STAATSMINISTERIUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18639 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Bautzen, Stadtteil lnnenstadt 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstof'fgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. lm Weiteren wird auf den letzten Satz der Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/18426 verwiesen. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen im Stadtteil lnnenstadt und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden fünf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz im Stadtteil Innenstadt erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/8686 Dresden, 16. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar2015 Februar 2015 März 2015 Oktober 2015 Dezember 2015 -_\_\A A _ \ I Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor: Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bundesstraße Fußgängerzone/Ladenpassage Parkplatz Sonstige Tatörtlichkeit im Freien N 4 4 4 I Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in allen Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Keine Straftat konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in Bautzen im Stadtteil Innenstadt und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waf'fe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Im Stadtteil Innenstadt wurden vier Straftaten registriert, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUTVI DES INNERN Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- _ mung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 1 sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtliche Nebengesetze 3 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 NHiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung __ \ __ \ Eine Straftat konnte dem Phänomenbereich der PMK -|inks- zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen im Stadtteil Innenstadt im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB l e - ß o a o o e ndlichen G üßen Pro Dr.Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-09-16T10:20:58+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes