Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/111-2019/48426 Dresden, 26. August 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle Ammonstraße 10 01069 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18522 Thema: Einwände gegen die geplante Umgehung der Ortslage Wiednitz durch die Staatsstraße 92 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Ortsteil Wiednitz der Gemeinde Bernsdorf hat sich eine Bürgerinitiative gegen die geplante Umfahrungsstrecke der S 92 gegründet. Die Mitglieder befürchten durch den angedachten Streckenverlauf neue Betroffenheiten durch Immissionsbelastungen und eine Zerteilung der Ortslage. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Landesverkehrsplan 2030 wurden mehrere Stellungnahmen durch Anwohner *innen eingereicht. Der bereits zwei Monate nach Ende des Einreichungszeitraumes ergangene Kabinettsbeschluss des Landesverkehrsplans lässt zumindest anhand der bis zum heutigen Tag veröffentlichten Beschlussteile keine Bewertung der Stellungnahmen erkennen .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Eingaben wurden insgesamt zu diesem Thema (Verlegung der S 92) zum Entwurf des LVP 2030 eingereicht? Wie viele davon enthalten relevante Aussagen und werden betrachtet und wie viele nicht? Im Rahmen der Beteiligung zum Landesverkehrsplan Sachsen 2030 (LVP 2030) sind zum Thema Verlegung S 92 bei Bernsdorf insgesamt 125 Stellungnahmen eingegangen. Drei Stellungnahmen wurden nicht berücksichtigt (zwei inhaltliche Fragestellungen, eine anonyme Anfrage). Demzufolge wurden 122 Stellungnahmen ausgewertet. Der Staatsminister Seite 2 von 3 Frage 2: Inwiefern ist es zutreffend, dass ausschließlich umweltrelevante Themen einer Bewertung unterzogen wurden und nicht auch berücksichtigt wurde, dass der geplante Streckenverlauf den Kindergarten und den Hort vom Ortskern trennt und Kinder nicht mehr allein mit dem Fahrrad zum Hort fahren können. Sofern dies zutreffend ist, warum wird die Bewertung auf Umweltbelange beschränkt? Der LVP 2030 ist nach § 4 SächsUVPG einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen . Die Strategische Umweltprüfung beinhaltet die frühzeitige Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Gesamtplanes sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit . In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Maßnahmen daher nur aus umweltrelevanten Gesichtspunkten betrachtet. Der LVP 2030 stellt ausschließlich den Bedarf für ein Projekt fest. Die konkrete Linienfindung und Linienführung erfolgt erst in den nachfolgenden Planungsstufen. Diese beginnen mit einer umfangreichen Variantenuntersuchung auf der Grundlage entsprechender verkehrsplanerischer und umweltseitiger Untersuchungen. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden auch die ggf. regionalen aber insbesondere auch örtlichen Bedingungen und Zwangspunkte, wie z. B. die Lage eines Kindergartens, mit betrachtet (siehe auch Antwort zu Frage 4). Frage 3: In welcher Form und wann werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Bewertung durch die Staatsregierung veröffentlicht werden? Die Stellungnahmen beziehungsweise Äußerungen zum Entwurf des LVP 2030 werden nicht einzeln beantwortet oder veröffentlicht. Sofern aufgrund von Stellungnahmen und Äußerungen aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen geboten, wurde der Entwurf des LVP 2030 einschließlich des Umweltberichts angepasst. Auf die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Auslegung des Entwurfs zum LVP 2030 einschließlich des Umweltberichts nach § 4a Absatz 1 SächsUVPG in Verbindung mit § 42 UVPG vom 22. Januar 2019 veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 6 vom 7. Februar 2019 wird verwiesen. Frage 4: Welchen Streckenverlauf soll die Ortsumgehung nach letztem Planungsstand erhalten und welche Schutzgebiete werden tangiert? (Bitte Antwort mit Karte visualisieren.) Die Maßnahme ist bisher, wie im LVP 2030 deutlich dargestellt, ohne Planung. Mit der Aufnahme in den LVP 2030 besteht zunächst Planungsrecht für die Verwaltung, welches nicht dem Baurecht gleichzusetzen ist. Auf der Grundlage der Aussage des LVP 2030 wird zunächst die Vorplanung erarbeitet. Dabei werden alle sich zwangsläufig ergebenden aber auch mögliche weitere Varianten nach raumordnerischen, umweltseitigen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekten geprüft. Über verschiedene mögliche Verfahren werden dabei die Einwohner bzw. Gemeindeverwaltungen eingebunden. Im Ergebnis wird eine abgestimmte Vorzugsvariante für die weitere Planung ermittelt. Seite 3 von 3 Frage 5: Wie hoch ist die aktuelle Verkehrsbelegung der S 92 in der OL Wiednitz und wie hoch ist die Prognose 2030? Die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015 weisen auf der S 92 im Bereich Bernsdorf/Wiednitz eine Verkehrsbelastung von ca. 4.000 Kfz/24h aus. Eine weitere Zählung im Jahr 2017 ergab ca. 4.400 Kfz/24h. Es wird erwartet, dass nach Beseitigung der Höhen- und Querschnittsbeschränkungen im Bereich der Bahnbrücken in Ruhland (BB) 2018 eine Zunahme insbesondere im Schwerverkehr erfolgt. Derzeit weist die Landesverkehrsprognose 2030 4.500 Kfz/24h für die S 92 aus. Die objektkonkreten Prognosewerte werden erst in der im Rahmen der Vorplanung zu erstellenden aktuellen Verkehrsuntersuchung ermittelt. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18522 Thema: Einwände gegen die geplante Umgehung der Ortslage Wiednitz durch die Staatsstraße 92 Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Wie viele Eingaben wurden insgesamt zu diesem Thema (Verlegung der S 92) zum Entwurf des LVP 2030 eingereicht? Wie viele davon enthalten relevante Aussagen und werden betrachtet und wie viele nicht? Frage 2: Inwiefern ist es zutreffend, dass ausschließlich umweltrelevante Themen einer Bewertung unterzogen wurden und nicht auch berücksichtigt wurde, dass der geplante Streckenverlauf den Kindergarten und den Hort vom Ortskern trennt und Kinder nich... Frage 3: In welcher Form und wann werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Bewertung durch die Staatsregierung veröffentlicht werden? Frage 4: Welchen Streckenverlauf soll die Ortsumgehung nach letztem Planungsstand erhalten und welche Schutzgebiete werden tangiert? (Bitte Antwort mit Karte visualisieren.) Die Maßnahme ist bisher, wie im LVP 2030 deutlich dargestellt, ohne Planung. Mit der Aufnahme in den LVP 2030 besteht zunächst Planungsrecht für die Verwaltung, welches nicht dem Baurecht gleichzusetzen ist. Auf der Grundlage der Aussage des LVP 2030 ... Frage 5: Wie hoch ist die aktuelle Verkehrsbelegung der S 92 in der OL Wiednitz und wie hoch ist die Prognose 2030? Martin Dulig 2019-08-27T08:36:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes