STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18583 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Chemnitz, Stadtgebiet Mitte 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in Chemnitz im Stadtgebiet Mitte und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden vier entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB Mai 2015 1 - Juli 2015 1 - September 2015 - 1 November 2015 1 - FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/3837 Dresden, 4. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wi|helm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 584-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Chemnitz; OT Zentrum 1 3 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Baustelle/Rohbau - 1 Mehrfamilienhaus 1 - Öffentliche Grünanlage 1 - Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 1 1 Wohngebiet/Siedlung 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in drei Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In einem Fall waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) konnte keine Straftat zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in Chemnitz Stadtgebiet Mitte und den zugehörigen Ortsteilen unter VenNendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. - Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine vaiiden Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 84 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Chemnitz; OT Altchemnitz 6 Chemnitz; OT Bernsdorf 8 Chemnitz; OT Kapellenberg 1 Chemnitz; OT Lutherviertel 7 Chemnitz; OT Zentrum 62 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit* 32Diebstahl ohne erschwerende Umstände* -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 13Sonstige Straftatbestände (StGB)* 4Strafrechtliche Nebengesetze 34 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 18 Stichwaffen 49 Schusswaffen 20 Waffen ohne nähere Bezeichnung 2 Dem Phänomenbereich der PMK —rechts- sind fünf Straftaten zuzuordnen und dem Phänomenbereich der PMK -links- zwei Straftaten. Eine Straftat entfiel auf den Phäno— menbereich der PMK -nicht zuzuordnen-. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Chemnitz Stadtgebiet Mitte im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand !) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Seite 3 von 4 Freista atSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 79 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 160 Nötigung gem. § 240 StGB 18 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 23 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 6 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 “?tfr ndlichen Grüßen ;/ C7: Pro . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-09-04T10:01:49+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes