STÄÄTSIVmsnSTBKlUM DES INNEIN Freistaat ||| SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8393 Dresden . November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/186 Thema: Erneuter Fund einer erheblichen Menge „Crystal Meth“ bei einem Angehörigen der extremen Rechten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das MDR-Magazin ,Exakt' berichtete am 15. Oktober 2014 über die kürzlich erfolgte Sicherstellung von unter anderem 1,8 Kilogramm der Droge .Crystal Meth1 bei dem Colditzer Uwe N. Es handle sich um den drittgrößten Einzelfund in Sachsen überhaupt. Der Tatverdächtige wird der Neonazi-Szene zugerechnet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Inwieweit gehen die Ermittlungen daraus resultierende Erkenntnisse darauf aus, dass der in o. g. Zusammenhang festgestellte Tatverdächtige Uwe N. im Zusammenhang mit den bei ihm befindlichen BtM einer Tätergruppierung angehört hat, und bei wie vielen der dabei Verdächtigen oder Beschuldigten bestehen Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zur extremen Rechten? Der Staatsanwaltschaft Leipzig, die das in den vorangestellten Ausführungen angesprochene Ermittlungsverfahren führt, liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Beschuldigte im Zusammenhang mit einer Tätergruppierung in den Betäubungsmittelhandel eingebunden ist. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In wie vielen Ermittlungsverfahren wegen strafrechtlich relevanter Verstöße gegen das BtMG (insbes. §§ 29 ff.) seit 2013 im Freistaat Sachsen waren oder sind Personen beschuldigt, die bekanntermaßen der extremen Rechten angehören, und zu welchen Ergebnissen führten die gegen sie geführten Verfahren (bitte unter Angabe des jeweils genauen Tatvorwurfs)? Bei registrierten Verstößen gegen das BtMG erfolgt weder in polizeilichen Informationssystemen noch in den Verfahrensregistern der sächsischen Staatsanwaltschaften eine statistische Erfassung von politischer Motivation. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über Geldmittel, die Gruppierungen der extremen Rechten zur Verfügung standen oder stehen und bei denen davon auszugehen ist, dass sie aus strafrechtlich relevanten Fällen des Drogenhandels stammen? Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Welche konkreten Aussagen trifft das als Bestandteil des „10-Punkte-Plans zur Prävention und Bekämpfung des Crystal-Konsums - Sachsen gegen Drogen“ angekündigte „umfassende Lagebild“ über im strafrechtlich relevanten BtMG-Bereich tätige Täter oder Tätergruppen, die zugleich der extremen Rechten zuzuordnen sind? Das Lagebild „Crystal“ wird ressortübergreifend erstellt. Die Abstimmungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Lagebildes dauern gegenwärtig noch an. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. Frage 5: Bei wie vielen Exekutivmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen PMK-rechts stehen, sind seit 2013 im Freistaat Sachsen welche strafrechtlich relevanten Mengen welcher BtM sichergestellt worden? Es erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Frage 3: Frage 4: Markus Ulbig\ idlichen Grüßen len Polizei nicht zu leisten. \ Seite 2 von 2