STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/18643 _ Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Juni 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Juni 2019 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) OOPolizeidirektion Chemnitz darunter PolizeirevierChemnitz-Nordost Polizeirevier Freiberg Polizeirevier Stollberg ooPolizeidirektion Dresden darunter PolizeirevierDresden-Mitte Polizeirevier Dresden-Nord Polizeirevier Riesa _ \Polizeidirektion Görlitz darunter PolizeirevierBautzen Polizeirevier Görlitz Polizeirevier Hoyerswerda NPolizeidirektion Leipzig darunter PolizeirevierLeipzig-Südost Polizeirevier Leipzig-Zentrum (JOPolizeidirektion Zwickau darunter PolizeirevierPlauen Polizeirevier Werdau Polizeirevier Zwickau N — l - x fl N A — L — A A - k A Q J - X A A Q — k m A A _x U1 Landeskriminalamt Sachsen z FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/83/90 Dresden. 17. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wühelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 TeIefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERiUM DES INNERN Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 3 Präsidium der Bereitschaftspolizei 126 Polizeiverwaltungsamt 4 Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Juni 2019 war bei 369 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Juni 2019 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütungen. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Juni 2019 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 302 Fällen wurde im Juni 2019 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurde. /‘ r ndlichen Grüßen„fl; ro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-09-17T10:18:44+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes