STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINtSTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141 50/8868 Dresden , '? Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion, Drs.-Nr.: 6/1852 Thema: Aus- und Fortbildung der Aufrufhundertschaften der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausbildungstage sind jährlich für die Aus- und Fortbildung der Aufrufzüge im Hundertschaftsverband vorgesehen und wurden jeweils von 2009 - 2015 durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach PD und Aus- oder Fortbildung) Frage 2: Wie viele Ausbildungstage sind jährlich für die Aus- und Fortbildung der Aufrufzüge im Zugverband vorgesehen und wurden jeweils von 2009 - 2015 durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach PD und Aus- oder Fortbildung) Frage 3: Wie viele Einsatztrainings für geschlossene Einheiten wurden mit den Aufrufhundertschaftsangehörigen jeweils von 2009 - 2015 durchgeführt ? (Bitte aufschlüsseln nach PD) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Im Sprachgebrauch der sächsischen Polizei findet für Angehörige der Aufrufzüge "Ausbildung" nicht statt. Im Sinne der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die dienstliche Fortbildung der sächsischen Polizei (VwV FortbildungPol) vom 7. Januar 2009 und der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Einsatz der Einsatzeinheiten der Polizei des Freistaates Sachsen (VwV Einsatzeinheiten) vom 1. Januar 2013 wird ausschließlich der Begriff "Fortbildung " verwendet. Eine Unterscheidung bei der Beantwortung erfolgt demnach nicht. Bei den Polizeidirektionen werden aus Kräften des polizeiliHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN chen Einzeldienstes Aufrufzüge als nichtständige "Einsatzeinheiten" unterhalten. Der Begriff "geschlossene Einheiten" wird nicht mehr verwendet. Als besondere Art der Fortbildung für alle Polizeibediensteten und somit auch für Angehörige der Aufrufzüge wird nach Maßgabe der VwV FortbildungPol das Polizeitraining durchgeführt. Es beinhaltet die Integrierte Fortbildung als ein handlungsorientiertes Verhaltenstraining sowie das Training des unmittelbaren Zwangs einschließlich des Schießtrainings. Die Polizeidirektionen gewährleisten darüber hinaus die Fortbildung über regelmäßige Einsatztrainings ihrer Aufrufzüge. Bei der Anzahl der Einsatztrainings kann bei hoher Einsatzbelastung die Anzahl von durchgeführten Einsätzen berücksichtigt werden, wobei jedoch pro Jahr mindestens zwei Einsatztrainings durchgeführt werden sollen. Fortbildung im Hundertschaftsverband ist für die Angehörigen der Aufrufzüge nicht vorgeschrieben , die Fortbildung findet grundsätzlich im Zugverband statt. Die Angehörigen der Aufrufzüge sind auch Angehörige der bei Bedarf gebildeten Hundertschaften. Die durchgeführte Fortbildung für die Aufrufzüge im Hundertschaftsverband wird unter a) und im Zugverband unter b) angegeben. PD Chemnitz (bis 2013 PD C-E) PD Dresden (bis 2013 mit PD OE-OE) PD Gorlta (bis 2013 PD OL-NSL) PD Leipzig (bis 2013 mit PDWS) P D Zwickau (bis 2013 PD SWS) 2009 a) x 1 Tag k. A. 2 Tage 6 Tage (PD L) 1 Tag 2010 a) M. 1 Tag 1 Tag k. A. 1 Tag 6 bzw. 3 Tage 1 Tag 2011 a) x 1 Tag 1 Tag k. A, 1 Tag (PD L) 1 Tag (PD WS) 1 Tag 2012 a) ÜL 1 Tag 1 Tag k. A. 2 Tage (PD WS) 1 Tag 2013 a) VL 1 Tag 1 Tag 1 Tag 2014 a) x 1 Tag 2 Tage 2 Tage 1 Tag 2015 a) _b)_ Vorgaben an die Polizeidirektionen zur Führung einer Statistik über absolvierte Fortbildungsmaßnahmen der Aufrufzüge gibt es nicht. Insofern können im Einzelfall keine Angaben (k. A. ) mehr gemacht werden, da Unterlagen darüber nicht vorhanden sind bzw. Angaben gegebenenfalls nicht vollständig vorliegen. Stichtag für die Beantwortung der Fragen ist der 11. Juni 2015 (Datum der Kleinen Anfrage). Frage 4: Wie viele Ausbildungstage sind jährlich für die Aus- und Fortbildung der Gruppen -, Zug- und Hundertschaftsführer vorgesehen und wurden durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach PD; Führungsebene und Aus- oder Fortbildung) Die Besetzung der Führungsfunktionen erfolgt durch einsatzerfahrene Beamte der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener Polizeivollzugsdienst ). Eine nichtstrukturmäßige Hundertschaftsführung halten jeweils nur die Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig bereit. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zentrale Vorgaben für die Fortbildung der Beamten, die als Gruppen-, Zug- oder Hundertschaftsführer handeln, bestehen nicht. Beamte, die eine solche Funktion übernehmen , werden grundsätzlich unter Nutzung der Angebote der Zentralen Fortbildung entsprechend qualifiziert und im Weiteren im Rahmen der allgemeinen Fortbildung der Angehörigen der Aufrufzüge aufgabenbezogen dezentral fortgebildet. Zudem führte das Präsidium der Bereitschaftspolizei im Jahr 2009 begleitend für Führungs //und Funktionspersonal der Aufrufzüge der Polizeidirektionen Fortbildungsveranstaltupgqn durch. Mit frfeuhdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-07-09T13:20:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes