SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMINlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18593 Thema: Aktueller Sachstand bezüglich eines ehemaligen Mitarbeiters des Finanzministeriums mit Verbindung zur Naziszene - Nachfrage zu Drs. 6/11564, 6/11634, 6/12732 und Drs 6/14091. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach eigenem Bekunden erhielt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen am 14.12.2017 erstmals Kenntnis über mutmaßliche Aktivitäten eines seiner Beamten in der Bautzener Neonaziszene. In diesem Zusammenhang habe die betreffende Person an Naziaufmärschen teilgenommen , bei der Europameisterschaft in Frankreich neben einer Reichskriegsflagge posiert und an einem Angriff auf eine DGB- Kundgebung in Weimar mitgewirkt. Zu diesem Sachverhalt stellten verschiedene Abgeordnete des Sächsischen Landtages die o. g. Kleinen Anfragen. Aus den Antworten der Staatsregierung ging hervor, dass der betreffende Beamte nicht mehr im Staatsministerium der Finanzen arbeitet aber weiterhin im Dienst des Freistaates Sachsen steht. Außerdem sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nach neuen Erkenntnissen ausgedehnt aber - Stand August 2018 - noch nicht abgeschlossen wur~en." • ) Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/12-P 3000/11196- 2019/47892 Dresden ,l[ . September 2019 MACH •--· WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffen tlichen Dienst Sachsen Zertifikat seit 2013 audit berufundfamllie Hausanschrift : Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01 097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 1: Zu welchen Ergebnissen hat das o.g. Disziplinarverfahren geführt? Frage 2: Zu welchen strafrechtlich relevanten Erkenntnissen hat das Disziplinarverfahren geführt und welche Konsequenzen hatten diese Erkenntnisse ? Frage 3: Befindet sich der betreffende Beamte noch im Dienst des Freistaates Sachsen? Wenn ja, in welcher Dienststelle und welcher Funktion? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Beamte war seit September 2018 unter Einbehaltung eines Teils seiner Dienstbezüge vorläufig vom Dienst suspendiert. Inzwischen befindet sich der Betroffene nicht mehr in einem Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen. Das Disziplinarverfahren ist vor diesem Hintergrund einzustellen. Frage 4: Welche ähnlich gelagerten Fälle, in denen Angehörige der rechtsradikalen Szene versuchen, in die Strukturen der Verwaltung einzudringen, sind der Staatsregierung bekannt? Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „rechtsradikale Szene". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer 1. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs. 5/4956 verwiesen. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass gegenwärtig Personen mit rechtsextremistischen Bezügen versuchen, in die Strukturen der Landesverwaltung einzudringen. Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um ein Eindringen von Angehörigen der rechtsradikalen Szene in die Strukturen der Verwaltung zu verhindern? Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Es werden grundsätzlich keine Personen eingestellt, die sich offensichtlich nicht zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Vor der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis haben Bewerber ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Im Bewerbungsgespräch wird die charakterliche Eignung der Bewerber für die jeweilige Laufbahn überprüft. Sie haben eine Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue zu unterzeichnen und bei Dienstantritt den Diensteid gern. § 63 Sächsisches Beamtengesetz zu leisten. Sollten sich nach der Einstellung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, die den Verdacht begründen, dass ein Beamter gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt, ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls kann im Ergebnis des Disziplinarverfahrens die endgültige Entfernung aus dem Dienst erfolgen. Tarifbeschäftigte müssen sich gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ebenfalls durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Verstöße können mit arbeitsrechtlichen Mitteln geahndet werden. Werden dem Landesamt für Verfassungsschutz Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bezüge von Bediensteten des Freistaates Sachsen bekannt, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften eine Information an die personalverwaltende Dienststelle, sodass dort entsprechende arbeitsrechtliche oder beamtenrechtliche Maßnahmen veranlasst werden können. Darüber hinaus wird im mündlichen Auswahlverfahren für sicherheitsrelevante Funktionen (z. B. Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst) besonderes Augenmerk auf die Überprüfung der Verfassungstreue der Bewerber gelegt. Die Führungskräfte bzw. die am Auswahlverfahren beteiligten Personen werden entsprechend sensibilisiert. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Bei Bewerbern für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst sollen in Zukunft einsehbare Einträge in den sozialen Netzwerken und sonstige auffindbare Informationen über die Bewerber aus dem Internet analysiert und ggf. mit den Bewerbern erörtert werden. Tätowierungen und sonstige auf die Haut aufgebrachte Bildnisse sollen im Hinblick auf verfassungsfeindliche Tendenzen im Rahmen der medizinischen Eignungsuntersuchung überprüft werden. Bewerber für eine Stelle mit Übertragung sicherheitsempfindlicher Tätigkeit müssen bereit sein , sich einer Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Sächsischen Sicherheitsprüfungsgesetz zu unterziehen. ':r;:ichen Grüßen !: Matthias~ Seite 4 von 4 2019-09-05T11:19:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes