STAATSMiNiSTERiUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18574 Thema: Straftaten unter Venivendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortschaft Mobschatz 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in der Ortschaft Dresden-Mobschatz und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in der Ortschaft Dresden- Mobschatz und den zugehörigen Ortsteilen unter Venlvendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortschaft gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) „J Freistaat‚? SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/2929 Dresden, 4. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN Recherchier‘c wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmitte|“ die Werte ,,Hiebwafie“, ,,Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Es wurde eine Straftat nach dern Tierschutzgesetz mit dem Tatmittel ,,Waffe“ im Ortsteil Mobschatz erfasst. Die Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in der Ortschaft Dresden-Mobschatz im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Es wurde eine Straftat der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB erfasst. ndlichen GrüßenJ Ci 0 . Dr. Roland Wölier Seite 2 von 2 ‚„- Freistaat“"3 SACHSEN 2019-09-04T09:56:02+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes