STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18554 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Cotta 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zwölf entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2015 4 1 Februar 2015 1 - März 2015 1 - Mai 2015 - 1 Juni 2015 1 - Dezember 2015 2 1 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/1414 Dresden, 2. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www_smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,618, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERiUTVI DES iNNERN Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Cotta 3 Dresden; OT Gorbitz—Nord/Neu-Omsewitz Dresden; OT Gorbitz-Ost Dresden; OT Löbtau—Nord Dresden; OT Löbtau-Süd Dresden; OT Stetzsch I __ \ _\ I A U T I | I _\ Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft Gemeindestraße Mehrfamilienhaus Parkplatz Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Sonstiges Wohngebäude/Unterkunfi Wohngebiet/Siedlung — \ 0 1 | I L — ‘ A I I Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in acht Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In vier Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Eine der Straftaten konnte dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswafie“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Wafie" ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher Seite 2 von 4 J Freistaat? SACHSEN stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 53 Straftaten erfasst, bei denen „Wafien“ als Tat- STAATSMINISTERIUM DES iNNERN mittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Dresden; OT Briesnitz Dresden; OT Cotta Dresden; OT Döizschen Dresden; OT Gorbitz-Nord/Neu-Omsewitz Dresden; OT Gorbitz-Ost Dresden; OT Gorbitz-Süd Dresden; OT Löbtau-Nord Dresden; OT Löbtau-Süd Dresden; OT Stetzsch ACOAONO J A W N Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben 4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtliche Nebengesetze * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 16 Stichwaf‘fen 24 Schusswaffen 23 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Zwei der Straftaten konnten dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet werden . Seite 3 von 4 Freistaat‘ SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Cotta im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 43 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 107 Nötigung gem. § 240 StGB 36 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 44 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 5 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 5 Mitf ndlichen Grüßen .Dr.Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-09-02T12:25:39+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes