STAÄTSIVniSJISTEKUJM DES INNERN Freistaat ||P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2453 Dresden, n . November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/185 Thema: Durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen behauptete Gefährdung von Mitgliedern der AfD im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Onlineausgabe der rechten Wochenzeitung ,Junge Freiheit* berichtete am 2. September 2014 unter dem Titel .Verfassungsschutz warnt vor Gewalt gegen AfD Mitglieder* (vgl. http://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2014/verfassungsschutz-warnt-vor-gewalt-gegen-afd-mitgiieder/), dass sich die .Wahrscheinlichkeit für Übergriffe durch militante Anhänger der linken Szene* gegenüber AfD-Mitgliedern .deutlich erhöht* habe und berief sich hierbei auf Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Weiter heißt es unter wortwörtlichem Bezug auf das LfV Sachsen, das Ziel .der Antifa* bestehe darin, Personen ,in der Öffentlichkeit bloßzustel-ien, um sie schließlich gesellschaftlich und sozial zu ächten*. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung persönlicher Daten von AfD-Mitgliedern würden Straftaten .billigend in Kauf genommen*; und seitens .der autonomen Antifa* würde AfD-Mitgliedern .bereits aufgrund der ihnen unterstellten Gesinnung* elementare Persönlichkeitsrechte abgesprochen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte sind der Staatsregierung für die Annahme bekannt, dass sich im Freistaat Sachsen die „Wahrscheinlichkeit für Übergriffe durch militante Anhänger der linken Szene“ gegenüber AfD-Mitgliedern „deutlich erhöht“ habe und in welchen Fällen im Freistaat Sachsen kann es seit der eingangs bezeichnten Veröffentlichung tatsächlich zu strafrechtlich relevanten ,,Übergriffe[n] durch militante Anhänger der linken Szene“ gegenüber AfD-Mitgliedern? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte sind der Staatsregierung für die Annahme bekannt, dass im Freistaat Sachsen das Ziel „der Antifa“ darin bestehe, AfD-Mitglieder „in der Öffentlichkeit bloßzustellen, um sie schließlich gesellschaftlich und sozial zu ächten“ und in welchen Fällen kam es seit der eingangs bezeichne-ten Veröffentlichung im Freistaat Sachsen tatsächlich zu strafrechtlich relevanten Vorgängen, bei denen „die Antifa“ AfD-Mitglieder in der Öffentlichkeit bloßgestellt hat in der Absicht, sie „gesellschaftlich und sozial zu ächten“? Frage 3: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte sind der Staatsregierung für die Annahme bekannt, dass AfD-Mitgliedern im Freistaat Sachsen seitens „der .autonomen Antifa'“ elementare Persönlichkeitsrechte abgesprochen werden und in welchen strafrechtlich relevanten Fällen ist dies seit der eingangs bezeichneten Veröffentlichung im Freistaat Sachsen tatsächlich geschehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung sind folgende Sachverhalte bekannt, die die in der Vorbemerkung zitierte bewertende Aussage eines Sprechers des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen stützen: - Am 9. Mai 2014 beteiligten sich Autonome in Leipzig an einer unangemeldeten Protestversammlung gegen eine Wahlwerbeveranstaltung der AfD. Sie störten diese durch Rufen und Klatschen. Außerdem zeigten sie ein Transparent mit der Aufschrift „Nationalismus ist keine Alternative!“. - Etwa 25 vermummte, mutmaßlich der autonomen Szene zuzurechnende Personen versuchten am 14. Mai 2014 in Plauen, sich Zutritt zu einer Wahlkampfveranstaltung der AfD anlässlich der Kommunal- und Europawahl zu verschaffen. Als dies misslang, zerrissen sie ein Plakat und warfen einen Stein in Richtung eines Ordners, ohne diesen zu treffen. Unbekannte beschädigten zudem die Bekleidung eines AfD-Mitglieds. Beim Eintreffen der Polizei flüchtete die Gruppe. - Mehrere Personen störten am 20. Mai 2014 den Ablauf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Zwickau. Sie beleidigten die Betreuer des Wahlstandes als „Nazis“ und zeigten ein Schild mit der Aufschrift „Achtung Nazis“. - Unbekannte Täter beschmierten am 17. Oktober 2014 in Leipzig den geparkten Pkw, das Garagentor sowie einen Holzanbau eines Stadtrates der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) mit einem Hakenkreuz, dem Schriftzug „Nazi“ und einem Antifa-Zeichen. Die Art und Weise des Tathergangs sowie die verwendeten Parolen und Symbole sprechen dafür, dass die Tatverdächtigen mit hoher Wahrscheinlichkeit dem linksextremistischen Spektrum angehören. Seite 2 von 3 STÄATS1VI11M1STEK1UM des mmm ^mmrn^ prei*staat ||p SACHSEN Frage 4: Ist nach Ansicht der Staatsregierung durch die Veröffentlichung persönlicher Daten sächsischer AfD-Mitglieder eine abstrakte oder konkrete Gefährdungslage für Mifarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV Sachsen entstanden? i • Eine ^efährdungsanalyse, wie in der Frage beschrieben, wurde bislang nicht erstellt. ! f / Mit freundlichen Grüßen I I ! MaVkus Ulbfg \i \ Seite 3 von 3