STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18565 Thema: Anzeigen und Ermittlungsergebnisse zu beschädigten Stolpersteinen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgenden Ausführungen vorangestellt: „Wiederholt wurden in der Region Chemnitz sogenannte Stolpersteine zur Erinnerung an Opfer der Nazi-Herrschaft verunreinigt oder beschädigt . Zuletzt waren laut Polizei die im Herbst 2015 auf der Heinrich -Beck-Straße in Chemnitz verlegten Steine in der Nacht zum 17. Juli mit einer Mörtelmasse übergossen worden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anzeigen in Bezug auf beschädigte oder verunreinigte Stolpersteine sind im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz seit 2017 eingegangen (bitte einzeln nach Ort darstellen)? Frage 2: Welchen Tatvorwurf betrafen die Anzeigen inhaltlich und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Frage 3: Zu welchen Ergebnissen führten die einzelnen Ermittlungsverfahren einschließlich der o. g. Sachbeschädigung? Frage 4: In welchen Fällen wurde aus welchen Gründen der Staatsschutz bzw. weitere Behörden eingeschaltet? ! Freistaat? SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/24 Dresden, 3. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder4 melden. ' FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERiUMDES iNNERN Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Wiederherstellung des Zustandes derjeweils beschädigten Stolpersteine vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: In den erfragten Fällen wird in der Regel wegen Sachbeschädigung (§§ 303 ff. Strafgesetzbuch [StGB]) bzw. Diebstahl (§§ 242 ff. StGB) durch den Polizeilichen Staatsschutz ermittelt und das Delikt als Politisch motivierte Kriminalität -rechts— gemeldet. Grundlage ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), mit dem die Polizeidienststellen von Bund und Ländern alle ihnen be— kanntgewordenen politisch motivierten Straftaten nach einheitlichen Vorgaben erfas— sen. Die Richtlinien des KPMD-PMK sehen jedoch keine Erfassungs- und Abfragewerte speziell für angegriffene „Stolpersteine“ vor, sodass diesbezügliche Fälle nicht gesondert recherchiert und dargestellt werden können. Aus der (laufenden) Sachbearbeitung sind in den letzten drei Jahren vier Fälle im Stadtgebiet von Chemnitz erinnerlich, bei denen „Stolpersteine“ beschädigt bzw. entwendet wurden. Tatverdächtige konnten bislang nicht ermittelt werden. Erkenntnisse über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes liegen nicht vor. Mi ndiichen Grüßeniii U»oland Wöller Seite 2 von 2 2019-09-03T09:10:12+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes