STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-N r.: 6/18528 Thema: Transparente Informationspflicht der Ausländerbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Landkreis Zwickau ist ein Schreiben der Ausländerbehörde aufgetaucht , welches über § 33 AufenthG (Geburt eines Kindes im Bundesgebiet ) informiert, Hinweise zur Passbeschafiung darlegt und die Folgen einer Asylantragstellung darlegt. Ein solches Schreiben liegt der Fragestellerin vor. Weiterhin informiert die Ausländerbehörde Zwickau über die mit dem sogenannten ‚Migrationspaket‘ einhergehenden Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes über die bevorstehenden Leistungsänderungen und listet Fallkonstellationen auf, bei denen sich die Leistungen reduzieren werden und jene, bei denen sich die Leistungen erh6hen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird das Schreiben zu § 33 AufenthG auch von anderen Ausländerbehörden im Falle der Voraussetzungsgründe versandt? Wenn ja, welche ? Nein. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/190 Dresden, 29. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wird das Schreiben hinsichtlich der Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz auch von anderen Ausländerbehörden im Falle der Voraussetzungsgründe versandt? Wenn ja, welche? Das in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage in Bezug genommene Hinweisschreiben zu den Anderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wird im Landkreis Zwickau nicht durch die Ausländerbehörde verwendet. lm Vogtlandkreis werden solche lnformationsschreiben in entsprechender Form verwendet . Die übrigen Ausländerbehörden venNenden keine diesbezüglichen Schreiben. Frage 3: Warum erfolgte der Wechsel der Sozialen Arbeit vom Deutschen Roten Kreuz zu European Homecare und wie haben sich die Vertragskonditionen mit dem Übergang geändert (insbesondere zu Betreuungsschlüssel, finanziellem Rahmen, Aufgaben der Sozialarbeiter*innen, Stellenprofil, ...)? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die identische Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/18525 venNiesen. Frage 4: Gibt es weitere Schreiben von der Ausländerbehörde Zwickau oder anderen Ausländerbehörden (wenn ja, welche), in der ähnlich der lnformationspflicht nachgekommen wird wie in diesem Schreiben, beispielsweise Informationen zur Antragstellung von humanitären Aufenthaltstiteln in Abschnitt 5 des AufenthG (§§ 25 Abs. 5, 25a, 25b, 23a, ...)? Nein. Frage 5: Plant das Staatsministerium des lnneren, class alle anderen Ausländerbehörden künftig ähnlich transparent in allen möglichen, verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenüber Geflüchteten agieren werden? Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums soll das geschehen? Nein. Die Ausländerbehörden wurden zuletzt auf der Dienstberatung am 29. November 2017 dazu angehalten, in geeigneten Fällen über die Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltstiteln nach §§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz zu informieren. Zudem werden die Ausländerbehörden durch das Staatsministerium des Innern ständig über erfolgte Rechtsänderungen im Ausländerrecht und mit Anwendungshinweisen informiert, um einen rechtssicheren Vollzug der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen. Mi re ndlichen Grüßen f.Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-08-29T10:58:49+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes