STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6118617 Thema: Ermittlungen gegen einen AfD-Wahlkampfhelfer aufgrund eines Verstoßes gegen die Waffenverbotszone in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Leipziger Volkszeitung vermeldete am 15.05.2019: ‚Die Polizei hat in der Leipziger Eisenbahnstraße einen Mann beim Aufhängen von AfD-Wahlplakaten gestoppt, der in der Waffenverbotszone eine Schreckschusspistole bei sich trug. [...] Der Plakatierer und sein 67- jähriger Kollege wurden in der Nähe des Torgauer Platzes von Beamten aufgegriffen — außerhalb der Waffenverbotszone. Er hatte ein leeres Holster am Gürtel hängen, händigte den Beamten aber seine im Fahrzeug abgelegte Schreckschusspistole aus.‘ (Quelle: https:IIwww.Ivz.deILeipzigIPolizeitickerIPolizeiticker-LeipziqLLeipzig- AfD-Plakatierer-mit-Pistole-in-Waffenverbotszone-erwischt, zuletzt aufgerufen am 12.08.2019)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Schreckschusspistole aus der Vorbemerkung durch die sächsische Polizei sichergestellt? Die Sicherstellung erfolgte auf Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen. Frage 2: Wurde gegen den AfD-Wahlkampfhelfer, der mutmaßlich eine Schreckschusspistole in der Leipziger Waffenverbotszone mit sich führte, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte mit Angabe des dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Verstoßes und des Erledigungsstandes des Ermittlungsverfahrens!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/61 Dresden, 12. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen‘de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahn"— nien 3. 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. ‘ : FreistaatV SACHSENSTAATSMlNISTERlUMDES INNERN Frage 3: Wurde gegen den AfD-Wahlkampfhelfer, der mutmaßlich eine Schreckschusspistole in der Leipziger Waffenverbotszone mit sich führte, ein Bußgeldverfahren aufgrund des Verstoßes gegen die Waffenverbotszone eingeleitet? (Bitte mit Angabe des Erledigungsstandes des Bußgeldverfahren!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Aufgrund des fragegegenständlichen Sachverhaltes wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen eingeleitet. Dieses ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Frage 4: lst der AfD-Wahlkampfhelfer, der mutmaßlich eine Schreckschusspistole in der Leipziger Waffenverbotszone mit sich führte, Inhaber eines Waffenscheins bzw. eines Kleinen Waffenscheins? Die in der Vorbemerkung bezeichnete Person ist Inhaber einer waffenrechtlichen Er- Iaubnis. lyliHr undlich nGrüßen (“z .. I rof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-09-13T09:26:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes