STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von-Li nden a u-Platz I 01067 Dresden lich einer Anwärterin die nicht bestandene Abschlussprüfung und hinsichtlich eines für den Geschäftsbereich des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes vorgesehenen Anwärters,,mangelnde fachliche, gesundheitliche und persönliche Eignung". Hinsichtlich der theoretischen Anwärterausbildung wurden zusätzlich benötigte Unterkünfte in Freiberg (115 Plätze) und Chemnitz (14 Plätze) angemietet." lw FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsm¡nlster@ smj.j ustiz.sachsen.de* der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost ttber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz. sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternet seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Ks¡n Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elekttonische Nachrichten; nähers lnformationen zur elsktronischan Kommunikation mit såchs¡schên Just¡zbehördBn untsr w. iustiz. sachson. de/E- Kommunikat¡on. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/l 585-KLR Dresden, l3.Au9ust zot9 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/18460 Thema: Justizsekretäranwärter und Justizsekretäre in Sachsen, Nachfrage zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6117946 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Aus dem Abschlussjahrgang 2018 sind zwei sächsische Justizsekretär- wavw.rol-urr-¡.DE anwärter nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Freistaat Sachsen übernommen worden. Die angegebenen Gründe hierfür waren hinsicht- ff3'::iilt"atsmin¡sterium IOB MIT 1' o Parken und behinderten- Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Êi:.'ljiÍjj,ilì:,ffJ, Kleine Anfrage wie folgt: EßntNôfEÛrFfatuftm Seite 1 von 5 STAATSMINISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENÐ Frage 1: Wie viele sächsische Justizsekretäranwärter brachen die Ausbildung vorzeitig ab und wie viele beendeten ihre Ausbildung ohne eine bestandene Abschlussprüfung in den Jahren2007 bis2017? Die Anzahl der sächsischen Justizsekretäranwärter, die ihre Ausbildung vorzeitig abbrachen bzw. ihre Ausbildung ohne eine bestandene Abschlussprüfung beendet haben, kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Frage 2: Wann konkret sind fachlichen gesundheitliche und persönliche Eignungen derart mangelhaft, dass eine Nichtübernahme (trotz hohen Bedarfes) erfolgt? (Bitte konkret aufschlüsseln, bei welchen Bewertungen in der Theorie und Praxis, insbesondere Noten auf Abschluss-/Zwischenzeugnissen, eine mangelnde fachliche Leistung, bei welchen gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere ab welcher Anzahl von krankheitsbedingten Fehltagen, Krankheitsschwere, amtsärztlicher Begutachtung, eine mangelnde gesundheitliche und bei welchen negativen persönlichen Voraussetzungen, insbesondere Vorliegen von Gründen die der Befähigung zum Bekleiden eines Amtes entgegenstehen, wie welche Straftaten, eine mangelnde persönliche Eignung besteht) 2007 2008 2009 2010 2011 1 2012 1 2013 2014 2015 1 2016 1 2017 Seite 2 von 5 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Das Bestehen der Laufbahnprüfung begründet keinen Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Probe, $ 13 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst ftlr die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst vom 29.Mäz 2018 (SächSAPOJFW). Auch die allgemeinen Kriterien für die Berufung in ein Beamtenverhältnis bzw. die Ernennung gemäß SS 7, I BeamtStG, SS 3 ff. SächsBG sind zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem die persönliche und die gesundheitliche Eignung, die fortbestehen müssen. Wann konkret die fachliche, gesundheitliche und persönliche Eignung derart mangelhaft ist, dass ein Beamter nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird, ist im Einzelfall zu beurteilen. Allgemeine, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Kriterien, wann eine Übernahme aufgrund fehlender fachlicher, gesundheitlicher oder persönlicher Eignung nicht erfolgt, bestehen im Geschäftsbereich nicht. Frage 3: Gemessen an dem Maßstab der mangelnden Eignung nach Frage 2.: ln welchem Umfang wurde im hier betreffenden Fall des nicht übernommen Anwärters mengelnde Eignung durch wen genau festgestellt und durch wen wurde diese Feststellung überprüft? Für die Ernennung der Anwärter als Justizsekretäre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe sind nach $ 10 Abs.2 SächsBG i.V.m. $ 3 Abs.3 Satz 1 Zitr. 1 und 2 ErnVO die jeweiligen Präsidenten der Obergerichte bzw. der Generalstaatanwalt des Freistaates Sachsen zuständig. lhnen obliegt in eigener Zuständigkeit die Entscheidung , ob bei einem Anwärter - trotz bestandener Laufbahnprüfung - die Voraussetzungen fur eine Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe gegebenenfalls nicht vorliegen. Unter Bezugnahme auf die Antwort auf Frage 2 hat auch in dem im Eingangstext erwähnten Fall eine Einzelfallprüfung stattgefunden, in deren Ergebnis die mangelnde fachliche, gesundheitliche und persönliche Eignung des Anwärters festgestellt wurde. Diese Feststellung wurde vom Geschäftsleiter des Sächsischen Landesarbeitsgerichts getroffen, die sich der Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts zu eigen ge- Seite 3 von 5 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw macht und entschieden hat, den betroffenen Anwärter nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. lm Rahmen des Widerspruchsverfahrens wurde die Entscheidung durch ihn nochmals uberprüft. Derzeit wird die Ablehnung des Antrags auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe venrvaltungsgerichtlich überprüft. Frage 4: Wurden im hier betreffenden Fall des nicht übernommen Anwärters andere Einsatzmöglichkeiten , als die in dem Sächsischen Landesarbeitsgericht geprüft? Wenn ja, welche, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Die Generalstaatsanwaltschaft wurde angefragt, ob eine Einsatzmöglichkeit bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz bestehen würde. Die Anfrage erfolgte vor der Feststellung der fehlenden Eignung des Beamten; diese war bei der Generalstaatsanwaltschaft nicht bekannt. Bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz bestand zum damaligen Zeitpunkt jedoch kein Bedarf und es standen keine freien Stellen für eine entsprechende Übernahme zur Verfügung. Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist erinnerlich, dass darüber hinaus mitgeteilt wurde, dass ein Einsatz beispielsweise in Dresden aus familiären bzw. persönlichen Gründen nicht möglich war. Auch im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Dresden wurden Einsatzmöglichkeiten geprüft. Die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Planstellen wurden allerdings mit den dafür vorgesehenen Justizsekretäranwärtern besetzt. Der Betroffene wurde durch das Oberlandesgericht aber auf die Möglichkeit hingewiesen, sich über Stellenausschreibungen der Gerichte im Karriereportal zu informieren und auf für ihn in Betracht kommende Stellen direkt zu bewerben. Auf Vermittlung durch das Oberlandesgericht Dresden wurde der hier betroffene Anwärter dann im Geschäftsbereich der Ven¡valtungsgerichtsbarkeit beim Venvaltungsgericht Chemnitz vom 7. November 2018 bis zum 30. Juni 2019 befristet im Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Eine entsprechende Stelle wurde fur diesen Zeitraum vom Oberlandesgericht Dresden für eine kapitelübergreifende Buchung zur Verfügung gestellt . Diese Einstellung wurde vorgenommen, um ihm eine Weiterbeschäftigung nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung zu ermöglichen. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe war im Geschäftsbereich der Ven¡raltungsgerichtsbarkeit nicht Seite 4 von 5 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU vorgesehen, weil keine entsprechende Stelle zur Verfügung stand und der Personalbedarf nicht dauerhaft besteht. Eine Anfrage zur Übernahme in die sächsische Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist nicht erfolgt. Aufgrund der Absprachen zur Verteilung der Anwärter war bekannt, dass das Sächsische Finanzgericht dezeit keinen Bedarf bzw. keine freien Stellen hat. Die beim Sächsischen Landessozialgericht zur Verfugung stehende Planstelle wurde mit dem dafür vorgesehenen Anwärter besetzt. Frage 5: Über welche Dauer und zu welcher monatlichen Miete wurden die Ersatzunterkünfte in Freiberg und Ghemnitz beiwelchen Vermietern angemietet? Die Unterkünfte in Freiberg wurden bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg (SWG) für drei Jahre und fünf Jahre angemietet. Die monatlichen Gesamtkosten für die Anmietung bei der SWG (einschließlich Möblierung und Betriebskosten) betragen insgesamt 26.558 €. Die Unterkünfte in Chemnitz sollen bei der Grundstücks- und Gebäudewirtschaftsgesellschaft mbH (GGG) für die Dauer von drei Jahren angemietet werden. Die Vertragsverhandlungen dauern dezeit noch an, sodass die genaue Miethöhe insoweit noch nicht benannt werden kann. Mit freundlichen Grüßen ebastian Gemkow Seite 5 von 5 2019-08-21T11:23:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes