STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18604 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Chemnitz, Stadtgebiet West 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili— chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in Chemnitz im Stadtgebiet West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in Chemnitz Stadtgebiet West und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hiebund Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt , Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich !) _ ‘ Freistaatj.}SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/5454 Dresden, 10. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkpl'a‘tze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. x Freistaat. SACHSENSTAATSMINISTERiUMDES iNNERN Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmittel“ die Werte ,,Hiebwaffe“, ,,Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten Wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waf‘fe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum acht Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Ortsteile (OT) wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Chemnitz; OT Reichenbrand 3 Chemnitz; OT Rottluff 1 Chemnitz; OT Schönau 1 Chemnitz; OT Stelzendorf 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit* 1 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1 Sonstige Strafiatbestände (StGB)* — Strafrechtiiche Nebengesetze * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 1 Stichwaffen 2 Schusswaffen 5 Waffen ohne nähere Bezeichnung - Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Keine der Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Krimina— lität zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Chemnitz Stadtgebiet West im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 8 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 12 Nötigung gem. § 240 StGB 25 Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB —\ N- I> ro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-09-11T08:57:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes