Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/108-2019/48306 Dresden, 22. August 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle Ammonstraße 10 01069 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18472 Thema: Unfallhäufungen und Arbeit der Verkehrsunfallkommission in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Unfallhäufungen sind in Dresden für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 nach Abschnitt II Nummer 6a und 6b der VwV Örtliche Unfalluntersuchung in Sachsen erkannt und festgestellt worden (Bitte jeweils eine oder mehrere Tabellen pro Jahr mit den Unfallhäufungslinien (UHL) bzw. Unfallhäufungsstellen (UHS) gemäß der Rangfolgen gemäß Abschnitt II Nummer 5 der VwV Örtliche Unfalluntersuchung beifügen, welche folgende Merkmale enthält: Laufende Nummer gemäß Rangfolge; Vorgangsnummer EUSKa; Name / Bezeichnung der UHS/UHL; Geokoordinaten; Anzahl Unfälle gesamt ; Anzahl Unfälle mit Personenschaden; Anzahl Unfälle mit schwerem Personenschaden; Anzahl Getötete. Wenn vorliegend auch: Anzahl Unfälle mit Personenschaden mit Radfahrerbeteiligung ; Anzahl Unfälle mit Personenschaden mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden. Bitte jeweils die Art der Standardkarte bzw. den Bezugszeitraum sowie für die Geokoordinaten das Bezugssystem angeben)? Frage 2: Welche Arbeitsprogramme gemäß Abschnitt III Nummer 1a Satz 2 der VwV Örtliche Unfalluntersuchung hat die Verkehrsunfallkommission (VUK) Dresden für die UHS bzw. UHL gemäß Frage 1 erarbeitet (Bitte Arbeitsprogramme im Wortlaut beifügen)? Der Staatsminister Seite 2 von 3 Frage 3: Welche der Abhilfevorschläge, Maßnahmen und Zwischenlösungen (gemäß Abschnitt III Nummer 2 der VwV Örtliche Unfalluntersuchung) sind aufgrund der Arbeitsprogramme nach Frage 2 festgelegt worden (Bitte Maßnahmenlisten der VUK im Wortlaut beifügen)? Frage 4: Welchen Umsetzungsstand haben die Maßnahmen aus Frage 3 derzeitig erreicht (Bitte in einer Übersicht mit Maßnahmen-Name und Status und Datum, sowie unter Beifügung der Sammlung der Formblätter gemäß Abschnitt III Nummer 2b der VwV Örtliche Unfalluntersuchung)? Frage 5: Welche der nach Frage 4 umgesetzten Maßnahmen wurden einer Wirkungsprüfung unterzogen und mit welchem Ergebnis (Bitte in einer Übersicht beifügen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung der Fragen durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Wie bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage (Drs. 6/16465) zur Unfallverhütung im April diesen Jahres dargestellt, sind zur Beantwortung dieser Fragen durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das Sächsische Staatsministerium des Innern, die betroffenen Verkehrsunfallkommissionen und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr einzubinden und die entsprechenden Zuarbeiten abzufordern. Die in den Fragen geforderten Angaben stehen in der geforderten detaillierten Form technisch bzw. zentral nicht zur Verfügung und müssen aufwendig recherchiert und ermittelt werden. Die dafür zur Verfügung stehende Zeit ist für die Beantwortung der Fragen mit den im Dienst befindlichen zuständigen Mitarbeitern in den vorgenannten Verwaltungseinheiten nicht ausreichend. Seite 3 von 3 Ausgehend von einer 40-h-Woche sind insgesamt vier Mitarbeiter für Recherche, Zuordnung, Aufbereitung, Zusammenstellung, Prüfung und Versendung notwendig, um die Fragen innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums zu beantworten. Die Arbeitszeit pro Mitarbeiter und Verwaltungseinheit, unter Berücksichtigung der abzuarbeitenden Reihenfolge der Fragestellung sowie der Anzahl der UHS/UHL beträgt ca. 70 bis 80 Stunden. Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18472 Thema: Unfallhäufungen und Arbeit der Verkehrsunfallkommission in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, Martin Dulig 2019-08-22T15:16:17+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes