STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/18491 Thema: Pflanzung von 50 Millionen Bäumen innerhalb von zehn Jahren Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausfuhrungen vorangestellt: ,,ff, der 94. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages erklärte Ministerpräsident Michael Kretschmer in seiner Regierungserklärung zum Thema ,,Wir gestalten Sachsen - sicher, sozial frei" unter anderem ,,50 Millionen Bäume in zehn Jahren - das muss unser Ziel sgintt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Verfolgt die Staatsregierung das Ziel, bis zum Jahre 2030 über 50 Millionen Bäume zu pflanzen, um die Landesfläche aus Wald schneller als bisher geplant auf 30 Prozent zu erhöhen? Frage 2: Auf welcher Berechnungsgrundlage der Staatsregierung erfolgte die Festlegung des Ziels auf 50 Millionen Pflanzungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Der Freistaat Sachsen verfolgt konsequent den langfristigen Umbau von Fichten- und Kiefern-Reinbeständen in leistungsfähige und ökologisch stabile Mischwälder. Der Waldumbau wird wissenschaftlich begleitet und im Landeswald auf hohem Niveau durchgeführt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 30. Juli 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t654 Dresden, il,1)f, JolS s¡mut+ o o)|fJ F-(o o) MACH- WASI WICHTIGES A.beit€ñ im öffentlich€n Dirnst S¿chsen Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡níster¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befi nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkpl¿itze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.deSeite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Aktuell erfährt der Freistaat Sachsen die schlimmste Borkenkäfer-Katastrophe seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1946. Diese Situation stellt die betroffenen Waldbesitzer - auch den Freistaat Sachsen als Bewirtschafter des Landeswaldes - vor große Herausforderungen. Neben der Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten gilt es, die zerstörten Bestände wieder aufzubauen. Neben Pflanzung und Saat wird die Übernahme vorhandener oder neu entstehender Naturverjüngung von zunehmender Bedeutung sein. Aufgrund des sich wandelnden Klimas mit seinen sichtbaren Folgen wird der Waldumbau auf hohem Niveau konsequent fortgesetzt. Anknüpfend an das Jahr 2018, welches durch Sturm-, Schneebruch- und Borkenkäferschäden gekennzeichnet war, werden jährlich mindestens 4,8 Millionen Bäume im Landeswald gepflanzt werden müssen. Die Staatsregierung hält am Ziel fest, den Waldanteil auf 30 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2050 zu erhöhen. Hierfür werden zusätzliche Bäume gepflanzt. Zusammenfassend ist das Ziel, zusätzlich zu Naturverjüngung, Saat und Erstaufforstungen , allein im Landeswald 50 Millionen Bäume zu pflanzen, vor dem Hintergrund der aktuellen Situation sehr ambitioniert. Bisher erfolgten Zielfestlegungen für den Waldumbau anhand von Flächengrößen in Hektar. Die zusätzliche Festlegung einer zu pflanzenden Anzahl von Bäumen ist ein neuer, dartiber hinausgehender Ansatz. Frage 3 Wie viele Bäume wurden seit 2010 auf der Landesfläche gepflanzt?(Bitte nach Kalenderjahren, Gesamtanzahl in Sachsen sowie nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt auflisten) Die im Staatswald des Freistaates Sachsen seit dem Jahr 2010 gepflanzten Bäume können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Stand 30.06.2019 Freistaat SACHSEN Jahr Gepflanzte Bäume in Stück 2010 7 961 534 2011 I 170 150 2012 7 659 120 2013 7 082775 2014 7 318 946 2015 6 615 452 2016 6 615 903 2017 6 086 629 2018 4 820 110 20191 3 367 689 Seite 2 von 3 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Die in den Jahren 2018 und 2019 zurückgehenden Zahlen gepflanzter Bäume, sind auf die Bindung von Arbeitskräften bei der Schadensbekämpfung sowie -vermeidung zurückzuführen. Eine Auswertung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten ist nicht möglich, da die Erfassung in der Kosten-Leistungsrechnung des Staatsbetriebes Sachsenforst nicht auf dieser Organisationsebene erfolgt. Für den Privat- und Körperschaftswald liegen der Staatsregierung keine Daten zur Anzahl der eingebrachten Pflanzen vor. Frage 4: Wie viele Bäume sollen pro Jahr gepflanzt werden und ab wann sind die Pflanzungen auf welchen Flächen geplant? (Bitte nach Kalender-jahren 2020 bis 2029 auflisten) Die zehnjährige Forsteinrichtungsplanung für den Staats- und den Körperschaftswald des Freistaates Sachsen berücksichtigt die Kunstverjüngung von Waldflächen (Saat und Pflanzung) auf der Grundlage von Flächengrößen in Hektar je Waldort und nicht als Pflanzenzahlen. Ebenso wenig erfolgt eine genaue jährliche Festlegung der Kunstverjüngungsfläche innerhalb des zehnjährigen Planungszeitraums. Aufgrund der Sturmereignisse der letzten drei Jahre, der eingetretenen Dürreschäden sowie der forsthistorisch beispiellosen Borkenkäferkalamität seit dem Jahr 2018 ist die Forsteinrichtungsplanung vielerorts überholt und aufgrund der fortdauernden Schadensentwicklung für eine Ermittlung der jährlich notwendigen Pflanzflächen nicht mehr ausreichend. Für den Privatwald liegen der Staatsregierung keine Daten zu geplanten Ku nstverj ü ng ungsflächen oder Erstaufforstu ngsmaßnah men vor. Eine jahresweise Auflistung der geplanten Pflanzenzahlen auf bestimmten Flächen ist deshalb nicht verlässlich möglich. Frage 5: Durch wen sollen die Pflanzungen erfolgen und mit welchem personellen Aufwand rechnet die Staatsregierung? Pflanzungen werden ganz überwiegend durch angestellte Forstwirte und durch forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie im Privatwald teilweise durch die Waldbesitzer selbst durchgeführt. Waldmehrungsmaßnahmen und ein Teil der Wiederaufforstungen werden auch durch freiwillige Helfer unterstützt. Der personelle Auñruand richtet sich unter anderem nach Pflanzverfahren, Baumart, Pflanzengröße, Bodenbearbeitung, Gelände und Bodenbeschaffenheit. Mit freundlichen Grüßen Thomas Sch Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2019-08-28T10:55:00+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes