STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSIVIINISTERIUM FÚR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0'1076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/18466 Thema: Einfluss der Bejagung des Schalenwildes im Erzgebirge auf den Waldumbau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Situation des sächsischen Waldes verschärft sich durch die Sturm-, Schneebruch- und Borkenkäferschäden und die Schwächung der Waldbäume durch die anhaltende Trockenheit zunehmend. Die Notwendigkeit des Waldumbaus wird offensichtlich, um die Multifunktionalität des Waldes und vor allem die Gemeinwohlleistungen der Wälder zu erhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Bejagung des verbeissenden Schalenwildes einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg des Waldumbaus. Die Verbiss- und Schälschadeninventur aus dem Jahr 2018 zeigen für den Staatswald der Forstbeszirke Marienberg, Neudorf und Adorf nach wie vor Schäden deutlich über der Toleranzgrenze auf. Der Forstbezirk Eibenstock investiert die höchsten Ausgaben für Verbissund Schälschutz im ganzen Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Diese lnventur ist wesentlicher Bestandteil des forstlichen Gutachtens zur Festlegung der Abschusshöhe. Die obere Jagdbehörde kommt in ihrer fachlichen Stellungnahme z.t dem Entschluss, in allen Erzgebirgsforstbezirken eine moderate Erhöhung der Rotwildabschusspläne für die Planungsperiode 2019 bis 2022 ztr genehmigen. Auch die Untere Jagdbehörde des Erzgebirgskreises hat einer Erhöhung der Abschusspläne für Rotwild im Zuge der behördlichen Benehmensbeteil igung zugestimmt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 26. Juli 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-105012t648 Dresden, 2 1. Atl6, 2019 s¡mu[+ - MACH- WASI WICHTIGES Arbeit€n in öffentlichen Dirnst sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden wwr,v. smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befi nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden- Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.deSeite 1 von 3 STAATSMINÌSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vorbemerkung Bei der Beantwortung der Anfrage wird davon ausgegangen, dass, soweit in den Fragen der Terminus ,,forstliches Gutachten" verwendet wird, die periodische Erhebungder Verbiss- und Schälschäden im Staatswald des Freistaates Sachsen (Wildschadensmonitoring - WSM) des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS) gemeint ist. Denn ein darüber hinausgehendes Gutachten ist nicht Bestandteil des vom Gesetzgeber vorgesehenen Absch ussplanverfahrens i n den Venrualtungsjagdbezirken. Frage 1: Inwiefern wurden vor dem Abschluss des forstlichen Gutachtens und vor der fachlichen Entscheidung der Jagdbehören Zusagen zum zukünftigen Niveau der Abschusspläne gemacht? Derartige Zusagen erfolgten weder vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) noch vom SBS. Frage 2: Werden die Abschusspläne erhöht bzw. wann wird über die Höhe der Abschusspläne entschieden und wie werden diese Informationen an wen verbreitet? lm Ergebnis der behördlichen Verfahren für die Abschussplanung in den Venrualtungsjagdbezirken wurden die Gruppenabschusspläne für die Wildart Rotwild für die Abschussplanperiode der Jagdjahre 201912020 bis 202112022 für die Forstbezirke Marienberg, Neudorf, Eibenstock und Adorf durch die obere Jagdbehörde wie beantragt bestätigt. Die Anträge beliefen sich dabei auf dem Niveau der vergangenen Abschussplanperiode für die Jagdjahre 201612017 bis 201812019. Die Bestätigungen gegenüber den Forstbezirken ergingen mit Schreiben vom 25. Juli 2019. Die örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden und die betroffenen Hegegemeinschaften haben jeweils einen Abdruck dieser Entscheidung zur Kenntnis erhalten. Zudem sind die entsprechenden lnformationen vom SBS im lnternet unter nachstehender Adresse veröffentlicht: iaqdbehoerde-72 I 9. html. httns://www sbs sachsen. de/forst-u nd- Frage 3: In welcher Art und Weise finden die fachliche Einschätzung der Jagdbehörden und das gesamte forstliche Gutachten hinsichtlich dieser Entscheidung Beachtung? Gemäß Zitfer ll der Venvaltungsvorschrift Schalenwild (VwV Schalenwild) ist die Wildschadenssituation in den Veruraltungsbezirken (Ergebnisse des WSM) ein Kriterium für die Bewertung der eingereichten Abschussplanungen durch die obere Jagdbehörde. Die Hinweise der betroffenen unteren Jagdbehörden werden im Rahmen des nach $ 21 Absatz 5 des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG) vorgesehenen Verfahrens der Benehmensherstellung durch die obere Jagdbehörde bewertet und abgewogen. Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: Wie sollen der Waldumbau im SBS sowie die Sicherung der Allgemeinwohlleistungen, wie Trinkwasser-, Hochwasser- und Landschaftsschutz und die COz-Bindung im Dauerwald, vor allem im Erzgebirge umgesetzt werden, wenn die Schalenwildbestände nicht auf die land- und forstlichen Belange angepasst werden können und die Mittel für aufwendigen Zaunbau nicht zur Verfügung stehen? Die beantragten Planzahlen für die Abschussplanperiode der Jagdjahre 201912020 bis 202112022 entsprechen den gesetzlichen Maßstäben (insbesondere $ 10 Absatz I SächsJagdG sowie S 24 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und S 45 Absatz 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen - SächsWaldG). Andernfalls hätte die obere Jagdbehörde die Abschusspläne nicht bestätigen können. lm Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 ven¡riesen. lm Einzelfall wird es auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden können, dass Verjüngungsflächen mit einem Zaun vor den verbeißenden Wildarten geschützt werden müssen. ln diesem Kontext wird darauf venruiesen, dass der SBS als Staatsbetrieb nach $ 26 der Sächsischen Haushaltsordnung für den Waldumbau im Rahmen der Haushaltsplanung auch die für den Schutz der Forstkulturen erforderlichen Finanzmittel plant. Dies schließt Ausgabemittel für den Zaunbau ein. Die Staatsregierung hat keine Kenntnis darüber, dass diese Mittel nicht ausreichen werden. Die aktuelle Waldschutzsituation bewirkt dramatische Änderungen im Bestandesgefüge der Wälder und damit der Wildlebensräume. Die Dimension ist aktuell noch nicht vollständig abzuschätzen. Für die notwendige Wiederbewaldung der entstandenen Schadflächen und für die konsequente Fortsetzung des Waldumbaus müssen die Wildbestände auch in den kommenden Jahren so reguliert werden, dass sich stabile und zukunftsfähige Wälder entwickeln. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2019-08-22T09:46:43+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes