STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6I18506 Thema: Munitionsbelastung sächsischer Wälder Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Sachsen gehört zu den in Deutschland besonders mit Altmunition belasteten Regionen. Dabei ist Altmunition nicht nur nach wie vor auf alten Militärliegenschaften zu finden, sondern, in Folge des zweiten Weltkrieges, auch in den ehemaligen Kampfgebieten sowie entlang der Rückzugsrouten der Wehrmacht. Gerade im Zuge der vielen trockenheitsbedingten Brände und der Diskussion um die Windkraft im Wald, gewinnen die Probleme durch Altmunition wieder verstärkt an Bedeutung .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Regionen sind in Sachsen munitionsbelastete Wälder bekannt , wie stark ist die Belastung auf diesen Flächen und wie viel Hektar sind pro Landkreis nach aktueller Kenntnislage von diesem Problem betroffen? Frage 2: Welche Waldareale wurden bislang systematisch auf Munitionsbelastung untersucht, welche Fl'a'chen wurden im Zuge dieser Untersuchungen bereits teilweise oder auch vollständig beräumt bzw. in welchem Zeithorizont ist eine Beräumung geplant? (bitte inkl. Angabe der Region und der betroffenen Hektar pro Landkreis) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/6 Dresden, 27. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 3: Oft wird eine Belastung durch Altmunition erst durch private Meldungen oder Funde bekannt. In welchen Regionen wurden wie viele Munitionsfunde oder Hinweise auf Munitionsreste in den letzten 10 Jahren gemeldet? (Bitte sowohl Funde als auch Hinweismeldungen pro Jahr und Landkreis angeben.) Frage 4: Wie viel Altmunition wurde im Zuge der Untersuchungen entsprechend Frage 2 und der Hinweise bzw. Funde entsprechend Frage 3 in den letzten 10 Jahren in Sachsen geborgen und wie viel befand sich davon in Waldflächen? (Bitte Angaben jeweils aufschlüsseln nach Landkreisen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen registriert gemeldete Einzelfunde, Bürgermeldungen und Informationen aus dem Altaktenbestand, sofern dieser bereits digitalisiert vorliegt, in einem Kampfmittelbelastungskataster. Eine definierte Abfrage, ob belastete Flächen bewaldet sind, ist anhand des Kampfmittelkatasters nicht möglich. Die Erfassung auch von Einzelfunden erfolgt über den Eintrag ins Kampfmittelkataster für das jeweilige Flurstück. Eine Erfassung hinsichtlich der Landkreiszugehörigkeit oder einer Bewaldung wird nicht vorgenommen. Frage 5: In Sachsen ist der Bau von Windenergieanlagen in Wäldern rechtlich nicht ausgeschlossen , sondern soll laut Landesentwicklungsplan |ediglich vermieden werden. Welche Vorschriften gibt es in Sachsen derartige Gebiete vor dem Bau einer Windenergieanlage auf Altmunition zu untersuchen, in welchem Umkreis muss in solchen Gebieten untersucht werden und wer trägt die Kosten für solche Untersuchungen? (Bitte Angabe der jeweiligen rechtlichen Grundlagen sowie der konkreten Formulierungen.) lm immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Windkraftanlagen ist Altmunition weder nach dem Immissionsschutzrecht noch nach dem Bauordnungsrecht ein zu prüfender Sachverhalt. Auch das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz [BBodSchG])‚ die Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung und das Sächsische KreislaufiNirtschafts- und Bodenschutzgesetz enthalten keine spezifischen Vorschriften zur Untersuchung auf Altmunition oder zur Kostentragung für deren Beseitigung. Treten bei Altlastenuntersuchungen nach § 9 BBodSchG Anhaltspunkte oder Hinweise auf Kampfmittel oder Altmunition auf, ist die zuständige Stelle zu informieren. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN Freista atSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Die Kosten für die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel trägt der Staatshaushalt insbesondere für: - das Bergen, den Transport und die Vernichtung der Kampfmittel, sofern von den Kampfmitteln ehemals bundes- oder Iandeseigene Liegenschaften oder Grundstücke betroffen sind, bei denen die Bundesrepublik Deutschland oder der Freistaat Sachsen oder bei deren Veräußerung keinen Haftungsausschluss für das Vorhandensein militärischer Altlasten erklärt haben, — die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten. Der Bürger trägt insbesondere die Kosten für: - rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht , - die Bearbeitung des Antrags zur Kampfmittelsuche bei der allgemeinen Polizeibe— hörde nach deren Gebührenordnung. Gesetzliche Grundlage für die Kostenregelung ist das 9. Sächsische Kostenverzeichnis . re ndlichen Grüßen Pr . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-27T09:45:02+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes