STAATSMiNiSTERiUNI DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18464 Thema: Zugang der Gewaltschutzkoordinatorin der Diakonie Riesa- Großenhain zu Sammelunterkünften Geflüchteteter Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestelit: „Laut Website der Diakonie Riesa-Großenhain (httgs:llwww.diakonierq .delmigrationsberatung multiplikator fuer gewaltschutz de.html) ist für den Verband eine Multiplikatorin für Gewaltschutz für geflüchtete Menschen in Sammelunterkünfte tätig. Ihr Auftrag wird von den Bundesverbänden der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Deutscher Caritasverband , DRK, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband) gestützt. In einem offenen Brief vom 19. November 2018 argumentierten neben anderen Vereinen und Verbänden auch drei Landesverbände der oben bereits aufgeführten Wohlfahrtsverbände (AWO Sachsen, Paritätischer Landesverband Sachsen, Caritasverband für das Bistum Dresden- Meißen e.V.) dass das sächsische Gewaltschutzkonzept nicht den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF definierten Mindeststandards für Geflüchtetenunterkünfte entspreche. Sie forderten darauf aufbauend eine Reform des Gewaltschutzkonzeptes. Auch das BMFSFJ unterstützt laut Website der Diakonie Riesa-Großenhain den Auftrag der Multiplikatorin.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/71/184 Dresden, 21. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkpläize: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNiSTERiUM DES iNNERN Frage 1: Hat die Staatsregierung Kenntnis über Stelle und Auftrag der Multiplikatorin? Die Staatsregierung wurde durch das BMFSFJ im Juni 2019 über das Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften “ informiert. Frage 2: Hat die Multiplikatorin Zugang zu den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen und zu den Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen? Anfragen zur Gewährung eines Zugangs werden jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, der Notwendigkeit, des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und unter Zugrundelegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen entschieden. Frage 3: Ist das Land Sachsen beziehungsweise die jeweilig zuständige Kommune verpflichtet , der Multiplikatorin sämtliche, für die jeweilige Unterkunft relevante Informationen und Dokumente darzulegen, geschieht dies proaktiv oder nur auf deren Anfrage und welche Informationen und Dokumente umfasst das (Stellenausschreibungen , Fortbildungen von Mitarbeiter*innen, Betreiberverträge, Informationen zum Controlling der Umsetzung des sächsischen Gewaltschutzkonzeptes , Protokolle der regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen zwischen Landesdirektion , Wachschutz und Betreiber, insbesondere der Protokolle bei Vorkommen von gewaltsamen Konflikten (siehe Punkt 6 des sächsischen Gewaltschutzkonzeptes ), ....)? Es besteht keine Verpflichtung, der Multiplikatorin die in der Frage benannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung der Multiplikatorin stellt ein auf Freiwillig— keit beruhendes Beratungsangebot dar. Frage 4: Hat die Landesdirektion beziehungsweise das Staatsministerium des Inneren mit der Multiplikatorin auf ein abgestimmtes Vorgehen und eine gemeinsame Zielsetzung im Sinne des Auftrags der Multiplikatorin einigen können und liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte selbiges unternommen haben? Eine Zusammenarbeit zwischen der Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. dem Staatsministerium des Innern und der Multiplikatorin fand bisher nicht statt. Im Landkreis Bautzen wird derzeit gemeinsam mit der Multiplikatorin ein Zielkatalog erarbeitet. Zu weiteren Landkreisen und Kreisfreien Städten liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMWISTERIUM DES INNERN Frage 5: Haben die den Brief unterzeichnenden Organisationen inzwischen eine Antwort erhalten und von wem wurde sie ausgestellt und welche Angaben wurden gemacht , die Mindeststandards von UNICEF und BMFSFJ künftig im Gewaltschutzkonzept zu erfüllen und inwieweit wurde auf eine Kooperation zwischen der Multiplikatorin und dem Freistaat Sachsen und den Landkreisen und kreisfreien Städten abgestellt? Der offene Brief wurde durch die LDS mit Schreiben vom 5. Juni 2019 beantwortet. Das vorliegende Gewaltschutzkonzept erfüllt bereits alle vorgegebenen Standards, dies wurde im Antwortschreiben entsprechend erläutert. Auf eine Kooperation mit der Multiplikatorin wurde nicht abgestellt. ' fr undlichen GrüßenJ CA r f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-08-22T09:48:44+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes