SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matth ias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM 1 NlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18573 Thema: Finanzierung und Nutzung des ursprünglich als EAE vorgesehenen Objektes auf dem Hammerweg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden für die Finanzierung von Bau und Unterhalt des ursprünglich als Erstaufnahmeeinrichtung vorgesehenen Objekts auf dem Hammerweg in Dresden Mittel aus dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" verwendet ? Frage 2: Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird - in welcher Höhe und worauf beliefen sich die Gesamtkosten des Baus? Frage 3: Wurden für den Umbau des Objekts zum Gerichtssaal Mittel aus dem „ Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" verwendet? ijSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/24-H 1322/17 4/340- 2019/4781 8 Dresden'.1 '1 . September 2019 MACH •--· WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffentlichen Dienst Sachsen Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlusselte elektronische Dokumente Zugang fur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen deleS1gnatur html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ljSACHsEN Frage 4: Wenn Frage 1 und/ oder Frage 3 mit Ja beantwortet wurden - erstattet das Staatsministerium der Justiz die Kosten, sodass sie tatsächlich zum Zweck der Integration eingesetzt werden können? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Mittel, die der Bund den Ländern auf Grundlage des „Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen" zur Verfügung gestellt hat, fließen dem Freistaat Sachsen als Anteil an der Umsatzsteuer zu. Es handelt sich insoweit um allgemeine Deckungsmittel, die keiner besonderen Zweckbindung unterliegen. Eine Zuordnung allgemeiner Einnahmen zu konkreten Ausgaben ist nicht möglich, weshalb die Staatsregierung hierüber keine Auskunft geben kann. Es ist auch keine pauschale Zuordnung flüchtlingsbezogener Ausgaben zu den o. g. Einnahmen möglich, da die Mittel des Bundes die flüchtlingsbedingten Ausgaben des Freistaates nur zu einem Teil decken. Infolge dieser Unmöglichkeit der Zuordnung von Mitteln im Sinne von Frage 1 und 3 kann insoweit auch die Beantwortung von Frage 2 und 4 nicht sachgerecht erfolgen. Frage 5: Plant das Sächsische Staatsministerium des Inneren, sich das Objekt vom Staatsministerium der Justiz irgendwann zurückzuholen oder kann, sobald der Globus-Baumarkt auf der Fläche der Erstaufnahmeeinrichtung der Bremer Straße steht (https://www.dnn.de/Dresden/ Lokales/Jetzt-ist-es-offiziell-Globus-hat-einen-Alternativstandortgefunden ?fbclid=lwAR37 J3mFZCEobgpy6ammv330igC RxbAGVe- EWYSeX9J-mDPc3g9ztjLWPM), die Fragestellerin davon ausgehen, dass es durch das Abhandenkommen eines wichtigen Erstaufnahme- Standortes wieder verstärkt zu kommunalen Verteilungen von geflüchteten Menschen kommen wird? Ab wann ist damit zu rechnen? Die Nutzung des Verwaltungsgebäudes durch den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Dresden ist grundsätzlich nur als vorübergehende Lösung geplant. Seite 2 von 3 STAATSMINlSTERIUM DER FlNANZEN 5jSACHsEN Das Sächsische Staatsministerium des Innern plant, die Einrichtungen der Aufnahmeeinrichtung am Hammerweg spätestens mit Aufgabe der Aufnahmeeinrichtung Bremer Str. 25 - jedenfalls teilweise - in Betrieb zu nehmen. Die betreffenden liegenschaftlichen und organisatorischen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Das derzeit als Verhandlungssaal hauptsächlich für Staatsschutzsachen genutzte Funktionsgebäude des Objekts am Hammerweg kann allerdings erst dann wieder für die ursprünglich geplanten Zwecke genutzt werden , wenn der im Bauhaushalt bereits verankerte Hochsicherheitssaal für die sächsische Justiz zur Nutzung bereit steht. Mit freundlichen Grüßen i~H~ Seite 3 von 3 2019-09-12T09:12:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes