5TAAÎSMINISTERIUM I.ijR IJMWËT]'tJND L AN DWIR'TSCHAFl' SÄCHSISCHES STMTSMlINISTERIUN4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6118471 Thema: Handlungskonzept lnsektenvielfalt im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Entwurt für ein ,,Handlungskonzept Inselrtenvielfalt im Freistaat Sachsen" im Rahmen des säcåsischen Biodiversitätsprogramms werden eine Reihe von Maßnahmen erwähnt. Leider wurden bei denjeweils genannten lndikatoren meist die Ausgangszustände vergessen. Dies soll auf diesem Wege nachgeholt werden. Freilich sind die lndikatoren oftmals nicht eindeutig ausformuliert; es wirdjedoch hier davon ausgegangen, dass die Staatsregierung ihre eigenen lndikatoren hinreichend genau bestimmen und auch beziffern kann. Die Maßnahmen im Programm ,,Biologische Vielfalt 2020" sind mit einem Zwischenstand zum Jahr 2018 online unter https ://www. umwelt.sachsen.de/umwelUdownload/An laqel ProqrammBioloqischeVielfalt2020.pdf (Stand 10-20171 einsehbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie stellen sich jeweils zu welchem jüngsten erreichbaren Zeitraum die folgenden Indikatoren aus dem o.g. Hand- I u ngskonzept (Entwurf) dar? Bei dem,,Handlungskonzept lnsektenvielfalt im Freistaat Sachsen" handelt es sich zunächst um ein Entwurfspapier des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), welches zu einem Programm der Staatsregierung weiterentwickelt werden soll. Es wird derzeit innerhalb der Staatsregierung abgestimmt. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 26. Juli 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t650 Dresden 2 7, AlJ6, 2019 $mu[+ -:¡-T -Eæ - - :== - I - :- Tr)lr)ó o) oN MACH- WASI WICHTIGES ^,bcileô,m dtfrnt!'(¡Ên ti.iltr Sicnr.n Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehßverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für BesucheÍ m¡t Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. Bitte beachten Sie die allgeme¡- nen H¡nweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächs¡sche Staatsminister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Efüllung der lnformationspflichten nach der Europåischen Datenschutz-Grundverordnung auf M.smul.sachsen.de Seite 1 von 4 STAATSM¡NISTERIUM FtIR IJMWEL1.UND I-ANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Das Konzept wurde vom SMUL mit Begleitung des Entomologen Dr. Matthias Nuß erstellt und in einem breiten Konsultationsprozess diskutiert. Folgende Verbände, Vereine und Körperschaften nahmen an Fachworkshops teil: Bündnis Ökolandbau Sachsen, BUND, Landesverband Sachsen e. V., DVL-Landesverband Sachsen e. V., Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsen, Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e. V., GALK - Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e. V., Landesgruppe Sachsen, Gäa - Vereinigung ökologischer Landbau e.V. - Landesverband Sachsen, Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e. V., Geschäftsstelle Leipzig, Grüne Liga Sachsen e. V., Landesgeschäftsstelle, IHK - LAG der lndustrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, Katholische Kirche, Bistum Dresden-Meißen, Landesverband Sächsischer lmker e. V., Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK), NABU, Landesverband Sachsen e. V., Naturschutzverband Sachsen e. V. (NaSa), Ökolöwe Leipzig e. V., SLB - Sächsischer Landesbauernverband e. V., Stadtverwaltung Leipzig, Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. Des Weiteren wurden folgende Verbände und Vereine beteiligt Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Landesgeschäftsstelle Sachsen e. V., Landesjagdverband Sachsen e. V., Landesverband Sächsischer Angler e. V., Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., Sächsischer Landesfischereiverband e. V. Sächsischer Landkreistag e. V. (SLKT), Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V. (SSG), Sächsischer Waldbesitzerverband e. V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e. V., Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. Die Ausgangszustände werden im Rahmen der Programmerstellung näher erörtert. Zudem wurden im Konzeptentwurf lediglich lndikatoren vorgeschlagen, welche die Basis für eine spezifische Evaluierung bilden könnten. Sie werden weiter fachlich diskutiert. Frage 2= ln welchem Umfang besitzt der Freistaat landwirtschaftlich nutzbare Flächen, welcher relative Anteil davon ist Acker- bzw. Grünland und welcher relative und absolute ¡Anteil davon wird jeweils in den kommenden fünf Jahren pachtfrei/ ist neu zu verpachten? Seite 2 von 4 STAAI-SMIN ISl'E RIT] M FÚR UMWELT UND L,AN DWIRTSCTIAFl' Freistaat SACHSENl5 lm Eigentum des Freistaates Sachsen befinden sich derzeit rund 11.000 Hektar landwirtschaftlich nutzbare Fläche, von denen circa 7.030 Hektar Ackerland und circa 3.050 Hektar Grünland sind. Circa 7.430 Hektar vorgenannter landwirtschaftlicher Nutzfläche, davon circa 5.750 Hektar Ackerland und circa 1.350 Hektar Grünland, sind an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet. Grundsätzlich erfolgt die Verpachtung von Acker- und Grünlandflächen im Turnus von fünf Jahren, sodass jede dieser Flächen dem Grunde nach in den kommenden fünf Jahren pachtfrei und wieder zur Verpachtung ausgeschrieben wird. Hínweis: Weitere landwirtschaftliche Nutzflächen (circa 1.420 Hektar) hat der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement GF\\D dem Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement (SlB) überlassen, welcher diese an die Lehr- und Versuchsgüter Köllitsch im Landkreis Nordsachsen und Oberholz im Landkreis Leipzig sowie an die Gestütsverwaltungen in Graditz im Landkreis Nordsachsen und Moritzburg im Landkreis Meißen dienstlich im Rahmen der Behördenunterbringung zugewiesen hat. Ferner hat der Staatsbetrieb ZFM auch Landwirtschaftsflächen der Landestalsperrenverwaltung überlassen, welche diese als betriebsnotwendige Flächen (Retentionsflächen , Gewässerrandstreifen, Hochwasserschutzflächen etc.) benötigt. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den Umfang von zur Sikkation eingesetztem Glyphosat in welchen Kulturen und warum sind die Kenntnisse darüber ggf. lückenhaft? Es besteht keine Meldepflicht zum Einsatz von Glyphosat zur Sikkation. Die zuständigen Behörden erfassen demzufolge hierzu keine Daten. Die Anwendung von Glyphosat zur Sikkation ist durch die Anwendungsvorschriften bei der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel bis auf wenige Ausnahmen eingeschränkt worden. Die stichprobenartige Kontrolle der Anwendungsvorschriften ergab bisher keine Auffälligkeiten. Frage 4: Welche der Maßnahmen im Programm ,,Biologische Vielfalt 2020" können absehbar bzw. sollen bis 2020 abgeschlossen werden, welche bleiben auch danach absehbar Daueraufgaben? Der Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung ist noch nicht abgeschlossen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTER¡UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 5: lnwiefern gi bt es,,Wi ldlebens raum berater bzw. Biodivers itätsberater"(vgl. Gesetzentwurt zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern; https://www.bavern.landtaq.de/wwdElanTextAblaqe WP1 8/ Drucksachen/Basisdrucksachen/0000000001 /0000000302. pdf) in Sachsen bzw. sind diese hier verzichtbar, weil die durch diese erbrachten Aufgaben durch wen in welcher Weise hier erbracht werden ? Beratungsmöglichkeiten bietet der Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014), Fördergegenstand C.1 - Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer an. Mit freundlichen Grüßen t Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2019-08-28T10:56:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes