STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/1.8485 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen in Legebetrieben in Sachsen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen gab es in sächsischen Legebetrieben im Jahr 2018 in Sachsen (Anzahl der Kontrollen, angemeldet oder unangemeldet, welcher Betrieb)? Frage 2: Welche Mängel, bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen)? Frage 3: Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Verstöße angeordnet? Frage 4: Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Frage 5: Welche nicht und was waren die Gründe dafür? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: 1 m Jahr 2018 wurden 118 tierschutzrechtliche Kontrollen in 82 sächsischen Legebetrieben durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) durchgeführt. Eine detaillierte Darstellung, aus Datenschutzgründen anonymisiert, kann der beigefügten Anlage entnommen werden. In vier sächsischen Legebetrieben wurden bei diesen Kontrollen Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Von den LÜVÄ werden die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Anordnungen getroffen, sowie die Durchführung der angeordneten Maßnahmen überwacht und durchgesetzt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-19/553 C,resden, /0 August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Staatsregierung liegen mangels fehlender Berichtspflicht keine belastbaren Informationen darüber vor, ob die Kontrollen angemeldet oder unangemeldet erfolgt sind. Allerdings ist davon auszugehen, dass die tierschutzrechtlichen Kontrollen entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt werden . Mit freundlichen Grüßen \ 7;, it ~rMra{{~ch Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/18485 Anzahl Betriebe Anzahl Kontrolle (n) 78 104 keine entfällt entfällt entfällt 1 3 mangelhafte Überwachung, Fütterung und Pflege: § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Einrichtungen mindestens 1x täglich überprüfen und Mängel abstellen schriftliche Anordnung umgesetzt entfällt 1 3 fehlender Schutz vor Beutegreifern, Verunreinigung von Futter/Wasser wurden nicht auf ein Mindestmaß begrenzt Mängelbericht mit Anordnung, Nachkontrolle umgesetzt entfällt 1 2 mangelnde Sauberkeit der Fütterungsund Tränkeinrichtungen, mangelhafte Sitzstangen Kontrollbericht mit Anordnung entfällt Hühnerhaltung wurde beendet 1 6 defekte Transportkisten, Verletzungsgefahr bei Verladung sofortiges aussortieren der betreffenden Kisten vor Ort sofort bei Verladung entfällt Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Mängel bzw. Verstöße Angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Welche nicht und was waren die Gründe dafür? Tierschutzrechtliche Kontrollen in sächsischen Legebetrieben im Jahr 2018 1/1 2019-08-21T09:17:16+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes