Ihre Nachricht vom 14. August 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/2/666 Dresden, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de *D 20 19 /3 81 10 * 2 0 1 9 /3 8 1 1 0 Seite 1 von 7 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18613 Thema: Einleitungen und Kontrolle von Industrieabwässern in die Flöha Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Beobachtungen von Bürgerinnen und Bürgern lassen die Einleitung von Industrieabwässer in die Flöha durch ein in Grünhainichen ansässiges Unternehmen der Papierfabrikation (Grünperga Papier GmbH) vermuten. Das Wasser des Flusses sei milchig getrübt, zudem sei schwarzer Farbstoff oder grün-bläuliches schimmerndes Wasser erkennbar.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Firma Grünperga Papier GmbH ist die Landesdirektion Sachsen (LDS) als obere Wasserbehörde zuständig. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Wassermanagement, Abwasserreinigung in dem Unternehmen sowie Ableitung von Abwasser in die Flöha vor? Wasserentnahme Die Firma Grünperga Papier GmbH erhielt mit Bescheid vom 25. Mai 2016 von der LDS die Erlaubnis nach §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Brauchwasserentnahme von maximal 100 Kubikmeter pro Stunde aus der Flöha. Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* Ihr Zeichen Seite 2 von 7 Abwasseranfallstellen/Abwasserbehandlung Produktionsabwasser Die Behandlung des Abwassers aus der Papierherstellung erfolgt mittels einer zweistraßigen Druckentspannungsflotation (Flotationsanlage Typ Quadraflot QF 12). Das anfallende Flotat wird in den Produktionsprozess zurückgeführt. Mit Bescheid vom 16. April 2018, Az.: C41-8618/68/6, erteilte die LDS für die Firma Grünperga Papier GmbH die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der zusätzlichen biologischen Behandlungsstufe für das Produktionswasser (Schwebebettreaktor 93 Kubikmeter) ohne Nachklärung nach § 55 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG). Die Anlage wurde im September 2018 in Betrieb genommen. Die Ableitung des behandelten Produktionsabwassers erfolgt über die Einleitstelle 1. Das bei den Reinigungsprozessen an den Papiermaschinen anfallende Abwasser wird der Fangstoffgrube (Volumen = 160 Kubikmeter) zugeführt. Für die Behandlung dieses Abwassers kommt ein Trommelsiebsystem (Typ Microshear MS 1265 DL-AR/HD) mit einer Durchsatzleistung von fünf Kubikmeter/Stunde zum Einsatz. Die Rückstände werden einer weiteren stofflichen Verwertung (Faserrohstoff bei der Pappenherstellung ) zugeführt. Im Klarwasserbehälter wird das in der Flotationsanlage und im Trommelsiebsystem behandelte Produktionsabwasser zusammengeführt, danach über den Schwebebettreaktor in die betriebliche Kanalisation und in die Flöha eingeleitet (Einleitstelle 1). Reinigungswasser aus der Schlosserei In der Schlosserei werden im Bedarfsfall (nicht täglich) Ausrüstungsteile mittels Hochdruckreiniger gereinigt. Dazu werden Brauchwasser und ein Intensivreinigungsmittel eingesetzt. Das bei der Reinigung anfallende Abwasser wird einer Abscheideanlage der Nenngröße 6 nach DIN 1999, bestehend aus Schlammfang und Koaleszenzabscheider, zugeführt und anschließend in die Hauptschleuse eingeleitet (Einleitstelle 1). Sozial- und Sanitärabwasser Die Behandlung des getrennt gesammelten Sanitär- und Sozialabwassers für circa 100 Beschäftigte (24 pro Schicht) erfolgt mit zwei Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik. Brauchwasseraufbereitung Für Brauchwasserzwecke (Produktions- und Kühlwasser) entnimmt die Firma Grünperga Oberflächenwasser aus der Flöha. Das Oberflächenwasser wird vor Gebrauch mechanisch gereinigt und anschließend in einem Hochbehälter für die weitere Verwendung gespeichert. Die mechanische Brauchwasseraufbereitung besteht aus einem Rechen zur Grobreinigung, drei Absetzbecken (Gesamtvolumen = 488 Kubikmeter) und einem Rückspülfilter (AutoFilt RF3). Das bei der Rückspülung der Filterkerzen anfallende Spülwasser wird direkt, ohne vorherige Behandlung, wieder in die Flöha eingeleitet (Einleitstelle 13). Eine messtechnische Erfassung des Spülwassers erfolgt nicht. Anhand der Spülzyklen (circa 2,2 Spülungen/Stunde), der Spüldauer (30 Sekunden) und einer ausgeliterten Rückspülmenge (100 Liter/Spülgang) lässt sich die Spülwassermenge ausreichend genau abschätzen. Seite 3 von 7 Bei starker Belastung des Flöhawassers mit Schweb- und Huminstoffen erfolgt im Bedarfsfall, vor den Absetzbecken, ein Zusetzen von Flockungshilfsmitteln. Das entnommene Rechengut wird in Containern gesammelt und entsorgt. Der in den Absetzbecken anfallende Schlamm (geringe Mengen) wird bei Bedarf beziehungsweise bei Reinigung der Absetzbecken mittels Schlammsaugwagen abgepumpt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Da bei der Wasseraufbereitung (Kesselspeise - und Brauchwasser) keine gefährlichen Stoffe anfallen und diese auch nicht zu erwarten sind, kann eine Behandlung des beim Aufbereitungsprozess anfallenden Abwassers entfallen. Kesselspeisewasser Die Aufbereitung des Kesselspeisewassers (Teilenthärtung) erfolgt mittels Ionenaustauscher (maximale Durchsatzleistung fünf Kubikmeter/Stunde). Für die Regeneration des Ionenaustauschers wird Kochsalz (Natriumchlorid-Tabletten) eingesetzt. Das bei der Spülung des Ionenaustauschers anfallende Abwasser wird ohne weitere Behandlung in die betriebliche Kanalisation eingeleitet (Einleitstelle 1). Kühlwasser Zur Kühlung von Anlagenteilen der Papiermaschinen und des Superkalanders wird Brauchwasser (aufbereitetes Flöhawasser) eingesetzt. Die Kühlung mit Brauchwasser erfolgt über ein geschlossenes System, jedoch ohne Kreislaufführung. Dem Kühlwasser werden keine Chemikalien zugesetzt. Die Ermittlung der Kühlwassermenge erfolgt über eine Grobabschätzung auf der Grundlage von Betriebsstunden der einzelnen Anlagenteile sowie möglichen Durchflussmengen. Bei Sicherstellung der Dichtigkeit des geschlossenen Kühlkreissystems können Verunreinigungen des Kühlwassers im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Das „benutzte“ Kühlwasser wird über die Einleitstellen 1 und 2 ohne weitere Behandlung in die Flöha geleitet. Dampferzeugung Technologisch bedingt (Verdunstung, Aufsalzung, Abschlämmung) müssen Teile des Kreislaufwassers der Dampferzeugung durch Zusatzwasser (aufbereitetes Grundbeziehungsweise Oberflächenwasser) ersetzt werden. Das bei der Beheizung (Dampf) anfallende Kondensat wird gesammelt und zur Wiederverwertung (im Kreislauf Dampferzeugung) dem Speisewasserbehälter zugeführt. Das abgesalzte/ abgeschlämmte Kreislaufwasser wird nach Kühlung im Entspanner, durch Zugabe von Brauchwasser, ohne weitere Behandlung über die betriebliche Kanalisation in die Flöha eingeleitet (Einleitstelle 1). Die eingeleitete Menge wird messtechnisch nicht erfasst. Die Ermittlung der Absalzmenge und Wasserverluste erfolgte über die Absalzrate und tägliche Abschlämmungen. Seite 4 von 7 Abwassereinleitung in die Flöha Die Firma Grünperga Papier GmbH erhielt mit Bescheid vom 8. Oktober 2014 von der LDS die wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 ff WHG zur Einleitung von Abwässern aus der Papierherstellung, der Wasseraufbereitung, der Dampferzeugung sowie Kühlwasser (zur indirekten Kühlung von Maschinenteilen), Sozial- und Sanitärabwasser (Ablauf von Kleinkläranlagen), Reinigungswasser aus der Schlosserei (Ablauf Leichtflüssigkeitsabscheider) und Niederschlagswasser über den Mühlgraben in die Flöha. Insgesamt sind 16 Einleitstellen über den Mühlgraben in die Flöha in diesem Bescheid erfasst. Einleitstelle 1: – Abwasser aus der Papierherstellung, der Wasseraufbereitung (Ionenaustauscher) und der Dampferzeugung, Kühlwasser (Papiermaschinen), Kleinkläranlagenabläufe, Ablauf Leichtflüssigkeitsabscheider, Niederschlagswasser – in die Flöha Einleitstelle 2: – Kühlwasser (Superkalander) und Niederschlagswasser – in die Flöha Einleitstelle 13: – Abwasser aus der Brauchwasseraufbereitung (Filterrückspülwasser) Das Betriebsgelände umfasst eine Fläche von circa 1,7 Hektar. Diese ist im Wesentlichen mit Gebäuden und Straßenflächen überbaut. Das auf dem Betriebsgelände anfallende Niederschlagswasser wird über ein betriebseigenes Kanalnetz an vier Einleitstellen (1, 2, 15 und 16) und über sogenannte Wasserspeier (Dachentwässerung; Einleitstellen 3 - 11 und 14 direkt in die Flöha eingeleitet. Eine separate Behandlung des Regenwassers vor der Einleitung erfolgt nicht. Frage 2: Entsprechen nach Kenntnis der Staatsregierung das Reinigungsverfahren und die eingesetzte Technik bei der Prozesswasseraufbereitung sowie Abwasserbehandlung dem aktuellen Stand der Technik? Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern aus der Papierherstellung, der Wasseraufbereitung, der Dampferzeugung sowie Kühlwasser (zur indirekten Kühlung von Maschinenteilen), Sozial- und Sanitärabwasser (Ablauf von Kleinkläranlagen), Reinigungswasser aus der Schlosserei (Ablauf Leichtflüssigkeitsabscheider ) und Niederschlagswasser in die Flöha beziehungsweise die Genehmigung zum Bau der Abwasserbehandlungsanlage war zu erteilen, weil bei Beachtung der festgesetzten Nebenbestimmungen sichergestellt ist, dass die Pflichten erfüllt werden, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz sowie der Abwasserverordnung ergeben und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das Flotationsverfahren und auch das Schwebebettverfahren sind grundsätzlich geeignet, Papierabwasser mit geringer Kalkproblematik so zu behandeln, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungswerte eingehalten werden können. Diese errichteten Anlagen der Abwasserbehandlung und auch die errichteten Kleinkläranlagen und der Leichtflüssigkeitsabscheider entsprechen dem Stand der Technik. Seite 5 von 7 Aufgrund der Spezifik der eingesetzten Stoffe in der Papierherstellung war im Vorfeld der Errichtung der biologischen Behandlungsanlage (Schwebebettreaktor) nicht eindeutig zu klären, ob die zusätzliche Errichtung einer Nachklärung (zur Abtrennung des im Schwebebettreaktor anfallenden Überschussschlammes) zwingend notwendig ist. Deshalb wurde die Errichtung des Schwebebettreaktors mit der Auflage genehmigt, diesen mit einer Nachbehandlung zu ertüchtigen, wenn sich im Betrieb herausstellen sollte, dass die Überwachungswerte nicht sicher eingehalten werden können (siehe Antwort zu Frage 4). Frage 3: In welcher Form, in welchen Abständen und mit welchen Ergebnissen wird vom Unternehmen sowie seitens der zuständigen Behörden die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen für Abwassereinleitungen aus der Papierproduktion (insbesondere Anhang 28 der Abwasserverordnung ) überwacht? Die behördliche Überwachung von Abwassereinleitungen findet auf der Grundlage der Sächsischen Eigenkontrollverordnung (EigenkontrollVO) und der unter Frage 1 genannten wasserrechtlichen Bescheide statt. Die Ergebnisse der Überwachungen für die Einleitstelle 1 (siehe Antwort zu Frage 1) ab dem Jahr 2015 können der beigefügten Anlage entnommen werden. Ende des Jahres 2014 waren die Umbaumaßnahmen an den betrieblichen Abwasseranlagen abgeschlossen und die geänderten Überwachungswerte für die Grünperga Papier GmbH verbindlich. Frage 4: Welche Beanstandungen erfolgten wann durch wen mit welchem Inhalt und wie wurden bzw. werden diese beseitigt? Wasserentnahme Bei einer Vorortbegehung am 1. August 2019 wurden weitere Entnahmestellen mit provisorisch verlegten Schläuchen festgestellt. Die Schläuche und die Pumpe wurden umgehend aus der Flöha entfernt. Es wurde festgelegt, dass bei zukünftigen Problemen mit der Wasserentnahme aus der Flöha die LDS zu informieren ist, um geplante Maßnahmen vorher abzustimmen. Dies könnte zum Beispiel auch die Errichtung einer dauerhaften zweiten Entnahmestelle sein. Abwasserbehandlung/Abwassereinleitung in die Flöha Seit dem Jahr 2014 wurden im Papierabwasser der Firma Grünperga Papier GmbH im Rahmen der Eigenkontrolle und der amtlichen Überwachung für den Parameter biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (BSB5) mehrfach erhöhte Konzentrationen gemessen (siehe auch hier die aufgeführten Werte in der beigefügten Anlage). Dies tritt insbesondere bei der Produktion sogenannter fettdichter Papiere auf. Nach einigen Optimierungsversuchen wurde die Firma Grünperga Papier GmbH mit Bescheid vom 23. Februar 2016 aufgefordert, die betriebliche Abwasserbehandlungsanlage bis zum 30. September 2018 so zu ertüchtigen, dass die Überwachungswerte für den Parameter BSB5 dauerhaft und sicher eingehalten werden. Seite 6 von 7 Die Firma Grünperga Papier GmbH beauftragte die TU Dresden mit einer “Prozessanalyse und Bewertung von Minderungsmaßnahme für organische Stofffrachten „. Diese ergab, dass für die sichere Einhaltung der erlaubten BSB5- Konzentrationen eine zusätzliche Abwasserbehandlungsanlage erforderlich ist. Die Firma Grünperga realisierte auf der Grundlage eines Variantenvergleiches von eingeholten Angeboten den Bau eines Schwebebettreaktors. Aufgrund der gewählten Technologie und der geringen Kohlenstoffbelastung und des gewählten hohen Schlammalters für den Schwebebettreaktor ging der Entwurfsverfasser von einem geringen Überschussschlammanfall aus, sodass die Überwachungswerte ohne die Errichtung einer Nachklärung eingehalten werden können. ln der Beratung am 17. Juli 2019 übergab die Firma Grünperga Papier GmbH den Bericht zum Einfahrbetrieb des Schwebebettreaktors zur biologischen Abwasserbehandlung . Die geforderten Überwachungswerte werden demnach nicht dauerhaft eingehalten. (siehe folgende Übersicht). Vergleich der Anforderungen der derzeit gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis in der 2-Stunden-Mischprobe: Parameter Überwachungswert Anzahl erhöhter Messwerte Höchster Messwert Konzentration CSB 250 mg/l 9 von 49 561 mg/l Fracht CSB 21,68 kg/2 h 7 von 49 44 kg/2 h Konzentration BSB5 50 mg/l 6 von 16 68 mg/l Fracht BSB5 5,4 kg/2h 0 von 16 5,0 kg/2h Konzentration AFS 50* mg/l 29 von 49 178 mg/l CSB – chemischer Sauerstoffbedarf AFS – abfiltrierbare Stoffe * Probebetrieb des Schwebebettreaktors Frage 5: Welche behördlichen Auflagen und Anordnungen erfolgten wann und mit welchem Inhalt? Die LDS hat mit Bescheid vom 23. Februar 2016 Az.: C41-105317129 die Grünperga Papier GmbH aufgefordert, spätestens bis 30. September 2018 die Abwasserbehandlungsanlage soweit zu ertüchtigen, dass sie zukünftig die Überwachungswerte für die Parameter CSB und BSB5 sicher einhalten kann. Diese Forderung wurde im Jahr 2018 mit Errichtung des Schwebebettreaktors umgesetzt und die neue Anlage in Betrieb genommen. Da es sich bei der hier gewählten Anlage um ein spezielles Reinigungsverfahren handelt, legte die LDS mit Bescheid vom 16. April 2018 fest, dass, wenn aufgrund des Austrages von abfiltrierbaren Stoffen die in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgesetzten Überwachungswerte nicht dauerhaft eingehalten werden können, eine Nachrüstung durch Bau einer Nachklärung erforderlich ist. Seite 7 von 7 ln einer Beratung am 17. Juli 2019 übergab die Firma Grünperga Papier GmbH der LDS den Bericht zum Einfahrbetrieb des Schwebebettreaktors zur biologischen Abwasserbehandlung. Aufgrund der vorliegenden Auswertung der Eigenkontrollergebnisse für den Zeitraum vom 1. März 2019 bis 1. Juli 2019 wird die oben genannte Forderung des Bescheides zur Nachrüstung einer Nachklärung umgesetzt. Bis Ende des Jahres 2019 muss die Firma Grünperga Papier GmbH ein Konzept zur Realisierung der notwendigen Schlammabtrennung vorlegen. Die im Konzept ausgewiesene Abwasserbehandlungsanlage (das heißt Bau einer entsprechenden Nachklärung) ist bis Ende des Jahres 2020 fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Mit der Inbetriebnahme des Schwebebettreaktors mit Nachklärung durch die Firma Grünperga Papier GmbH wird sichergestellt, dass die im Bescheid (Erlaubnis) der LDS vom 8. Oktober 2014 vorgegebenen Überwachungswerte für das Produktions- und Niederschlagswasser für die Einleitung in die Flöha dauerhaft eingehalten werden können. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Anlage Ergebnisse der Überwachungen Die behördlichen Probenahmestellen am Ablauf der Abwasserbehandlungsanlagen werden wie folgt festgeschrieben: Probenahmestelle 1 (PS 1): Ablauf Klarwasserbehälter (Quadraflot) Probenahmestelle 2 (PS 2): Ablauf Endkontrollbehälter Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA) (gem. bauaufsichtlicher Zulassung) Probenahmestelle 3 (PS 3): Dampfkesselwasser – Auslauf Rohrleitung in Schacht (Anlage 5) An den aufgeführten Probenahmestellen (PS 1, PS 2 und P 3) für die Einleitung von Abwasser aus der Papierherstellung, aus der Dampferzeugung und dem LFA dürfen folgende Überwachungswerte (Frachten und Konzentrationen) nicht überschritten werden: PS 1 (Produktionsabwasser): - zul. spez. Frachten nach Buchstabe C Abs. 1 und 5 Anhang. 28 AbwV: CSB: 4,015 kg CSB/t BSB5: 1 kg BSB5/t - zul. spez. Frachten nach Buchstabe D Abs. 1 Anhang. 28 AbwV: AOX: 10 g AOX/t - zul. 2h-Frachten bei einer BMK von 5,4 t/2h CSB: 21,68 kg CSB/2h BSB5: 5,40 kg BSB5/2h AOX: 0,054 kg AOX/2h - zul. Konzentrationen gemäß Buchstabe C Abs. 1 Anhang 28 AbwV Pges.: 2 mg/l Nges: 10 mg/l abfiltrierb. Stoffe: 50 mg/l - zul. Konzentration gemäß Buchstabe C Abs. 3 Anhang 28 AbwV BSB5 (für Abläufe ≤108 m³ in 2h): 50 mg/l - zusätzliche Überwachungswerte pH-Wert: 6,0 – 9,0 Temperatur: 38 °C PS 2 (LFA): CSB: 150 mg/l BSB5.: 40 mg/l Kohlenwasserstoff: 20 mg/l PS 3 (Dampferzeugung): CSB: 50 mg/l Pges.: 3 mg/l AOX: 0,5 mg/l Temperatur: 50 °C (Ablauf Abkühlbehälter) 1. behördliche Überwachung Ergebnisse 2015 Ablauf Klarwasserbehälter (Probenahmestelle (PS) 1) Der Ablauf der Fangstoffgrube und der Ablauf der Quadraflot wurden im Laufe des Jahres 2014 auf den Klarwasserbehälter umgebunden. Datum AOX CSB Nges Pges AFS BSB5 mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l ÜW-Werte 0,4 250 10 2 50 50 13.01.15 n.bb. 107 4,3 0,067 31 41 06.05.15 n.bb. 185 4,1 0,078 28 59 03.08.15 n.bb. 266 1,0 0,141 39 110 07.12.15 0,28 82 3,2 0,152 22 22 Für die Parameter CSB und BSB5 wurden überhöhte Werte gemessen. Im Jahr 2015 war die Landesdirektion Sachsen mehrfach anlassbezogen z. B. zu einer Beratung mit der TU Dresden bzgl. der Erweiterung der Abwasserbehandlung oder mit der LTV wegen der neuen Brauchwasserentnahme vor Ort. Ergebnisse 2016 Ablauf Klarwasserbehälter (PS 1) Datum AOX CSB Nges Pges AFS BSB5 mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l ÜW-Werte 0,4 250 10 2 50 50 02.02.16 114 0,119 nbb 28 14.07.16 84 <0,04 nbb 25 05.09.16 134 0,067 nbb 37 06.12.16 208 0,05 0,075 89 nbb= nicht bestimmbar Für den Parameter BSB5 wurde ein erhöhter Wert gemessen. Im Jahr 2016 war die Landesdirektion Sachsen mehrfach anlassbezogen z. B. zu einer Beratung bzgl. der Erweiterung der Abwasserbehandlung oder wegen der neuen Brauchwasserentnahme oder dem Wehrrückbau vor Ort. Ergebnisse 2017 Ablauf Klarwasserbehälter (PS 1) Datum AOX CSB Nges Pges AFS BSB5 mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l ÜW-Werte 0,4 250 10 2 50 50 06.02.17 0,27 84 1,9 0,094 27 23 04.04.17 0,25 63 4,3 0,042 15 14 06.07.17 0,26 97 <0,5 0,187 20 23 07.11.17 0,35 131 0,71 0,185 36 8 Es wurden keine erhöhten Werte gemessen. Im Jahr 2017 war die Landesdirektion Sachsen anlassbezogen z. B. zu einer Beratung bzgl. der Erweiterung der Abwasserbehandlung oder wegen dem Wehrrückbau vor Ort. Ergebnisse 2018 Ablauf Klarwasserbehälter (PS 1) Datum AOX CSB Nges Pges AFS BSB5 mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l ÜW-Werte 0,4 250 10 2 50 50 08.01.2018 0,36 152 1,1 0,163 80 8 04.04.2018 0,40 89 1,4 0,140 21 26 28.08.2018 0,29 96 < 0,5 0,205 29 25 Es wurde ein erhöhter Wert für den Parameter AFS gemessen. Im Jahr 2018 war die Landesdirektion Sachsen anlassbezogen z. B. zur Bauabnahme Wehrrückbau und Abwasserbehandlungsanlage vor Ort. 2. Ergebnisse der Eigenkontrolle Die Eigenkontrollergebnisse des Betriebslabors wurden in Listenform mit den Jahresberichten übergeben und als Mittelwerte ausgewertet. Die LDS hat die Ergebnislisten ausgewertet und die Ergebnisse in folgender Übersicht dargestellt: Ergebnisse 2015 Parameter ÜW-Wert Anzahl erhöhter max. gemessene Ø gemessene Konzentrationen / Anzahl Messwerte Konzentration Konzentration mg/l mg/l mg/l CSB 250 3 / 53 315 160 BSB5 50 (1 kg/t) 13 / 53 90 40 AFS 50 5 / 53 70 24 Für die Parameter CSB, BSB5 und AFS wurden erhöhte Konzentrationen gemessen. Bei den Parametern Pges und Nges liegen alle Messwerte unter den zulässigen Konzentrationen. Abwasser aus der Dampferzeugung (PS 3) Das Kesselabwasser wurde im Rahmen der Eigenkontrolle überwacht. Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 50 23 43 AOX mg/l 0,5 0,015 0,02 Pges mg/l 3 1,7 2,1 Temperatur °C 50 34 44 Es wurden keine Überschreitungen festgestellt. Die Landesdirektion Sachsen hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. Abwasser LFA (PS2) Der Ablauf des Leichtflüssigkeitsabscheiders wurde im Rahmen der Eigenkontrolle mit folgenden Ergebnissen überwacht. Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 150 137 145 Kohlenwasserstoffe mg/l 20 8 14 BSB5 mg/l 40 26 42 Es wurde ein erhöhter Wert für den Parameter BSB5 gemessen. Der erhöhte Wert erklärt sich möglicherweise durch biologische Vorgänge, die durch abgespülte Anhaftungen der gereinigten Teile und ggf. Reinigungsmittel bei längeren Standzeiten im LFA auftreten können, verursacht wurde. Der LFA wurde von der Becker Umweltdienste GmbH zweimal gewartet. Es war keine Entsorgung notwendig. Die Landesdirektion Sachsen hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. Ergebnisse 2016 Parameter ÜW-Wert Anzahl erhöhter max. gemessene Ø gemessene Konzentrationen / Anzahl Messwerte Konzentration Konzentration mg/l mg/l mg/l CSB 250 4 / 53 285 183 BSB5 50 18 / 53 70 43 AFS 50 8 / 53 83 30 Für die Parameter CSB, BSB5 und AFS wurden erhöhte Konzentrationen gemessen. Bei den Parametern Pges und Nges liegen alle Messwerte unter den zulässigen Konzentrationen. Abwasser aus der Dampferzeugung (PS 3) Das Kesselabwasser wurde im Rahmen der Eigenkontrolle überwacht. Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 50 47 56 AOX mg/l 0,5 0,01 0,01 Pges mg/l 3 1,35 2,1 Temperatur °C 50 38 56 Bei den Parametern CSB und Temperatur wurden einzelne erhöhte Werte festgestellt. Die Landesdirektion Sachsen hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. Abwasser LFA (PS2) Der Ablauf des Leichtflüssigkeitsabscheiders wurde im Rahmen der Eigenkontrolle mit folgenden Ergebnissen überwacht. Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 150 114 128 Kohlenwasserstoffe mg/l 20 9,6 18 BSB5 mg/l 40 23 31 Es wurde kein erhöhter Wert gemessen. Der LFA wurde von der Becker Umweltdienste GmbH zweimal gewartet. Es war keine Entsorgung notwendig. Die Landesdirektion Sachsen hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. Ergebnisse 2017 Parameter ÜW-Wert Anzahl erhöhter max. gemessene Ø gemessene Konzentrationen / Anzahl Messwerte Konzentration Konzentration mg/l mg/l mg/l CSB 250 22 / 150 405 188 BSB5 50 12 / 150 90 46 AFS 50 5 / 150 61 35 Für die Parameter CSB, BSB5 und AFS wurden erhöhte Konzentrationen gemessen. Bei den Parametern Pges und Nges liegen alle Messwerte unter den zulässigen Konzentrationen. Abwasser aus der Dampferzeugung (PS 3) Das Kesselabwasser wurde im Rahmen der Eigenkontrolle überwacht. Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 50 23 43 AOX mg/l 0,5 0,015 0,02 Pges mg/l 3 1,7 2,1 Temperatur °C 50 34 44 Es wurden keine Überschreitungen festgestellt. Die Landesdirektion Sachsen hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. Abwasser LFA (PS2) Der Ablauf des Leichtflüssigkeitsabscheiders wurde im Rahmen der Eigenkontrolle mit folgenden Ergebnissen überwacht. Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 150 137 145 Kohlenwasserstoffe mg/l 20 8 14 BSB5 mg/l 40 26 42 Es wurde ein erhöhter Wert für den Parameter BSB5 gemessen. Der erhöhte Wert ist möglicherweise durch biologische Vorgänge, die durch abgespülte Anhaftungen der gereinigten Teile und ggf. Reinigungsmittel bei längeren Standzeiten im LFA auftreten können, verursacht worden. Der LFA wurde von der Becker Umweltdienste GmbH zweimal gewartet. Es war keine Entsorgung notwendig. Die Landesdirektion Sachsen hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. Ergebnisse 2018 Parameter ÜW-Wert Anzahl erhöhter max. gemessene Ø gemessene Konzentrationen / Anzahl Messwerte Konzentration Konzentration mg/l mg/l mg/l CSB 250 59 / 174 948 238 BSB5 50 26 / 174 140 48 AFS 50 57 / 174 246 47 Für die Parameter CSB, BSB5 und AFS wurden erhöhte Konzentrationen gemessen. In Anlehnung an die Einhaltungsdefinition für Anforderungen (§ 6 Abs. 1 AbwV) gelten die Konzentrationen für die Parameter CSB, BSB5 und AFS als nicht eingehalten, sowohl nach der Häufigkeit der Überschreitungen als auch nach der Höhe der Überschreitungen. Bei den Parametern Pges und Nges liegen alle Messwerte unter den zulässigen Konzentrationen. Abwasser aus der Dampferzeugung (PS 3) Das Kesselabwasser wurde im Rahmen der Eigenkontrolle mit folgenden Ergebnissen überwacht: Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 50 17 26 AOX mg/l 0,5 0,03 0,03 Pges mg/l 3 1,24 1,8 Temperatur °C 50 nicht ausgewiesen 50 Es wurden keine erhöhten Werte gemessen. Die LDS hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. Abwasser LFA (PS2) Der Ablauf des Leichtflüssigkeitsabscheiders wurde im Rahmen der Eigenkontrolle mit folgenden Ergebnissen überwacht: Parameter ÜW-Wert Ø Konzentration max. Konzentration CSB mg/l 150 100 114 Kohlenwasserstoffe mg/l 20 1,8 2,6 BSB5 mg/l 40 13 18 Es wurde kein erhöhter Wert gemessen. Der LFA wurde von der Becker Umweltdienste GmbH zweimal gewartet. Es war keine Entsorgung notwendig. Die Landesdirektion Sachsen hat diesen Abwasserstrom nicht amtlich überwacht. AE fu_r StM Anlage - Ergebnisse behördl. Überwachung 2019-09-13T09:36:04+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes