STAATSMINISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18542 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — Juli 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im Juli 2019 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und EnIvachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Juli 2019 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des Jugendrechts “ insgesamt 75 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten in 72 Ermittlungsverfahren insgesamt 84 Tatverdächtige (TV) bekannt gemacht werden. Drei Ermittlungsverfahren laufen gegen „Unbekannt“. Die aufgeklärten Verfahren schlüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/99 Dresden. 30. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm— Buck— Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564— 0 Telefax +49 351 564— 3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM (Crystal) gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG DES 1NNERN davon Anzahl Ju- Heran- Er-Straftatbestand TV ge- Kinder gendli- wach- wachsamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Straftat nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 ohne die Ziffern 5, 15 bis 183 und 20b 1 1 gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 Betäu— bungsmittelgesetz (BtMG) Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln — mit Methamphe— tamin in kristalliner Form 2 2 Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäu— bungsmitteln — von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäu— bungsmitteln — von sonstigen Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Seite 2 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINBTERIUMDESINNERN davon Anzahl Ju- Heran- Er-Straftatbestand TVge- Kinder gendli- wach- wachsamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Verstoß gem. §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB) Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Beleidigung gem. § 185 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMlNISTERIUM DES lNNERN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendli - che als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plät— zen gem. §224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Bedrohung gem. §241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Am Diebstahl — an/aus Kraftfahrzeugen (Kfz) gem. § 242 StGB . _ L _ \ N _ \ _ x Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Ge— genständen — an sonstigen Tat— orten gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. §242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — in/aus Warenhäu— sern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. §242 StGB Diebstahl — von sonstigen Ge— genständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Seite 4 von 6 : Freistaat“‘35ACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN _,?SACHSEN| ) Freistaat Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendli - che als TV Heranwach - sende als TV Erwach - sene als TV Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von unbaren Zahlungsmitteln — Taschendiebstahl gem. § 242 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls - von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Unterschlagung — von sonstigen Gegenständen (ohne Kfz) gem. § 246 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Laden— diebstahl gern. §248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sons— tigen Gegenständen — Laden— diebstahl gern. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sons— tigen Gegenständen — Laden— diebstahl gem. § 248a StGB Raub — in Wohnungen gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Räuberischer Diebstahl gem. § 252 StGB Räuberischer Diebstahl gem. § 252 StGB Seite 5 von 6 STAATSMlNISTERWM Freistaat DES1NNERN SACHSEN davon Anzahl Ju- Heran- Er-Straftatbestand TV ge- Kinder gendli- wach- wachsamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Erpressung — sonstige gem. 2 2 § 253 StGB Erschleichen von Leistungen — 1 1 Beförderung gem. § 2653 StGB Erschleichen von Leistungen — 1 1 Beförderung gem. § 265a StGB Urkundenfälschung — sonstige 1 1 gem. § 267 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 2 2 StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gem. § 315b 1 1 StGB Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 Straßenverkehrsge- 1 1 setz (StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 1 gem. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 1 gem. § 21 StVG Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14415 wird venNiesen. Hinzuweisen ist, dass es sich aktuell um drei Ermittlungsverfahren handelt. undlichen GrüßenJLL of/Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 2019-08-30T12:38:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes