STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von—Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18587 Thema: Ungeklärter Tod des Polizeihauptkommissars Steffen Meyer 2009 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 23. November 2009 wurde Steffen Meyer (damals in Zivil) in seiner Garage in Lauchhammer von Unbekannten mit einem Messer getötet. Danach gab es vielversprechende Ermittlungsansätze, die jedoch allesamt ins Leere liefen (https:IIwww.bild.delregionallberlinlmordlwirdder -polizistenmord-nie-aufgeklaert-51218516.bild.html) . Wenige Stunden nach der Tat wurde der gestohlene Wagen des Opfers , der Unfallschäden aufwies, bei Blochwitz (Gemeinde Lampertswalde im Freistaat Sachsen) verlassen aufgefunden. Dort nahe der Autobahn BAB 13 verlor sich dann jede Spur zu den möglichen Tätern — und dies, obwohl sogar die Aufnahme eines stationären Blitzers den sächsischen Ermittlern vorliegt. Das Fahrzeug wurde auf dem Weg nach Blochwitz in Nünchritz geblitzt worden. In den Jahren nach dem Tötungsdelikt führte eine Spur nach Gröditz bei Riesa in die Beethovenstraße. Nunmehr durch einen Bericht der Sendung ‚Aktenzeichen XY Ungelöst ‘ aus dem Jahr 2018 treten interessante Fragen auf. Möglicherweise ist die abscheuliche Tat Teil einer Serie, die als NSU-Morde bekannt wurde. Wie in besagter TV-Sendung von den Ermittlern mitgeteilt wurde, fanden sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs des getöteten Polizisten Zigarettenkippen von drei Männern und einer Frau.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand bezüglich der o.g. Straftat? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/3939 Dresden, 6. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen haben sächsische Ermittlungsbehörden unternommen ? Frage 3: In wie weit wurden die sichergestellten DNA-Spuren mit den DNA aus Ermittlungen zu anderen Polizistenmorden, z.B. der NSU-Serie, abgeglichen? Zu welchem Ergebnis hat dieser Abgleich geführt? Frage 4: Konnte die Identität der Personen, welche durch die Geschwindigkeitsübertretung in Nünchritz geblitzt wurden, ermittelt werden? Stehen diese im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt? Frage 5: Sind Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden in die Arbeit der Ermittlungsbehörden eingeflossen? Wenn ja, welche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Fra— ge- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVWZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da das in der Anfrage abgefragte Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandes Brandenburg liegt. Dies betrifft auch das Tätigwerden sächsischer Behörden im Rahmen der Amtshilfe. undliche Grüßen J 7L P f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-09-06T11:20:42+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes