STAATSMlNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18481 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in verschiedenen Stadtteilen Freital 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 81GB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 201.8. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili— chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf , Niederhäslich, Pesterwitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Februar und September 2018 wurde im Stadtteil Deuben jeweils ein Verstoß gegen das Sprengstofigesetz mit den Tatörtlichkeiten „Mehrfamilienhaus “ und ,,Wohnraum/Zimmer“ erfasst. Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in beiden Fällen um den Besitz von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Keine der Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/153153 Dresden, 26. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiiheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 14 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Stadtteile wie folgt auf: Stadtteil 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Freital; Stadtteil Deuben 9 Freital; Stadtteil Niederhäslich 2 Freital; Stadtteil Zauckerode 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 4 Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen — Sonstige Straftatbestände (StGB) 1 Strafrechtliche Nebengesetze 9 Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung NOD-ßb — Keine der Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Seite 2 von 5 SACHSEN STAATSNHNISTERWM DES INNERN Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz , Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode im Jahr 2018 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Stadtteil Birkigt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB - Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 1 Bedrohung gem. § 241 StGB — Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Stadtteil Deuben Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 3O Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - 4 0 3 0 1 t h Stadtteil Kleinnaundorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB — Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB - Bedrohung gem. § 241 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB — Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERWM DES INNERN Stadtteil Niederhäslich Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB JÄ C O I Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB NO J N I Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtteil PestenNitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtteil Schweinsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 Freista atSACHSEN STAATSMlNISTERIUM DES INNERN Stadtteil Somsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtteil Zauckerode Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Ah N — ‘ ( fl m N Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ylit’j‘re ndlichen GrüßenMQ rof. Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-08-26T10:43:36+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes