STA AI SM! NI ST E R1 ’U M FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-15/324 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- #Ju|i 2015 KE J Drs.-Nr.: 6/01864 Thema: Selbstbestimmte Verhütung in Sachsen Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die schleswig-holsteinischen Verbände von Pro Familia, den Hebammen und den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben mit bundesweiter Unterstützung zahlreicher Prominenter am 3. Dezember 2013 die „Kieler Erklärung“ verabschiedet. Die Überschrift lautet: „Familienplanung - ein Menschenrecht für alle!“. Ihr Ziel ist die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen und Männer mit geringem Einkommen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt die Landesregierung sich im Sinne der „Kieler Erklärung“ für eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen und Männer mit geringem Einkommen einzusetzen? Frage 2: Wenn ja, wie? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Mit der „Kieler Erklärung“ werden Bundes- und Landespolitik aufgefordert, umgehend eine bundeseinheitliche Lösung zur Übernahme der Kosten ärztlich verordneter Kontrazeptiva für Frauen und Männer mit geringem Einkommen zu finden. Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben nach § 24 a Absatz 2 SGB V Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Die Bundesregierung hat in der Beantwortung der Drucksache 18/3028 darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung dieses Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STA AT STVi 11\l i S T E R1IJ M FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Leistungsanspruchs auf weitere Personengruppen mit Verweis auf den originären Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, Krankheitsrisiken abzudecken, nicht geplant ist. Für Frauen und Männer mit geringem Einkommen deckt die Hilfe zum Lebensunterhalt Kosten für die Verhütungsmittel. Die Aufwendungen für empfängnisverhütende Mittel sind, gestützt durch sozialgerichtliche Entscheidungen, bei SGB Il-Bezieherinnen und -Beziehern aus der bestehenden Regelleistung zu finanzieren. Für Bezieherinnen von Leistungen nach dem SGB XII werden die Kosten für empfängnisverhütende Mittel gemäß § 49 SGB XII übernommen, wenn diese ärztlich verordnet sind. Grundsätzlich entsprechen die Vorgaben der „Hilfen zur Gesundheit“ (§§ 47 bis 51 SGB XII) jedoch auch den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Drucksache 18/3028 verwiesen. Die Sächsische Staatsregierung wird vor diesem Hintergrund die Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Lösung zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen und Männer mit geringem Einkommen im Rahmen der Rechtskreise des SGB V oder des SGB II bzw. SGB XII nicht unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 in 3