STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18630 Thema: Nachfrage zu 6/18289: Einkesselung von Demonstrierenden am 1.9.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ln Antwort auf die Kleine Anfrage 6/15259 hieß es, dass im Zusammenhang mit dem Tatort Roter Turml Johannisplatz acht Ermittlungsverfahren gibt, in der darauffolgenden Nachfrage 6/15963 waren es sechs und in der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/18289 noch zwei.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie kommt die Diskrepanz in Bezug auf die laufenden Ermittlungsverfahren am Tatort Roter Turml Johannisplatz zustande? Wie ist der Stand der insgesamt acht Ermittlungsverfahren aus Drs 6/ 15259? Die Anzahl der Ermittlungsverfahren in den Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/15259, 6/15963 und 6/18289 richtet sich nach derjeweiligen Fragestellung. Die in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/15259 aufgeführten acht Ermittlungsverfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Vorlage gebracht. In sechs Fällen sind die Verfahren abgeschlossen (2x Einstellung gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung [StPO], 2x Absehen von der Verfolgung gern. § 45 Jugendgerichtsgesetz, 1x Einstellung gem. § 153 StPO, 1x Geldstrafe). In den beiden übrigen Fällen wurde der Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beantragt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/77 Dresden. 16. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Was geschieht mit den durch die ldentitätsfeststellung aufgenommenen Daten von 121 Personen, vor allem denen der Personen, die nicht als tatverdächtig identifiziert werden können] konnten? (bitte auch die Einspeisung der Daten in welche polizeilichen Datenbanken, zum Beispiel im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes, einbeziehen) Ausgenommen der Daten von Personen, die als Tatverdächtige einer Straftat oder als Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erfasst sind, wurden keine im Rahmen der fragegegenständlichen Identitätsfeststellung erhobenen Daten gespeichert . Mi ndlicthüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-09-16T10:14:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes