STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18558 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Altstadt 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant— wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 27 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: .. ‚ „ i1 Freistaat— ff SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/1818 Dresden, 2. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-BucK—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2015 1 - Februar 2015 9 - März 2015 6 - Mai 2015 4 - Juli 2015 1 - August 2015 - 1 September 2015 1 — Oktober 2015 1 - Dezember 2015 3 - Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Friedrichstadt 2 - Dresden; OT Innere Altstadt 4 - Dresden; OT Johannstadt-Süd 2 - Dresden; OT Pirnaische Vorstadt 4 — Dresden; OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten/ Strehlen—Nordwest 14 - Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt - 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bahnhof _\ Hof Mehrfamilienhaus -_\ | Parkplatz Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Sonstige Verkehrsfläche Sonstiges Freizeitobjekt Sonstiges Wohngebäude/Unterkunft Sportanlage Stadion Stadionumfeld Weihnachtsmarkt Wiese/Brachland Wohngebiet/Siedlung (‚o.x_\\|\j_\_\—A -— \U 1| Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in 16 Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In elf Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- konnte eine Straftat zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb— und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittei“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Deiikten keine validen Angaben mehr zur Verfü— gung. Insgesamt wurden im o. g. Zeitraum 106 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Dresden; OT Friedrichstadt 14 Dresden; OT innere Altstadt ' 23 Dresden; OT Johannstadt-Nord 7 Dresden; OT Johannstadt-Süd 5 Dresden; OT Pirnaische Vorstadt 9 Dresden; OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten! Strehlen-Nordwest 44 Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt 4 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSiVIiNiSTERiUiVI DES iNNERN Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— sönliche Freiheit* 35 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 22 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 2 Strafrechtliche Nebengesetze 44 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten,dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 17 Stichwaffen 69 Schusswaffen 22 Waffen ohne nähere Bezeichnung 13 Dem Phänomenbereich PMK —rechts— sind drei Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK -|inks- zwei Straftaten und dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen - drei Straftaten. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 117 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 302 Nötigung gem. § 240 StGB 69 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 46 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 5 undlichen GrüßenMm Prof. Dr. Roland Wölier Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-09-02T12:19:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes