STAATSMiNiSTERiUNI DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18598 Thema: Straftaten unter Venivendung von Waffen und Sprengstoffen in Chemnitz, Stadtgebiet Mitte-Ost 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant— wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in Chemnitz im Stadtgebiet Mitte-Ost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zwei entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB September 2015 1 - November 2015 - 1 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/4848 Dresden, 10. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB 1Chemnitz; OT Gablenz Chemnitz; OT Yorckgebiet 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB 1 1 1 1 Kleingartenanlage Mehrfamilienhaus Sonstiges Wohngebäude/Unterkunft Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vor— gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in beiden Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) konnte keine Straf— tat zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in Chemnitz Stadtgebiet Mitte-Ost und den zugehörigen Ortsteilen unter Venlvendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum elf Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tat— mittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSiVIiNiSTERiUiVi DES iNNERN OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Chemnitz; OT Gablenz 9 Chemnitz; OT Yorckgebiet 2 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim— mung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit* 2Diebstahl ohne erschwerende Umstände* -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 2Sonstige Straftatbestände (StGB)* 2Strafrechtliche Nebengesetze '5 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung —\-I>—U' II \J Dem Phäriomenbereich der PMK konnte keine Straftat zugeordnet werden. Frage 3: . Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Chemnitz Stadtgebiet Mitte-Ost im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 13 Nötigung gem. § 240 StGB 11 Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Straftatbestand Anzahl Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB 6 Freiheitsberaubung gern. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Mitffé dlichen Grüßen ProférRoland Wöller Seite 4 von 4 2019-09-11T09:04:19+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes