STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18504 Thema: Opferschutz in Sachsen — Umsetzung des Landtagsbeschlusses zu Drs. 6/13748 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 28.06.2019 beschloss der Sächsische Landtag ein Maßnahmenpaket für einen wirksamen Opferschutz in Sachsen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag der Fraktionen CDU und SPD Drs.—Nr. 6/13748 im Jahr 2018 behandelt wurde. Frage 1: Zu welchen konkreten Zeitpunkten wurden bzw. werden die hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten in den Polizeidirektionen eingesetzt und inwieweit wurden bzw. werden diese Beamt*innen hinsichtlich dieser hauptamtlichen Tätigkeit besonders geschult? (Bitte nach Polizeidirektionen aufschlüsseln.) Die Einrichtung der hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten erfolgte in allen Polizeidirektionen zum 1. Januar 2019. Für die Schulung der hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten werden ent— sprechende Lehrgänge „Opferschutzbeauftragte“ an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) angeboten. An diesen Lehrgängen nehmen die Opferschutzbeauftragten jeder Polizeidirektion teil. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/157157 Dresden, 27. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6,7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Opferschutz und zur Sensibilisierung für Traumatisierung wurden seit dem 01.07.2019 in Sachsen durch welche Stellen angeboten und wie viele Personen welcher Professionen nahmen jeweils daran teil? Die folgenden FortbildungsveranstaItungen im Sinne der Fragestellung fanden zum Thema Opferschutz — hier speziell zur Befragung sexuell missbrauchter und misshandelter Kinder im Strafverfahren — durch das Amtsgericht Leipzig im Childhood—Haus Leipzig bzw. im Zusammenhang damit statt: 1. Juli 2019 ,,ldee und Technik des Childhood-Hauses” Abteilungsleiter Strafrecht des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, 5. Juli 2019 „Idee und Technik des Childhood—Hauses" im Rahmen der Fortbildung „Digitalisierung im Strafverfahren“ mit acht Abgeordneten und Vertretern von Universitäten, 5. August 2019 „Idee und Technik des Childhood-Hauses“ mit Abgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen und einem Sponsor der World Childhood Foundation (fünf Personen). Weitere Aus— und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung wurden im angefragten Zeitraum nicht angeboten (Stand: 9. August 2019). Frage 3: In welchem Umfang wurden Sonderzuständigkeiten bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten für Opfer sexueller und sexualisierter Gewalt in welcher Art und Weise gestärkt und inwiefern existieren Sonderstaatsanwaltschaften für diese Deliktsarten in Sachsen? Bei der Staatsanwaltschaft Dresden gibt es seit dem 1. Januar 2019 eine Konzentration der Zuständigkeit in Jugendschutzverfahren für den gesamten Gerichtsbezirk des Landgerichts Dresden bei der Jugend— und Jugendschutzabteilung (Abteilung Vla). Straftaten nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs außerhalb des Jugendbereichs werden sowohl in der Hauptstelle als auch in den Zweigstellen Meißen und Pirna von erfahrenen Spezialdezernenten bearbeitet. Bei den Land— und Amtsgerichten ist eine Sonderzuständigkeit der Jugendkammern und Jugendgerichte in Jugendschutzsachen bereits gesetzlich vorgesehen (§§ 26, 74b Gerichtsverfassungsgesetz). Darüber hinaus ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Staatsregierung für die Einführung von Sonderzuständigkeiten in Gerichten nicht zuständig ist. Sofern das Gerichtsverfassungsgesetz keine Sonderzuständigkeiten anordnet, sind für die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte die jeweiligen Präsidien zuständig. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN Freistaat* SACHSENSTAATSMiNiSTERIUMDES iNNERN Im Weiteren wird auf die Berichterstattung der Staatsregierung zum Antrag der Fraktio— nen CDU und SPD Drs.-Nr. 6/13748 verwiesen. Frage 4: Inwieweit wurden in sächsischen Gerichten spezielle Aufenthaltsräume für Opfer und Zeug*innen von Gewalt- und anderen Delikten errichtet? (Bitte nach Gerichtsgebäuden aufschlüsseln.) Beim Oberlandesgericht Dresden steht ein Kinderanhörungszimmer zur Verfügung, welches insbesondere von den Familiensenaten genutzt wird. Beim Landgericht Chemnitz und den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk stehen bei Bedarf zumeist für andere Zwecke genutzte Räumlichkeiten, z. B. Dienstzimmer, als Aufenthaltsräume für Opfer und Zeugen zur Verfügung. Beim Amtsgericht Freiberg ist im Laufe der derzeitigen Baumaßnahmen die Einrichtung eines speziellen Aufenthaltsraumes geplant. Beim Amtsgericht Chemnitz existiert ein Zeugenzimmer. Für die Vereine Opferhilfe Sachsen e. V. und Frauenhilfe Chemnitz e. V. wird für bestimmte Sprechzeiten ein möblierter Raum zur Verfügung gestellt, in dem diese Vereine regelmäßige Beratungen anbieten. Ein Hinweis auf diese Beratungen ist in die Zeugeninformation des Amtsgerichts Chemnitz mit Sprechzeiten und Telefonnummern aufgenommen worden. Beim Amtsgericht Dippoldiswalde ist ein Kinderanhörungszimmer vorhanden, in welchem sich Opferzeugen bei Bedarf aufhalten können. Beim Landgericht Dresden werden jeweils individuelle Lösungen für den Zugang, den Aufenthalt im Gebäude, den Weg zum Saal und den Abgang schutzwürdiger Personen gefunden, sofern es im Hinblick auf den Opfer- und Zeugenschutz angezeigt erscheint. Im Gerichtsgebäude in Bautzen ist ein kindgerecht eingerichtetes Anhörungszimmer vorhanden, welches vorrangig vom Familiengericht, im Bedarfsfall aber auch für Opfer bzw. Zeugen in Strafverfahren vor dem Amts- oder Landgericht genutzt wird. Im Zuge einer geplanten Baumaßnahme soll im Gerichtsgebäude des Landgerichts Görlitz, Außenkammer Bautzen, ein Zeugenanhörungsraum eingerichtet und mit der erforderlichen Technik ausgestattet werden. Beim Amtsgericht Kamenz stehen gesonderte Aufenthaltsräume für Opfer und Zeugen von Gewalt und anderen Delikten im Bedarfsfall zur Verfügung. Das Amtsgericht Leipzig verfügt seit vielen Jahren über einen speziellen Aufenthaltsraum für Opfer und Zeugen von Gewalt und anderen Delikten, der auch für eine Vernehmung mittels Videoübertragung in den benachbarten Sitzungssaal genutzt wird. Diese Technik wird derzeit modernisiert und ist dann mit der Videoanlage im Childhood -Haus Leipzig kompatibel. Opferzeugen können dann sowohl im Zeugenzimmer des Amtsgerichts als auch im Childhood-Haus vernommen werden. Ein weiterer Auf— enthaltsraum steht für die Opferbegleitung (bis hin zur psychosozialen Prozessbeglei— tung) zur Verfügung. Seite 3 von 4 STAATSMlNiSTERIUM DES iNNERN Auch beim Landgericht Leipzig können Kinder mittels Videokonferenzanlage aus einem separaten Aufenthaltsraum vernommen werden. Beim Amtsgericht Grimma wurde ein Warteraum eingerichtet, der von den öffentlichen Wartebereichen getrennt ist. Beim Amtsgericht Eilenburg sind zwar keine speziellen Aufenthaltsräume für Opfer oder Zeugen von Gewaltdelikten eingerichtet, dem Wunsch eines Zeugen, nicht mit dem Angeklagten oder anderen Zeugen zusammenzutreffen, kann aber entsprochen werden, weil im Amtsgericht mehrere Wartebereiche existieren. Beim Amtsgericht Borna sind in dem bis Juni 2020 fertiggestellten neuen Gerichtsgebäude spezielle Aufenthaltsräume für Opfer und Zeugen von Gewalt und anderen Delikten vorgesehen. Beim Landgericht Zwickau kann im Bedarfsfall das Kindervernehmungszimmer oder ein anderer gesonderter Raum als Aufenthaltsraum für Opfer und Zeugen zur Verfü— gung gestellt werden. Entsprechendes gilt für die Amtsgerichte Auerbach und Plauen. Beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal wurde durch bauliche Maßnahmen ein Sonderbereich eingerichtet, der eine Begegnung der Angeklagten mit den Opfern vor und nach der Verhandlung ausschließt. Frage 5: Inwieweit wurden bzw. werden aktuell unter Einbeziehung welcher Akteur*innen landesweit einheitliche Qualitätsstandards zur vertraulichen und verfahrensunabhängigen Beweissicherung für Opfer sexueller und sexualisierter Gewalt erar— beitet und wie werden insbesondere Arztpraxen und Kliniken über diese Standards informiert? Der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration des Sächsischen Staatsministeri— ums für Soziales und Verbraucherschutz plant über Modellprojekte die Etablierung der verfahrensunabhängigen Spurensicherung im Rahmen einer Förderung nach Teil 2 Punkt 5 der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Die notwendigen internen Planungen sowie Abstimmungen befinden sich im laufenden Prozess. ?und'chei Grüßen of. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-08-27T09:44:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes