STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18591 Thema: Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessgeräten der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Dresdener Morgenpost berichtet am 24.07.2019 auf Seite 10: ‚Anwalt Hans Hubert Hüsken (68) war im Benz in Pirna geblitzt worden. ‚Mit der Laserpistole LTI Truspeed‘, so der langjährige Jurist, der statt erlaubter 30 satte 59 kmlh auf dem Tacho hatte. Gegen den Bußgeldbescheid (100 Euro und ein Punkt in Flensburg) legte Hüsken Einspruch ein. Gestern saß er vor Jürgen Uhlig (62), erfahrener Amtsrichter in Sachen Raser. Eigentlich ein Allerweltsfall. Aber diesmal war alles anders. Denn Hüsken pochte auf das Urteil aus Saarbrücken (Lv7l17): ‚Das Gerät erfasst keine Rohmessdaten. So ist nichts nachvollziehbar ‘, sagte der Anwalt. ,Genau dadurch sieht der Verfassungsgerichtshof kein faires rechtsstaatliches Verfahren. Eine Verurteilung kann auf dieser Grundlage nicht erfolgen.‘ Schon, weil der ADAC nach dem Saarbrücker Urteil rät, unbedingt Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen und einen Anwalt zu konsultieren. ‚Denn es betrifft mehr als einen Gerätetypen‘, erklärte Sprecherin Birgit Schikora. So gesehen, hat sich die Dresdner Polizei wohl zu früh gefreut: ‚Das Gerät , um das es im Urteil von Saarbrücken ging, ist bei uns gar nicht im Einsatz‘, sagte Sprecher Marko Laske. ‚Allerdings ist besagtes LTI Gerät in jedem Revier vorhanden ...‘ Notfalls muss gar der Freistaat entscheiden , Geräte, die keine Rohdaten aufzeichnen, aus dem Verkehr zu ziehen.‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: x Freistaat);SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1 0515/83/43 Dresden, 6. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES lNNERN Frage 1: Wie viele Geschwindigkeitsmessgeräte welchen Typs werden gegenwärtig durch die sächsische Polizei bei Geschwindigkeitsmessung venrvendet? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen!) Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Bei wie vielen der Geschwindigkeitsmessgeräte aus Frage 1 werden keine Rohmessdaten gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen und Gerätetyp!) Frage 3: Bei wie vielen der Geschwindigkeitsmessgeräte aus Frage 1 werden welche Rohmessdaten gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Gerätetyp und Art der Gespeicherten Daten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der zitierte Artikel in der Dresdener Morgenpost greift eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 auf (Az. Lv 7/17). Der Begriff „Rohmessdaten“, im Artikel „Rohdaten“ genannt, ist gesetzlich nicht definiert und wird auch in der zitierten Entscheidung nicht näher erläutert. Maßgebliches Kriterium für den Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten zur amtlichen Uberwachung des Straßenverkehrs ist deren Zulassung. Dieses Zulassungsverfahren erfolgt im Rahmen einer sogenannten Baumusterprüfung, für welche in der Bundesrepublik Deutschland die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zu— ständig ist. Die Zuständigkeiten der PTB und den Prüfumfang regeln die Vorschriften des Mess— und Eichgesetzes sowie der Mess- und Eichverordnung. Danach ist die Speicherung von Hilfsdaten nicht vorgeschrieben. Ungeachtet dessen speichern alle der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Gerä— te, mit Ausnahme der „LTI 20/20 TruSpeed“, Hiifsdaten. Diese Entscheidung und die Auswahl treffen die Hersteller in eigener Verantwortung. undlichen Grüßen‘ ”;(/@ r f. Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 An la ge zu Dr s. -N r. 6/ 18 59 1 Ge rä te ty p Di en st st el le Ch em ni tz PD Dr es de n PD Gör lit z PD Le ip zi g PD Zw ic ka u Pr äs id iu m de r Ber eit - sc ha ft spol ize i Ho ch sc hu le de r S äc hs isc he n Pol ize i (FH )u nd Pol ize ive rwa lt un gs am t LT I 2 0/ 20 Tr uS pe ed 23 23 23 11 4 Mu lt an ov a 6 F Dig ita l es o ES 3. 0 es o E3 8. 0 Le iv TE C X V3 COONN Pr oV iD a 20 00 Mo du la r N000 ON NON VK S 3.0 OOOOOO OOOOO PD = Po li ze id ir ek ti on 2019-09-06T13:16:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes