STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18533 Thema: AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ — Synergieeffekte der Fusion der AZV ,,TWSZ Radeburg“ und AZV ,,Steinbach- Kalkreuth“? Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellte bzw. stellt sich die wirtschaftliche Situation, der Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen und Schuldentilgungen sowie die Pro- Kopf—Verschuldung des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ seit dessen Gründung als Zusammenschluss der Abwasserzweckverbände AZV „TWSZ Radeburg“ und AZV „Steinbach- Kalkreuth“ vom 29. November 2004 dar? (Bitte aufgeschlüsselt in Jahresscheiben für die maßgeblichen Positionen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation und den jeweiligen Stand der bestehenden Verbindlichkeiten darstellen). Die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation erfragten Angaben ab dem Jahr 2005 sind in der Tabelle aufgeführt: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/193 Dresden, 29. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIMSTERIUM DES INNERN Stichtag Schuldenstand Stand Einwohner Pro-Kopf-Verschul- (in EUR) (EW) (per 30.06.) dung (in EURIEW) 31.12.2005 8.071 .907,44 14.158 570,13 31.12.2006 7.622.861,52 13.946 546,60 31.12.2007 7.115.448,15 13.850 513,75 31.12.2008 6.599.486,05 13.617 484,65 31.12.2009 6.079.656,00 13.544 448,88 31.12.2010 5.613.605,92 13.365 420,02 31.12.2011 5.234.557,23 13.317 393,07 31.12.2012 5.210.941,25 13.198 394,83 31.12.2013 5.658.087.77 13.123 431,16 31.12.2014 4.599.234,29 13.103 351,01 31.12.2015 4.734.380,81 13.079 361,98 31.12.2016 4.531.357,33 13.108 345,69 31.12.2017 4.320.003.85 13.066 330,63 31.12.2018 4.108.650,37 12.933 317,69 Frage 2: Welche konkreten Synergieeffekte sind durch die Fusion der Abwasserzweckverbände AZV ,,TWSZ Radeburg“ und AZV ,,Steinbach-Kalkreuth“ zum AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ vom 29. November 2004 insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation und die Verschuldung des Abwasserzweckverbandes und insbesondere für die Einwohner*innen und Gebühren- und Beitragspflichtigen im Einzugsgebiet des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ nachweislich eingetreten? (Bitte unter Angabe derjeweiligen konkret nachgewiesenen Auswirkungen für den AZV und die Einwohner*innen im Verbandsgebiet darstellen). Konkrete Synergieefiekte der vollzogenen Fusion lassen sich im Einzelnen grundsätzlich nicht benennen, da dies eine Betrachtung der fiktiven Entwicklung der beiden Einzelverbände ab 2005 bedingen würde, was nicht möglich ist. Allerdings wurde nach der Fusion die Darlehenssituation überprüft und angepasst, was zu den in der Antwort auf die Frage 4 aufgeführten Zinseinsparungen geführt hat. Erfahrungsgemäß führt die Fusion zweier Verbände jedoch insbesondere zu Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten. Würden nach wie vor zwei eigenständige Verbände existieren, wäre zumindest sowohl im Verwaltungsbereich als auch im technischen Bereich weiterer Personalbedarf nicht ausgeschlossen. Hinzu kämen Kosten für die Unterhaltung einer zweiten Geschäftsstelle . Frage 3: Wie setzen sich die derzeitig bestehenden Schulden und Verbindlichkeiten des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ jeweils zusammen und gegenüber welchen Dritten bestehen diese Verbindlichkeiten in welcher Höhe, zu welchen Jahreszinssätzen seit welchem Zeitpunkt und auf Grund welcher dazu getroffenen vertraglichen Vereinbarung? (Bitte aufgeschlüsselt für die jeweiligen Verbindlichkeiten, deren Höhe, des jeweiligen Darlehens-lKreditgebers, des Zeitpunktes der Begründung der Verbindlichkeit und der Höhe des Jahreszinssatzes darstellen.) Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN Zur Beantwortung der Frage Wird auf die Tabelle verwiesen. Sämtliche dort mit Stand 1. Januar 2019 aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen gegenüber der Sächsischen Aufbaubank — Förderbank —. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Darlehens- Betrag in EUR Zinssatz p.a. in % aufnahme 2005 3.595.232,87 4,164 2012 2458750 0,2 2015 138.890,00 0,2 2015 149.940,00 0,2 4.108.650,37 Frage 4: lnwieweit besteht bzw. bestand die Möglichkeit der Umschuldung der vom AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ aufgenommenen oder übernommenen Schulden bzw. der bestehenden Verbindlichkeiten unter Nutzung der weiterhin anhaltenden Tiefzinsphase für den AZV, um auf diese Weise den von Gebührenpflichtigen zu finanziell (mit)zutragenden Schuldendienst zu reduzieren, sowie inwieweit und zu welchem Zeitpunkt hat der AZV hiervon Gebrauch gemacht bzw. aus welchen Gründen mit welcher Rechtfertigung keinen Gebrauch gemacht? Die erste Umschuldungsmöglichkeit bestand im Jahr 2005 und wurde durch den AZV GKA Kalkreuth auch genutzt. Hierdurch konnten im Zeitraum 2006 bis 2013 Zinseinsparungen in Höhe von ca. 47.000 EUR pro Jahr erreicht werden. Weitere Umschuldungsmöglichkeiten werden, soweit zulässig und wirtschaftlich sinnvoll, vom AZV genutzt, um ggf. bessere Zinskonditionen zu erreichen. r undlichenGrüßen IM éProwli.Dr. Roland Wölier Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-08-29T11:03:09+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes