Ihre Nachricht vom 8. August 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/2/662 Dresden, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de *D 20 19 /3 76 45 * 2 0 1 9 /3 7 6 4 5 Seite 1 von 3 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/18585 Thema: Renaturierung des Rosinenbachlaufs in Freiberg-Zug Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Wie die Freie Presse am 01.08.2019 berichtete (Ein Kunstgraben als Renaturierung?), wird im Freiberger Stadtteil Zug der Bachlauf des Rosinenbachs, welcher bisher unterirdisch durch Rohre fließt, freigelegt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die Landesdirektion Sachsen (LDS)und die für die wasserrechtlichen Entscheidungen zuständige untere Wasserbehörde (uWB) einbezogen . Frage 1: Wie hoch waren die ursprünglich geplanten Gesamtkosten für diese Maßnahme, wie hoch sind die Kosten nach aktuellem Stand und wer übernimmt welche Kosten? (Bitte aufschlüsseln, welchen Anteil dabei die reinen Planungskosten einnehmen, wie sich alle anderen Kosten auf die einzelnen Punkte des vorgelegten Konzeptes, wie z.B. Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, verteilen und welchen Kostenteil jeweils die Stadt Freiberg, der Landkreis Mittelsachsen, der Freistaat Sachsen und weitere übernehmen.) Die geplanten Gesamtkosten betragen rund 875.700 Euro. Davon entfallen auf die Baumaßnahmen rund 596.500 Euro, auf die Ausgleichsmaßnahmen 143.200 Euro und auf die Planung/Baunebenkosten rund 136.000 Euro. Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* Ihr Zeichen Seite 2 von 3 Von den Gesamtkosten werden 189.090,00 Euro vom Freistaat Sachsen über die Gewährung einer Zuwendung an die Stadt Freiberg nach der RL GH/2018 finanziert (Stand: 22. August 2019). Die weiteren Kosten werden von der Stadt Freiberg und der Freiberger Abwasserbeseitigung, einem Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, getragen. Zu den aktuellen Kosten liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 2: Werden im Zuge der Renaturierung Erdaushübe (z.B. von anderen Baustellen) aus der Region verfüllt und wenn ja, woher stammen diese, wie setzen sich diese zusammen (z.B. Schwermetalle, Bauschutt u.ä.) und welche Einnahmen erhält die Stadt Freiberg oder der Landkreis für die Abnahme dieser? (Bitte für jede Herkunftsart der Erdaushübe aufschlüsseln.) Nach den der Staatsregierung vorliegenden Unterlagen wurden im Rahmen der Realisierung des durch das Landratsamt (LRA) Mittelsachsen plangenehmigten Vorhabens „Offenlegung des Rosinenbaches“ keine aus der Umsetzung anderer Vorhaben stammenden „Erdaushübe“ eingebracht. Frage 3: Auf welcher Basis wurden die Ausmaße des geplanten Bachlaufs berechnet und welche Daten liegen zu den maximalen und minimalen Wassermengen des Rosinenbachs über das Jahr verteilt für die letzten 10 Jahre vor? Als Grundlagen für die Berechnungen wurden die Einzugsgebietsgröße, der Versiegelungsgrad, die Angaben zu den ortsüblichen Regenspenden des Deutschen Wetterdienstes, die hydrologischen Daten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und die einschlägigen Vorschriften zur Berechnung von Kanalnetzen und offenen Gräben verwendet. Die danach zu berücksichtigenden Abflussmengen liegen zwischen 20,52 l/s (Trockenwetterabfluss ) und einem nach der Berechnung des Regenwasserkanalnetzes zu erwartenden maximalen Abflussscheitel von 1.220 l/s. Ergebnisse von Messungen der Abflussmengen der letzten zehn Jahre liegen nicht vor, da bislang aussagekräftige Messungen aufgrund der Dimensionierung der Verrohrung des Rosinenbaches (signifikant zu gering dimensionierte Abflussleitung/ verrohrter Bereich des Rosinenbaches mit einer Nennweite von 250 Millimeter) nicht realisiert werden konnten. Im Bestand war bisher bereits bei kurzen Starkniederschlägen ein Rückstau im Kanalnetz und in der Folge ein unkontrollierter Wasserabfluss aus den überstauten Schächten in umliegende Bereiche zu verzeichnen. Hierbei wurde auch die Staatsstraße S 184 häufig überflutet. Frage 4: Wann wurden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke über die Renaturierungsmaßnahme informiert und gab es Einwände oder Änderungsvorschläge auf Seiten der Eigentümer? Wenn nicht, warum wurden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke nicht informiert? Seite 3 von 3 Die Baumaßnahme wird vollständig auf städtischen, also im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Grundstücken durchgeführt. Vom Vorhaben betroffene Anwohner und Grundstückseigentümer wurden durch die Vorhabenträgerin seit dem Jahr 2015 in die Planung der Maßnahme eingebunden. Hierbei konnten nach Kenntnis des LRA mit sämtlichen Betroffenen einvernehmliche, vertraglich festgelegte Lösungen gefunden werden. Frage 5: Mit welcher Begründung ist für die Maßnahme keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen und somit auch kein Planfeststellungsverfahren? Das Vorhaben „Freiberg/Stadtteil Zug, Offenlegung Rosinenbach“ in der Fassung der Genehmigungsplanung mit Stand „März 2018“ wurde durch die untere und obere Wasserbehörde übereinstimmend als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 (Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeordnet. (Sonstige) Gewässerausbauvorhaben unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG der Verpflichtung zur allgemeinen (UVP-)Vorprüfung, welche durch das LRA Mittelsachsen bei der LDS beantragt wurde. Durch die LDS wurde nach der allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass für dieses Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht . Nach Prüfung der weiteren Voraussetzungen nach § 70 Abs. 1 WHG, § 74 Abs. 6 VwVfG wurde durch die LDS zudem die Entbehrlichkeit der Planfeststellung für dieses Vorhaben festgestellt . Das Vorhaben wurde anschließend durch Plangenehmigung des LRA Mittelsachsen vom 2. Oktober 2018 zugelassen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt 2019-09-06T11:14:58+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes