STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/18540 Thema: Beitragsgerechtigkeit in umlagefinanzierten Sozialversicherungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Mit dem sog. ,,Pflegeversicherungsurteil " des Bundesverfassungsgerichts (1 ByR1629/94) wurde geurteilt, dass es mit Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Mitglieder von umlagefinanzierten Sozialversicherungen leisten durch Geburten einen Beitrag zur Stabilität des Systems. Neben der Beitragslast , haben Familien gegenüber Kinderlosen die Last der Kindererziehung zu schultern. Infolge dessen, wurde der Beitragssatz Kinderloser in der sozialen Pflegeversicherung angehoben. Ebenfalls sollte bis zum 31. Dezember 2004 ebenfalls geprüft werden, inwieweit auf Grund der Bedeutung des Urteils Neuregelungen auch für andere Zweige der Sozialversicherung notwendig sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurde seither geprüft, ob die Beitragssätze in der a. gesetzlichen Rentenversicherung b. gesetzlichen Krankenversicherung verfassungskonform sind, also die Anerkennung der Erziehungsleistung von Kindern bei der Höhe des Beitragssatzes berücksichtigt werden müssen? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 30-0141.51-19/573 Dresden,