SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18465 Thema: Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 04. Juni 2019 berichteten die Dresdner Neuesten Nachrichten, dass der Flughafen Leipzig/Halle noch umfangreicher ausgebaut werden soll als bisher bekannt und der Aufsichtsrat Investitionen in Höhe von einer halben Milliarde Euro genehmigt habe (https://www.dnn.de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Hallewird -fuer-500-Millionen-Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum). Zugleich berichten Anwohner*innen, dass die Flughafengesellschaft Verträge über weitere Landkäufe in der Flughafenumgebung abgeschlossen habe." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie fo lgt: Frage 1: Für welche konkreten Vorhaben sind die Investitionskosten von 500 Millionen Euro veranschlagt (bitte jeweiliges Vorhaben und jeweilige Investitionshöhe angeben)? Frage 2: Bis wann sollen die in Frage 1 genannten Vorhaben umgesetzt werden? ljSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/44-W 9500/200n/63- 2019/43275 Dresden, (.. 7. A ugust 2019 MACH •--· WAS - WICHTIGES Arbei ten im Öffr ntlichcn Dienst Sachsen Zertifikat seit 2013 audit berufi.mdfamilie Hausanschri ft: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: STAATSMINlSTERlUM DER FlNANZEN ijSACHsEN Schwerpunkte sind die Vorfelderweiterung Südost (für DHL) bis 2023, die Airport- Logistik-Center Nord und Süd bis 2020, die Anpassung des Rollbahnsystems bis 2021, die Sanierung der Start- und Landebahn Nord bis 2020, die Erweiterung Vorfeld Nord bis 2020 sowie die Errichtung des Büro- und Funktionsgebäudes Süd bis 2020 sowie Süd 2 bis 2022. Hinzu kommen weitere kleinere Maßnahmen wie die landseitige Erschließung Süd bis 2021, die Fahrzeug- und Gerätehalle Winterdienst bis 2021 , die Winterdienstgeräte bis 2021 , die Erweiterung des Vorfelds Nord bis 2020, der Ausgleich der Geländehöhen Airport-Logistik-Center bis 2020, die Erschließung der Gewerbegebiete A, D und B von 2021 bis 2023, die Erweiterung des Hangars Nord bis 2021, der Hangar Vorfeld Ost bis 2020 sowie Grunderwerbe bis 2023. Das gesamte Paket soll bis 2023 abgeschlossen sein. Soweit der Fragesteller vorhabenkonkret die jeweilige Investitionshöhe erfragt, wird von einer Beantwortung abgesehen, da insoweit Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegenstehen. Es wird jedoch angeboten, die kalkulierten Kosten der einzelnen Investitionsvorhaben in einer Sitzung des HFA unter Geheimhaltungsbeschluss mitzuteilen. Zwar kann der einfachrechtlich gewährte Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei Unternehmen der öffentlichen Hand das verfassungsrechtlich verankerte Frage - und Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Regierung nicht unmittelbar einschränken, aber mittelbar insoweit, als er seinerseits dem Schutz öffentlicher Belange , die verfassungsrechtlich anzuerkennen sind, dient. Die Offenlegung von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen eines in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmens kann erhebliche Auswirkungen auf den Wert der gehaltenen Anteile oder auf das Geschäftsergebnis haben. Auswirkungen auf das Betriebsergebnis und mithin auf den Wert des Unternehmensanteils des Freistaates Sachsen wären vorliegend zu befürchten , würden die kalkul ierten Investitionskosten öffentlich gemacht. Denn die genannten Maßnahmen bedürfen vor ihrer Durchführung noch einer - teilweise europaweiten - Ausschreibung und Vergabe. Infolge der Öffentlichmachung könnten sich potenzielle Bieter mit ihrem Angebot an der Kalkulation des Flughafens Leipzig/Halle (FLH) orientieren , was eine nicht unerhebliche Steigerung der Investitionskosten zur Folge hätte. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 3: Welche Planungsgrundlagen liegen den in Frage 1 genannten Vorhaben zugrunde und welche Auswirkungen haben diese nach Berechnungen der Staatsregierung auf die Entwicklung von Beschäftigtenzahlen , Emissionen (u. a. Lärm und Kohlenstoffdioxid) und weiteren ggf. damit notwendigen infrastrukturellen Ausbauarbeiten (Zufahrtswege , Bahnverbindungen etc.)? Für die Investitionsvorhaben bestehen unterschiedliche Planungsgrundlagen. Soweit es sich um die Erschließung im Zusammenhang mit den Gewerbegebieten handelt, werden rechtliche Planungsgrundlagen durch die zuständigen Gebietskörperschaften geschaffen. Alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb stehenden Vorhaben werden unter Beachtung der einschlägigen Vorgaben des Luftrechts umgesetzt . Im Rahmen dieser noch bevorstehenden Genehmigungsprozesse werden alle erforderlichen Umweltaspekte, insbesondere Lärmschutz, und notwendigen Verkehrserschließungen berücksichtigt. Es wird erwartet, dass bei Umsetzung der Vorhaben die Anzahl der Beschäftigten am FLH weiter kontinuierlich steigt. Frage 4: Hat die Flughafengesellschaft nach Kenntnis der Staatsregierung in den letzten 24 Monaten Kaufverträge mit Landbesitzer*innen abgeschlossen oder plant sie, dies in absehbarer Zeit zu tun und wenn ja, mit vielen Besitzer*innen wurden Verträge in welcher Höhe für Flächen in welcher Größe abgeschlossen bzw. wird dies beabsichtigt? Die FLH hat nach Kenntnis des Freistaats Sachsen in den letzten 24 Monaten mit 4 Grundstückseigentümern Kaufverträge bisher abgeschlossen und beabsichtigt außerdem , mit weiteren Grundstückseigentümern in den nächsten 12 Monaten Kaufverträge abzuschließen. Die Gesamtfläche der gekauften Grundstücke beträgt 72.677 m2. Soweit der Fragesteller die „Höhe" der Verträge und mithin Kaufpreise erfragt, wird von einer Beantwortung abgesehen, da insoweit Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegenstehen. Auch insoweit steht zu befürchten, dass die Offenlegung der Kaufpreise als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FLH Auswirkungen auf den Wert der gehaltenen Anteile oder auf das Geschäftsergebnis haben mit der Folge, dass sich die Gewinnabschöpfung mindert Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN SSft:CHsEN oder Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt erforderlich oder umfänglicher werden. Denn durch die Veröffentlichung konkreter Grundstückskaufpreise besteht die Gefahr, dass diese dann öffentlichen Informationen bei künftigen Grundstückskäufen verwendet werden. Dies kann im Ergebnis nicht unerhebliche Kaufpreiserhöhungen nach sich ziehen und mithin negative Auswirkungen auf das Betriebsergebnis des Unternehmens haben. Um gleichwohl dem verfassungsrechtlich verankerten Frage- und Auskunftsrecht des Parlaments gerecht zu werden, wird angeboten, die nachgefragten Kaufpreise in einer Sitzung des HFA unter Geheimhaltungsbeschluss mitzuteilen. Frage 5: Wenn ja, welche Planungsgrundlage liegt diesen Landkäufen zugrunde und welche Vorhaben sollen bis wann auf den genannten Flächen umgesetzt werden? Grundstückskäufe der letzten 24 Monate: Grundstücksart Planungsgrundlage Vorhaben Realisierungszeitraum landwirtschaftli- Schaffung ökologischer Erweiterung der öko- bis 2023 ehe Flächen Ausgleichsflächen logischen Ausgleichsflächen Kleingartenanlage potentielle Erweiterungs- Ausbau der Geschäfts- bis 2023 fläche Flughafen tätigkeit Grundstücke für Übernahmeanspruch noch kein konkretes bis 2023 Wohnbebauung Planfeststellungs- Vorhaben beschluss 2004 Gewerbeflächen Arrondierung Eigentums- Ausbau der Geschäfts- bis 2023 flächen FLH tätiQkeit geplante Grundstückskäufe: Grundstücksart Planungsgrundlage Vorhaben Realisierungszeitraum la ndwi rtsch aftl i- Schaffung ökologischer Erweiterung der öko- bis 2023 ehe Flächen Ausgleichsflächen logischen Ausgleichsflächen Gewerbeflächen Arrondierung Eigentums- Ausbau der Geschäfts- bis 2023 flächen FLH tätiQkeit Mit freundlichen Grüßen l_p~ 7!/i lor~ Matthias ;,{ß J Seite 4 von 4 2019-08-30T09:44:16+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes