STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18524 Thema: Aufnahmegespräch und - untersuchung in Abschiebehaftkontaktgruppe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Fragen wurde bezüglich des Themas auf Abschiebehaft /Ausreisegewahrsam (ASH/ARG) und nicht auf die Abschiebehaftkontaktgruppe abgestellt. Frage 1: Wer führt mit welcher professionellen Qualifikation jeweils das Aufnahmegespräch und die Aufnahmeuntersuchung bei Menschen durch, die neu in Abschiebehaft I Ausreisegewahrsam inhaftiert werden? Das Aufnahmegespräch wird im Regelfall grundsätzlich von ausgebildeten und erfahrenen Beamten des Justizvollzugs geführt. lm Ausnahmefall führen geschulte und erfahrene Tarifbeschäftigte das Aufnahmegespräch. Teil und Schwerpunkt der Ausbildung im Justizvollzug sind u. a. Psychologie, insbesondere Gesprächsführung und Suizidprophylaxe. Mindestens einmal pro Jahr erfolgen für die Bediensteten Schulungen zur Suizidprophylaxe bzw. erfolgen diesbezüglich Beiehrungen. im Bedarfsfall wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Die Aufnahmeuntersuchungen werden durch Ärzte des Gesundheitsamtes Dresden durchgeführt. Frage 2: Wer geht mit welcher Qualifikation insbesondere die jeweils beiden Fragebögen in Anlage 1 und Anlage 2 der Drs. 6/15733 mit den Menschen durch, die neu in Abschiebehaftl Ausreisegewahrsam inhaftiert werden? Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/15733 enthielt keine Anlagen. Die Beantwortung der Frage wird daher auf die mit FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/71/192 Dresden, 29. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage auf die Drs.—Nr. 6/16402 versandten Anlagen abgestellt. Die Bediensteten mit den zu Frage 1 ausgeführten Qualifikationen füllen den „Fragebogen bei Neuzugang“ aus. Der „Fragebogen zur Erhebung der Anamnese“ wird von dem Untergebrachten selbst ausgefüllt und dient der Vorbereitung der Aufnahmeuntersuchung nach § 3 Abs. 3 Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (SächsAHaftVollzG). Das Formular ist in mehre— ren Sprachen vorhanden. Bei Bedarf wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Frage 3: Nach § 3 Abs. 3 SächsAHaftVollzG sollen bei der Aufnahmeuntersuchung „schutzbedürftige Personen identifiziert“ werden — welche schutzbedürftigen Personengruppen kennt die Landesdirektion und ist demnach in der Lage, sie zu identifizieren? Bei der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit orientiert sich die Landesdirektion Sachsen an Art. 21 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Aufnahmerichtlinie ). Die Schutzbedün‘tigkeit kann aus verschiedenen Umständen heraus vorliegen. Eine abschließende Aufstellung ist nicht möglich, da eine besondere Schutzbedürf ‘tigkeit eine Frage der Beurteilung im Einzelfall ist. Zum Erkennen von Anhaltspunkten für eine besondere Schutzbedürftigkeit sind insbesondere der medizinische Dienst, der psychologische Dienst, der Sozialdienst und die Bediensteten der Einrichtung in der Lage. Frage 4: Welche Folgen hat die Identifizierung einer schutzbedürftigen Person für ihre Unterbringung, Versorgung, medizinische Behandlung, Beurteilung der Haftfähigkeit ? Die Feststellung der Haftfähigkeit ist durch die Institution, die um eine Unterbringung ersucht, zu veranlassen und bei Übergabe der Person vorzulegen (Auf-lUbernahmevoraussetzung ). Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Untergebrachten bei durch den unter Frage 3 benannten Personenkreis festgestellter Schutzbedürfiigkeit werden bei der Vollzugsge— staltung in Anbetracht des Einzelfalls berücksichtigt. Das gilt insbesondere für die medizinische Versorgung. )Iii undiichen Grüßen P of. Dr.l Rolan Wölier Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-08-29T10:59:58+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes