STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.—Nr.: 6/18625 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen Görlitz 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili— chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in den Stadtteilen Görlitz (Altstadt, Biesnitz, Innenstadt, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Rauschwalde, Südstadt, Weinhübel) im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden neun entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/7171 Dresden, 12. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM FreistaatDES iNNERN SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2015 - 1 April 2015 - 1 September 2015 1 - Oktober 2015 - Dezember 2015 3 - Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Biesnitz — 2 lnnenstadt 4 3 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Büroraum 1 Gemeindestraße - Haltestelle/Taxistand Mehrfamilienhaus Öffentliche Grünanlage Pkw - Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 4 Sonstige Verkehrsfläche — 2 N — ‘ I _. L I _ \ I _ \ _\ I Angaben zu Sprengstof‘farten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfaiiprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in drei Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In sechs Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vor— handen. Zwei Straftaten konnten dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -|inks- zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in den Stadtteilen Görlitz (Altstadt, Biesnitz, Innenstadt, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Rauschwalde, Südstadt, Weinhübel) unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaf‘fe" oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Seite 2 von 6 Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 41 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tat- STAATSM1NISTER1UM DES INNERN mittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Biesnitz 2 Historische Altstadt 5 Innenstadt 23 Klingewalde 1 Königshufen 4 Rauschwalde 3 Südstadt 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 11 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen 9Sonstige Straftatbestände (StGB)* 4Strafrechtliche Nebengesetze 17 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 5 Stichwaffen 24 Schusswaffen 12 Waffen ohne nähere Bezeichnung 3 Vier Straftaten konnten dem Phänomenbereich der PMK -|inks- zugeordnet werden. Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in den Stadtteilen Görlitz (Altstadt, Biesnitz, Innenstadt, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt , Rauschwalde, Südstadt, Weinhübel) im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen und Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. OT Biesnitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Historische Altstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB CDO 'I Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB CO Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Innenstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 48 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 62 Nötigung gem. § 240 StGB 32 Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB 12 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 6 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SACHSEN OT Klingewalde Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 174, 176 f‘f. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB OT Königshufen Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB 10 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Nikolaivorstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 174, 176 ff. StGB N N N A Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Rauschwalde Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 174, 176 ff. StGB N( n o o . Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Südstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 14 Nötigung gem. § 240 StGB 7 Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB 4 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Weinhübel Straftatbestand Anzahl Raub gern. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB AO D O D L Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Mijr dlichen rüßen;..f ‚A P 0 Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-09-13T09:31:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes