STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18568 Thema: Unberechtigte Personenabfragen bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestelit: „In der Frankfurter Rundschau wird am 01.08.2019 berichtet: ,Polizisten dürfen Personenabfragen im Polizeisystem nicht für persönliche Interessen nutzen. Nach einschlägigen Vorfällen hat das Land vor einem halben Jahr Zufallskontrollen eingeführt. Offenbar mit Erfolg. Die Zahl der Fälle, bei denen ein Verdacht auf Missbrauch bestehe, sei gestiegen , berichtete das hessische Innenministerium auf Anfrage dieser Zeitung.‘ (Quelle: h_ttps:Ilwww.fr.delrhein-mainlhessen-polizistenfuehren -verbotene-abfraqen-durch-12875917.html, zuletzt aufgerufen am 02.08.2019)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personenabfragen durch die sächsische Polizei erfolgten in den Jahren 2006 bis zum ersten Halbjahr 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Dienststellen!) Die Beantwortung der Frage setzt die Auswertung von gemäß § 13 Abs. 4 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) geführten Protokolldaten voraus. Gemäß § 43 Abs. 1a Polizeigesetz des Freistaates Sachsen sind Daten, die gemäß § 13 Abs. 4 SächsDSG gespeichert worden sind, nach spätestens einem Jahr zu löschen. Deshalb können nur Angaben zu den letzten zwölf Monaten mitgeteilt werden (Stichtag: 12. August 2019). : Freistaat* SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/2727 Dresden, 3. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM . . J FreistaatDES iNNERN . j SACHSEN Abfragende Dienststelle INPOL" IVO* PASS* Polizeidirektion (PD) Chemnitz 519.943 655.887 601.090 PD Dresden 750.895 976.639 863.289 PD Görlitz 356.588 493.045 401.388 PD Leipzig 935.681 1.209.937 1.093.118 PD Zwickau 339.807 437.670 390.215 Polizeiverwaltungsamt 279 251 497 Landeskriminalamt Sachsen 1.462.465 266.452 1.768.675 ri’zrgfldium der Bereitschaftspo- 110.176 111.140 103.695 Hochschule der SächsischenPolizei (FH) 10.119 15.403 12.645 Frage 2: Aus welchem Anlass erfolgten die Personenabfragen aus Frage 1? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Dienststellen!) Der Anlass einer Personenabfrage ist nicht Gegenstand der Protokollierung. Deshalb kann die Frage nicht beantwortet werden. Frage 3: Wie viele Verdachtsfälle auf missbräuchliche bzw. unberechtigte Personenabfragen durch die sächsische Polizei gab es in den Jahren 2006 bis zum ersten Halbjahr 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Dienststellen!) Ob Personenabfragen missbräuchlich oder unberechtigt durchgeführt wurden und ob die möglichenNeise missbräuchlich oder unberechtigt abfragende Stelle eine sächsische Polizeidienststelle war, wird statistisch nicht erfasst. Auch wird die Anzahl solcher Verdachtsfälle statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage im Sinne der Fragestellung ist insofern nicht möglich. Ungeachtet dessen — und um dem parlamentarischen Informationsinteresse zumindest durch Teilauskünfte zu entsprechen - werden nachfolgende Angaben übermittelt. Sie basieren auf einer manuellen Auswertung des Vorgangsnachweises zu Protokolidatenauswertungen , die auf Antrag der Polizeidienststellen aufgrund des Verdachts unberechtigter Abfragen durchgeführt wurden. Der Nachweis reicht bis 2017 zurück und die Auswertung erfolgte mit Stichtag 13. August 2019. Dabei ist zu beachten, dass die Anträge nicht ausschließlich Personenabfragen betreffen müssen. Der Antrag einer Poli— zeidienststelle muss zudem nicht bedeuten, dass die verdächtige Abfrage durch einen Nutzer der beantragenden Polizeidienststelle durchgeführt wurde. Ob im Ergebnis der Prüfung tatsächlich eine missbräuchliche oder unberechtigte Abfrage durchgeführt wurde, wird im Ubrigen ebenfalls statistisch nicht erfasst. * INPOL = Polizeiliches Auskunftssystem IVO = Integrierte Vorgangsbearbeitung ‘ PASS = Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen Seite 2 von 3 STAATSNIINISTERiUM FreistaatDES iNNERN SACHSEN Beantragende Dienststelle INPOL IVO PASS PD Chemnitz 1 7 10 PD Dresden 4 12 10 PD Görlitz 3 3 2 PD Leipzig 10 26 14 PD Zwickau 2 2 Landeskriminalamt Sachsen 8 4 3 Frage 4: Wann hat die Staatsregierung bzw. entsprechend nachgeordnete Behörden Zufallskontrollen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Personenabfragen durch die sächsische Polizei eingeführt und durchgeführt bzw. für wann ist deren Einführung geplant? Falls solche Zufallskontrollen nicht durchgeführt wurden oder deren Einführung nicht geplant ist, warum nicht? Für Personenabfragen polizeilicher Auskunftssysteme sind keine Zufallskontrollen eingerichtet und auch nicht geplant. Die bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes haben sich bewährt und als ausreichend und angemessen erwiesen . Die Führung der Protokolldatei entspricht den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Sämtliche Abfragen (nicht nur Personenabfragen) werden vollständig protokolliert . Unabhängig von den technischen Maßnahmen liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Prävention (Sensibilisierung sowie Vermittlung der gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich entsprechender regelmäßiger Belehrungen der Nutzer). Frage 5: Wie oft wurde am 23.06.2018 der Name Helene Fischer im Rahmen von Personenabfragen durch die sächsische Polizei abgefragt? Es wird auf die Sätze 2 und 3 der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Insofern liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. M/it» re ndlichen GrüßenM LL Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-09-03T09:11:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes