STAATSMlNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18567 __ Thema: Optische Uberwachung Altstadtbrücke Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit dem 01. August ist die optische Übenlvachung an der Altstadtbrücke in Görlitz installiert.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Daten werden von der Überwachungssäule erfasst und wie werden diese verarbeitet? Frage 2: Welcher Bereich wird von der Säule erfasst und ist dieser gekennzeichnet ? Frage 3: Werden die Aufnahmen der Säule in Echtzeit übewvacht und was passiert , wenn die Säule eine aktuell stattfindende Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit erfasst? Frage 4: Wo werden die Daten und die Ergebnisse der Datenverarbeitung gespeichert und wie können Menschen diese Daten, so sie persönlich von der Erfassung betroffen sind, einsehen oder deren Löschung beantragen ? Frage 5: Wie wird sichergestellt, das Daten, die im Rahmen der Maßnahme Überwachung Altstadtbrücke erfasst werden nicht durch Dritte oder zur Verwendung für nicht gesetzlich gedeckten Maßnahmen bzw. Ermittlungen verwendet werden? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/2626 Dresden, 3. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSiViiNiSTERiUM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die in der ÜbenNachungssäule verbauten Kamerasysteme erfassen unter Wahrung grundrechtlich geschützter Kernbereiche Dritter in einem für die konkrete Örtlichkeit kalibrierten Bereich alle Passanten während der poiizeilich verfügten Dauer des Betriebs . Der von der Kamerasäuie übenNachte Bereich ist ausgeschildert. Eine entsprechende Genehmigung der Verkehrsbehörde liegt vor. Das Verfahren dient dem Zweck, als präventiv-polizeiliche Maßnahme Straftaten im übenNachten Bereich zu verhindern, die interventionszeiten bei Gefahren für die öffent-liche Sicherheit und Ordnung zu verkürzen, Straftäter zu identifizieren und deren strafrechtlich relevante Tathandlungen beweissicher zu dokumentieren. Die Bilddaten werden elektronisch unbearbeitet an einen Server der Polizeidirektion Görlitz übertragen und dort aufgezeichnet. Die Live-Bildüben/vachung ist anlassbezogen durch das Führungs- und Lagezentrum (FLZ) zulässig, wenn hierdurch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiviert oder beschleunigt werden können. In dieser Funktion wird ausschließlich das aktuelle Geschehen verfolgt, eine Einsicht in die aufgezeichneten Daten ist aus diesem Grund nicht möglich. Die Bilddaten werden auf einem Server, gleich einer Blackbox, in der Polizeidirektion Görlitz gespeichert und nach einem Zeitraum von 96 Stunden automatisiert gelöscht. Der Datenverkehr zwischen den Kamerasystemen und dem Server erfolgt verschlüsselt . Sollten die Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung benötigt werden, insbe— sondere für den Fall, dass Straftaten der mittleren und schweren Eigentumskriminaiität in der Umgebung bekannt werden und die Bildaufnahmen für die Ermittlung des Täters relevant sein könnten, findet eine anlassbezogene, manuell initiierte Auswertung derDaten statt. Dazu ist nur ein enger Personenkreis berechtigt. Die auf der Blackbox abgelegten Daten haben bis zum Vorliegen einer Anlassstraftat keine polizeiliche Relevanz. Somit erfolgt bis zu einer aniassbedingten Auswertungkeine Identifizierung der aufgezeichneten Personen. Ein Einsichtsrecht würde demnachdie Rechte Dritter betreffen und ist nicht vorgesehen. Es besteht mithin kein Recht auf Löschung dieser nicht individualisierten Daten. Wird jedoch das Ergebnis einer aniassbezogenen Auswertung Bestandteil eines Strafverfahrens und entsprechend weiterverarbeitet , kann die Einsicht bzw. deren Löschung nach üblichem Verfahren auf Entscheidung der Staatsanwaitschaft gewährt werden. undiichen GrüßenX/Jéi Prof. Dr. Roland Wöiier Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-09-03T09:12:12+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes