STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18626 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in den Ortsteilen Görlitz 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in den Ortsteilen Görlitz (Deutsch Ossig, Hagenwerder, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Ludwigsdorf, 0ber-Neundorf, Schlauroth, Tauchritz) im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat6rtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Februar 2015 wurde ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz im Ortsteil (OT) Schlauroth mit den Tatörtlichkeiten „Sonstige Tatörtlichkeit im Freien“ und „Bahngleis“ erfasst. Angaben zu Sprengstoffaden liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der lntegrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/7272 Dresden, 12. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES lNNERN Die Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in den Ortsteilen Görlitz (Deutsch Ossig, Hagenwerder, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Schlauroth, Tauchritz) unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschiegung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurde im 0. 9. Zeitraum in den OT Hagenwerder und Schlauroth jeweils eine Straftat mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ erfasst. Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung — Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* — Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB)* — Strafrechtliche Nebengesetze 2 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Keine Straftat konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in den Ortsteilen Görlitz (Deutsch Ossig, Hagenwerder, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Schlauroth, Tauchritz) im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen und Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. 0T Hagenwerder Straftatbestand Anzahl Raub gern. §§ 249 ff. StGB — Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 2 Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB — Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Ludwigsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB — Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB 1 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Li Pr 'f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-09-13T09:12:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes