STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle.ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/18468 Thema: Artenschutzprogramm für das Birkhuhn Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Aus Medienberichten ist bekannt, dass es in Sachsen in Kürze ein Artenschutzprogramm für das Birkhuhn geben wird. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Inwiefern wurden für das Artenschutzprogramm zum Schutz des Birkhuhnes die Eignung der sich derzeit natürlich anbietenden Kalamitätsflächen der letzten Jahre, der momentan entstehenden Kalamitätsflächen und die Moorrenaturierungsflächen als Sukzessionsflächen als geeigneter Lebensraum einbezogen und inwiefern werden die Lebensräume auf dem unmittelbar im Grenzbereich zur Tschechischen Republik historisch gewachsenen Offen land i n d ieses Artensch utz-Vorhaben ei n bezogen? lm Entwurf des Artenschutzprogramms Birkhuhn ist im Staatswald des Freistaates Sachsen die Einbeziehung geeigneter Kalamitätsflächen und Moorrenaturierungsflächen in den Maßnahmen zum Erhalt von Birkhuhn- Lebensraumflächen ausdrücklich vorgesehen. Bezüglich der Nutzung von Kalamitätsflächen wird im Artenschutzprogramm ausgeführt, dass bei gesicherter Anwesenheit von Birkhühnern im Umfeld geprüft wird, ob kalamitätsbedingte Freiflächen (in Anbetracht ihrer Lage, Flächenform und Umgebung) potenziell als Habitate geeignet sind. Dresden, I,B. o? . å.On9 simul+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 26. Juli 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t649 ol. zulùrturñertue dú sórd¿n s:ßói.iiêduß e u.ìMrt !il bñrsbit MACH- WASI WICHTIGES Arb€iten im öffentl¡chen Dieilsl sachr.n Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das Sächs¡sche Staatsm¡nister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de -o) Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Potenziell geeignete Flächen werden unter Beachtung der naturschutzrechtlichen und waldgesetzlichen Vorgaben mit zeitlicher Verzögerung beziehungsweise zeitlich gestaffelt wieder aufgeforstet, um eine Verlängerung der Phase bis zum Schließen der Bestände zu erreichen. Auch infolge natürlicher Sukzession können für das Birkhuhn geeignete Gehölzstrukturen entstehen, sodass eine Aufforstung gegebenenfalls ganz zurückgestellt werden kann. Sofern sich herausstellt, dass potenziell als Habitat geeignete Schadflächen tatsächlich von Birkhühnern besiedelt werden, ist zu prüfen, ob und wie diese Flächen möglichst dauerhaft als Habitatflächen gesichert werden können. Eine Verzögerung der Wiederaufforstung von potenziell geeigneten Birkhuhn- Habitatflächen wurde bereits in den beiden vergangenen Jahren praktiziert. Dies betrifft insbesondere einige potenziell als Habitat geeignete Windwurfflächen, die Ende des Jahres 2017 durch den Sturm Herwart entstanden sind. Wie diese und gegebenenfalls weitere Schadflächen zukünftig im Spannungsfeld zwischen Habitatschutz und Walderhaltung behandelt werden sollen, wird in den örtlichen Arbeitsgruppen beraten, die mit lnkraftsetzen des Artenschutzprogramms zu gründen sind. Die Einbeziehung geeigneter Moorrenaturierungsflächen ist im Artenschutzprogramm ebenfalls vorgesehen, wie auch die Nutzung von Offenlandbereichen, wenn sie dem Lebensraumanspruch des Birkhuhns genügen. Frage 2: Inwiefern kann für den Schutz des Birkhuhnes auf den Kalamitätsflächen innerhalb des Vorhabensgebietes ein Aufforstungsverzicht als dynamischer und kostengünstiger Ansatz genutzt werden und wenn nicht, aus welchen Gründen? lm Artenschutzprogramm ist auch eine Betrachtung und Bewertung von Kalamitätsflächen vorgesehen. Auf geeigneten Flächen kann dann die Wiederaufforstung hinausgezögert oder auf diese gänzlich verzichtet werden. Die seit Herbst 2017 verstärkt aufgetretenen Schadereignisse haben - anders als zum Beispiel die Kyrill-Windwurfflächen aus dem Jahr 2Q07 im Westerzgebirge - jedoch nur kleinflächig und verstreut liegende Halboffen- und Offenflächen geschaffen. Es ist absehbar, dass diese Flächen lediglich einen untergeordneten/kleinen Beitrag zur Sicherung der Birkhuhn-Bestände im Freistaat Sachsen leisten werden. Frage 3: Auf welcher Flächengröße sind Kahlschläge bzw. Fällungen von Bäumen im Rahmen des Artenschutz-Vorhabens geplant, welche Kosten werden langfristig dafür kalkuliert und wie vertragen sich diese Maßnahmen mit dem im Waldgesetz verankerten Kahlschlagverbot von mehr als zwei Hektar? Kahlhiebe mit einer Fläche von mehr als zwei Hektar Größe bedürfen nach $ 19 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) der Genehmigung der Forstbehörde . Außerdem besteht nach $ 20 SächsWaldG eine Wiederaufforstungspflicht für kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen innerhalb von drei Jahren. Managementmaßnahmen zugunsten von Birkhuhnhabitaten in Wäldern müssen diesen rechtlichen Rahmen berücksichtigen und können in der Regel so durchgeführt werden, dass keine forstrechtl ichen Geneh m ig u n gserfordern isse entstehen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Künftig werden die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Artenschutzprogramms in den lokalen Arbeitsgruppen beraten und geplant. Eine Vorab-Kalkulation des Umfangs gegebenenfalls notwendiger Kahlhiebe und sonstiger Baumfällungen sowie der damit verbundenen Kosten ist aus diesem Grund nicht Bestandteil des rahmensetzenden Artenschutzprogramms. Entsprechende Zahlen können demzufolge nicht genannt werden. Frage 4: Welche Schutzmaßnahmen greifen im Zuge der Kahlschläge für andere gesetzlich geschützte oder gefährdete Arten? Das im Artenschutzprogramm enthaltene Konzept sieht nicht vor, dass Kahlhiebe im Sinne des $ 19 SächsWaldG realisiert werden sollen. Es sollen ehemalige Balzplätze hergerichtet werden und gegebenenfalls neue Balzplätze deutlich unterhalb der Schwelle zu Kahlhieben angelegt werden. lm Artenschutzprogramm sind zudem keine flächenkonkreten Maßnahmen enthalten. Die Festlegungen dazu werden in den örtlichen Arbeitsgruppen getroffen, in denen die relevanten Akteure vertreten sind. Der örtliche Sachverstand insbesondere zum Vorkommen von sonstigen besonders/streng geschützten und/oder gefáhrdeten Arten sowie Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen wird damit einbezogen. Frage 5: Sind bei dauerhaftem Offenhalten der Flächen aufgrund des Verlustes der Waldeigenschaft Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen notwendig bzw. vorgesehen und verlangen die Vorhaben, die einen erheblichen Eingriff in die Natur bedeuten eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn ja, wurde diese durchgeführt? Die dauerhafte Offenhaltung von Flächen ist insbesondere bei den Balzplätzen für das Birkhuhn relevant. Bei dem im Artenschutzprogramm vorgesehenen Habitatzieltyp ,,Balzplälze im Wald" handelt es sich im Zentralbereich um Waldblößen und Lichtungen im Sinne von $ 2 Absatz 2 SächsWaldG und einen zugehörigen, locker mit Waldbäumen bestockten Randbereich. Die Zentralbereiche sind natürlich oder künstlich entstandene, auch längerfristig forstpflanzenfreie Flächen von untergeordneter Bedeutung. Sie sind umgeben von Wald im engeren Sinne ($ 2 Absatz 1 SächsWaldG) und stehen mit diesem in einem natürlichen Zusammenhang. Aufgrund dieser Vorgehensweise bei der Habitatgestaltung werden Waldumwandlungen bei der Umsetzung des Artenschutzprogramms vermieden. M freundlichen Grüßen Thomas midt Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2019-08-20T14:42:44+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes