STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6118596 Thema: Prüfungen weiterer Waffenverbotszonen in Sachsen — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/10434 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangesteilt: „Die Staatsregierung führt in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10434 aus: ‚Die Veröffentlichung der Verordnung erfolgt im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2017, welches am 29. September 2017 erscheint. Der Verordnungstext ist dann unter www.revosax.sachsen.de frei abrufbar.‘ Des Weiteren heißt es ist in Drs. 6/10434: ‚Das SMI hat bereits im Anhörungsverfahren die Gemeinden und Landkreise, vertreten durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) und den Sächsischen Landkreistag e.V., gebeten, die für Waffenverbotszonen in Frage kommenden Gebiete zu prüfen. Diese Prüfung erfolgt in Abstimmung mit der Polizei, die die Gebiete aus polizeifachlicher Sicht analysiert. Dieser Prozess läuft zurzeit, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben gemacht werden können.“‘ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung nicht wie vorgesehen im September 2017? Die in Rede stehende Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes vom 30. August 2017 wurde, wie in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10434 angekündigt, im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 2017, S. 502 ff. veröffentlicht. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/46 Dresden, 9. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Welche sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise haben bislang gegenüber der Staatsregierung für welche geographischen bzw. gemeindlichen Bereiche ein Interesse an der Errichtung einer Waffenverbotszone bekundet? Es liegen dem Staatsministerium des Innern mit Stand vom 27. August 2019 keine diesbezüglichen Bekundungen von sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen vor. Frage 3: Welche Bereiche welcher Städte, Gemeinden oder Landkreise werden seitens der Polizei als Kriminalitätsschwerpunkte eingeschätzt, die für die Einrichtung einer Waffenverbotszone vorzusehen sind? Es liegen dem Staatsministerium des Innern mit Stand vom 27. August 2019 keine diesbezüglichen Einschätzungen vor. Mitff’r ndlichen G üßen/ „,;i/ .zro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-09-10T09:07:07+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes