STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18544 Thema: Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone in Leipzig, Juli 2019 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/15525 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilichen Einsatzmaßnahmen im Juli 2019 im Bereich der Waffenverbotszone in Leipzig fanden wie viele Personenkontrollen und ldentitätsfeststellungen statt? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 festgestellt ? Frage 3: Wie viele Messer, Waffen und sonstige in der Wafienverbotszone verbotene Gegenstände wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Nennung des Gegenstandes!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei 19 Kontrollen wurden 263 ldentitätsfeststellungen durchgeführt. Dabei wurden zwölf Verstöße und 23 verbotene Gegenstände im Sinne der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig festgestellt. Bei den festgestellten verbotenen Gegenständen handelt es sich um 13 Messer, sechs Reizstoffsprühgeräte, einen Baseballschläger, eine Softairwaf‘fe, einen Teleskopschlagstock und eine Schere. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/11 Dresden, 30. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mitden Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck— Str. 2 oder4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMlNISTERIUMDES INNERN Frage 4: Wie viele Bußgelder wurden im Juli 2019 in welcher Höhe wegen Verstößen ge-gen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waf-fen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig verhängt? Im Juli 2019 wurden vier Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Regelungender Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtungeiner Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzigin Verbindung mit der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des In-nern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig erlassen.Dabei wurde in allen Fällen eine Geldbuße in Höhe von jeweils 60,00 EUR erhoben.Diese stammen aus Feststellungen der Vormonate und wurden im Juli 2019 durch dieStadt Leipzig abgeschlossen. Mit undlichen Grüßen‘" MU; Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-08-30T12:36:35+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes