STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/18586 Thema: Linksextremisten bei „Unteilbar“-Bündnis Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller venNendet in den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „Iinksradikal". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung als „links— extremistisch“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entge— genstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Vervvaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die kör— perliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen . Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3681 Dresden, 5. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WIIhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem lnformationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abge— ordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die lnformationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Zusammenarbeit, Förderung oder sonstige Unterstützung des Bündnisses „Unteilbar“ durch Mitglieder oder Sympathisanten der „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“, von Prisma — lnterventionistische Linke Leipzig, der Antifa Löbtau, des Roten Stern Leipzig '99 e.V. oder von Ende Gelände Leipzig? (Bitte genau aufschlüsseln, wie viele Personen, welcher Funktion, der linksextremistischen und linksradikalen Gruppierungen in welchem Umfang unterstützenlzusammenarbeitenlfördern ) Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Zusammenarbeit, Förderung oder sonstige Unterstützung des Bündnisses „Unteilbar“ durch Mitglieder oder Sympathisanten anderer extremistischer Gruppierungen, insbesondere linksextremistischer Gruppierungen? (Bitte genau aufschlüsseln, wie viele Personen, welcher Funktion, welcher linksextremistischen und linksradikalen Gruppierungen in welchem Umfang unterstützenlzusammenarbeitenlfördern ) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von den benannten Zusammenschlüssen sind die beiden Gruppen „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“ und „Prisma — Interventionistische Linke (IL) Leipzig“ Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Das Bündnis „Unteilbar“ ist bundesweit aktiv und wird als nicht extremistisch bewertet. Zu den Erstunterzeichnern des Bündnis-Aufrufes „Unteilbar Sachsen“ gehören auch vier linksextremistische Gruppen aus Sachsen: Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES INNERN - ,,Prisma-IL Leipzig“ als Gliederung der bundesweiten ,,lnterventionistischen Linken“, - Föderation ,,Critique’n’Act“, in der die linksextremistische ,,Undogmatische Radikale Antifa“ (URA Dresden) aktiv ist, als Gliederung des bundesweiten Bündnis „...ums Ganze!“‚ - „Allgemeines Syndikat Dresden“ der ,,Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter—Union“ (FAU), - „Sozialistische Alternative" (SAV—Ortsgruppe Dresden). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Teilnahme von Mitgliedern oder Sympathisanten der „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“, von Prisma — Interventionistische Linke Leipzig, der Antifa Löbtau, des Roten Stern Leipzig '99 e.V. oder von Ende Gelände Leipzig bei bereits durchgeführten Demonstratioanundgebungen des Bündnisses „Unteilbar“ und über die geplante Teilnahme auf zukünftigen Demonstrationen/Kundgebungen? (Bitte genau aufschlüsseln, wie viele Personen, welcher Funktion, der linksextremistischen und linksradikalen Gruppierungen teilnahmen oder planen teilzunehmen) Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die (geplante) Teilnahme von Mitgliedern oder Sympathisanten anderer extremistischer Gruppierungen, insbesondere linksextremistischer Gruppierungen, an DemonstrationenIKundgebungen des Bündnisses „Unteilbar“, die bisher stattfanden oder geplant sind? (Bitte genau aufschlüsseln, wie viele Personen, welcher Funktion, welcher (links- )extremistischen Gruppierungen teilnahmen oder planen teilzunehmen) Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich des Mitführens von extremistischen Symbolen und Zeichen auf DemonstrationenIKundgebungen des Bündnisses ,,Untei|bar“, die bisher stattfanden? (Bitte genau aufschlüsseln, welche extremistischen Symbole und Zeichen gezeigt wurden und welchen Teilnehmern diese ggf. zugeordnet werden konnten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Das Bündnis „Unteilbar“ hatte am 6. Juli 2019 in Leipzig eine Demonstration „Unteilbar Solidarität statt Ausgrenzung“ durchgeführt. An der störungsfrei verlaufenen Veranstaltung nahmen etwa 5.000 Personen teil, darunter sächsische Linksextremisten u. a. von „Prisma lL-Leipzig“. Demonstranten führten eine „Antifa—Enternasyonal“-Fahne mit Emblem der „Antifaschistischen Aktion“ sowie ein Transparent mit der Aufschrift „Smash System“ mit. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Das Bündnis „Unteilbar" bezeichnete die Demonstration in Dresden am 24. August 2019 als Höhepunkt seiner Aktivitäten im Vorfeld der Wahl zum Sächsischen Landtag. Mobilisierungen bzw. Teilnahmeabsichten sind von folgenden sächsischen linksextremistischen Gruppen bekannt, so von: - der ,,Undogmatischen Radikalen Antifa“ (URA Dresden), - „Prisma-IL Leipzig“ und - „Revolution Sachsen“. Zudem liegen Erkenntnisse vor, wonach Linksextremisten bundesweit für die Demonstration in Dresden am 24. August 2019 mobilisierten. Erkenntnisse zur tatsächlichen Teilnahme liegen der Staatsregierung derzeit nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. W dlichen Grüßen P f Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-09-05T08:42:34+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes