STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18614 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/18313: Ankündigung von Abschiebungsterminen bei Dublin-Fällen unter Androhung von Haft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestelit: „In Antwort auf Frage 3 genannter Drucksache antwortet das Staatsministerium des lnneren: ,Die rechtlichen Voraussetzungen von Maßnahmen werden stets geprüft , wenn diese Maßnahmen ergriffen werden.“‘ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Fragestellerin die Antwort nun so zu verstehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Haftantrag geprüft werden, wenn der Haftantrag geschrieben wird oder wenn das der Anfrage gegenständliche Schreiben an Betroffene versendet wird? Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschiebungshaftantrag werden dann geprüft, wenn die Stellung eines solchen Haftantrages erwogen wird. ?" r ndlichen GrüßenMM . Dr. Roland Wöller FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/198 Dresden, 12. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 meiden. 2019-09-13T09:33:57+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes