STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18561 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Klotzsche 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunfissystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant— wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili- Chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Klotzsche und den zuge-hörigen Stadtteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zwei entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: , : Fre15taat* }. SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/2121 Dresden, 2. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2015 1 - Dezember 2015 - 1 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB 1 1 Dresden; OT Hellerau Dresden; OT Rähnitz Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit Gemeindestraße Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Wald SprengG § 308 StGB 1 1 1 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfaliprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass in beiden Fällen keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden waren. Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) konnte keine Straftat zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 im Ortsamtsbereich Dresden-Klotzsche und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf—schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte ,,Hiebwaffe“, ,,Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe" sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gern. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERiUMDES iNNERN Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum sechs Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Dresden; OT Hellerberge Dresden; OT Klotzsche Dresden; OT Rähnitz Dresden; OT Wilschdorf „ A M A Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtiiche Nebengesetze * Nicht mehr vollständig recherchierbar N N—\—\| Die verschiedenen Wafienanen sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung _\O'|_x __ \ Dem Phänomenbereich der PMK konnte keine Straftat zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Klotzsche im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB —\ I\ JI \) (O -l >l \) Prof. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-09-02T12:24:42+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes