STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18512 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen Pirnas Altstadt, Birkwitz, Birkwitz- Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf — 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Poiizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderiich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil urn noch laufende Ermittlungsven‘ahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Im Weiteren wird auf die letzten zwei Sätze der Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.—Nr. 6/17481 verwiesen. Frage 1: Wie oft kam es in Pirna in den Stadtteilen Altstadt, Birkwitz, Birkwitz- Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden acht entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/163163 Dresden, 28. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 1 - März 2018 2 - Mai 2018 1 - Oktober 2018 - 1 November 2018 - 1 Dezember 2018 - 2 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Pirna; OT Birkwitz - 2 Pirna; OT Copitz 1 Pirna; OT Pirna 3 2 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in drei Fällen um den Besitz von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In fünf Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Pirna in den Stadtteilen Altstadt, Birkwitz, Birkwitz-Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe" enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 21 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Pirna; OT Copitz 8 Pirna; OT Pirna 13 Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben mung Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— sönliche Freiheit 9 Diebstahl ohne erschwerende Umstände — Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB) 5 Strafrechtliche Nebengesetze 7 Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 2 Stichwaffen 14 Schusswaffen 5 Waffen ohne nähere Bezeichnung Eine der Straftaten konnte dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet wer— den. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Pirna in den Stadtteilen Altstadt, Birkwitz, Birkwitz-Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Pirna; OT Birkwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 $168 1 Bedrohung gem. § 241 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Bonnewitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 2 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Copitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 5 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 24 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 4 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 4 Bedrohung gem. § 241 StGB 4 Nötigung gem. § 240 StGB 3 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 3 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — OT Pirna Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 6 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 83 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 28 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 1 Bedrohung gem. § 241 StGB 4 Nötigung gem. § 240 StGB 16 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 14 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 M/i r undlichen GrüßenJLA Pro . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-08-28T12:38:16+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes