STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE)Drs.-Nr.: 6/18563 Thema: Straftaten unter Venivendung von Waffen und Sprengstoffenin Dresden, Ortsamtsbereich Loschwitz 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich dieKleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Poiizeilichen Kriminal-statistik nicht vor. RecherchierT wurde im Poiizeilichen AuskunfissystemSachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach demSprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant-wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili-chen Meldedienstes in Fälien Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Loschwitz und den zuge-hörigen Stadtteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoff-gesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte auf-schlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat-örtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 im Ortsamtsbereich Dresden-Loschwitz und den zugehörigen Stadtteilen unter Venlvendung vonSchuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf—schlüsseln nachStadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat so-wie Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/83/2323 Dresden, 2. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“,„Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vierTabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr.6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal-ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eineAussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe—schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla-gung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körper-verletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daherstehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfü-gung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum sieben Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ alsTatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Ortsteile (OT) wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Dresden; OT Niederpoyritz 5 Dresden; OT Weißer Hirsch 2 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdeiikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 5 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen ~ Sonstige Straftatbestände (StGB)* - Strafrechtliche Nebengesetze 1 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaf'fen Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung -— \O 7| Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität konnte keine Straftat zu-geordnet werden. Seite 2 von 3 . Freistaat? SACHSEN STAATSTVIINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Se-xualdelikte, Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden imOrtsamtsbereich Dresden-Loschwitz im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB _ Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ANN-b O - h it’fr undlichen Grüßen — J [”A Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-09-02T12:23:54+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes